Polizei bittet um Hinweise nach schwerem Ereignis im Tiergarten

 
Am Abend, dem 25.07.2026, gegen 22 Uhr wurden auf dem Ahornsteig im Großen Tiergarten in Berlin mehrere Personen von einem Pkw angefahren. Mehrere Menschen wurden dabei verletzt, darunter auch lebensgefährlich.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand gibt es mindestens einen Tatverdächtigen. Bei dem beteiligten Fahrzeug handelt es sich um einen weißen Pkw.

Helfen Sie unseren Ermittlerinnen und Ermittlern!

Zeuginnen und Zeugen werden gebeten, sachdienliche Hinweise sowie selbst gefertigte Fotos oder Videos zum Tatgeschehen über das folgende Hinweisportal für die weiteren Ermittlungen zu übermitteln:

Zum Hinweisportal

Allgemeinverfügungen erlassen – Einschränkungen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf

Polizeimeldung vom 10.04.2026

Charlottenburg-Wilmersdorf

Nr. 0391
Anlässlich der „Laufveranstaltung S25 Berlin“ am 19. April 2026 in der Zeit von 7 bis 16:30 Uhr hat die Polizei Berlin für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf eine temporäre Allgemeinverfügung zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen.

Gemäß § 17 Absatz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG BE) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der jeweils geltenden Fassung ergeht folgende Allgemeinverfügung.

Beschränkung des Gemeingebrauchs öffentlicher Flächen durch ein Verbot des Führens von Waffen und Messern am 19. April 2026, in der Zeit von 7 Uhr bis 16:30 Uhr, in einem begrenzten Bereich des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf.

Norden
Olympischer Platz einschließlich der Gehwege und Vorplatz Eingangsbereich Osttor; Rossitter Weg; Rominter Allee vom Olympischen Platz bis zur Hanns-Braun-Straße einschließlich der Gehwege.

Osten
Rossitter Platz weiter in südliche Richtung Rominter Allee bis Trakehner Allee einschließlich der Gehwege.

Süden
Trakehner Allee bis Flatowallee einschließlich der Gehwege, weiter entlang Flatowallee bis einschließlich des südlichen Ein-/Ausgangs S-Bahnhof Olympiastadion und Gehwege.

Westen
Coubertinplatz und Gehwege bis einschließlich Südtorweg, weiter nördlich entlang des Guthmuthswegs bis Olympischer Platz.

Waffen im Sinne dieser Allgemeinverfügung umfassen Waffen gemäß § 1 Absatz 2 in Verbindung mit Abschnitt 1 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 WaffG. Dies sind zum Beispiel

  • Schusswaffen,
  • Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen,
  • Pfeilabschussgeräte,
  • Armbrüste,
  • Hieb-, Stoß- und Stichwaffen und
  • besondere Formen von Messern, etwa Spring-, Fall-, Faust- oder Butterflymesser.

Messer im Sinne dieser Allgemeinverfügung umfassen jegliche Messer, also auch solche, die dem alltäglichen Gebrauch, als Werkzeug oder zu anderen Zwecken dienen. Dazu gehören beispielsweise auch Küchen-, Taschen- und sonstige Gebrauchsmesser.
Führen ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen und Messer außerhalb der eigenen Wohnung, von Geschäftsräumen und des eigenen befriedeten Besitztums. Ein unmittelbarer Zugriff ist in der Regel nicht anzunehmen, wenn ein genannter Gegenstand in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird beziehungsweise er nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann.

Die Allgemeinverfügung, die Begründung und der Lageplan können im Polizeiabschnitt 22, Charlottenburger Chaussee 67, 13597 Berlin, eingesehen werden.