Polizei bittet um Hinweise nach schwerem Ereignis im Tiergarten

 
Am Abend, dem 25.07.2026, gegen 22 Uhr wurden auf dem Ahornsteig im Großen Tiergarten in Berlin mehrere Personen von einem Pkw angefahren. Mehrere Menschen wurden dabei verletzt, darunter auch lebensgefährlich.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand gibt es mindestens einen Tatverdächtigen. Bei dem beteiligten Fahrzeug handelt es sich um einen weißen Pkw.

Helfen Sie unseren Ermittlerinnen und Ermittlern!

Zeuginnen und Zeugen werden gebeten, sachdienliche Hinweise sowie selbst gefertigte Fotos oder Videos zum Tatgeschehen über das folgende Hinweisportal für die weiteren Ermittlungen zu übermitteln:

Zum Hinweisportal

Besetzte Wohnung geräumt

Polizeimeldung vom 17.07.2023

Neukölln

Nr. 1222
Gestern Nachmittag besetzten mehrere Personen eine Wohnung in Neukölln. Gegen 15.30 Uhr meldete der Hauseigentümer der Hermannstraße 48, dass sich in einer seiner Wohnungen mehrere Personen widerrechtlich aufhalten sollen. Durch Polizeikräfte konnten vor dem Haus zunächst etwa 50 Personen auf dem Gehweg festgestellt werden, die eine nicht angezeigte Versammlung durchführten. Festgestellte Transparente und Redebeiträge deuteten auf eine tatsächliche Besetzung hin. Durch Mitarbeitende des hauseigenen privaten Sicherheitsdienstes wurde zeitgleich die Besetzung einer Wohnung im 2. OG bestätigt. Da die Personen in der Wohnung die Schlösser ausgetauscht hatten und die Wohnung nicht freiwillig verlassen wollten, wurde durch den Hauseigentümer gegen 20.30 Uhr ein Räumungsersuchen an die Polizei gestellt. Die Wohnung wurde in Folge dessen durch Einsatzkräfte begangen. Es konnten zwei Frauen und ein Mann angetroffen werden, die vorübergehend festgenommen und aus der Wohnung gebracht wurden. Während der weiterführenden polizeilichen Maßnahmen versammelten sich bis zu 70 Personen vor dem Haus und äußerten ihre Solidarität mit den festgenommenen Personen. Gegen 22 Uhr wurden die drei Wohnungsbesetzenden aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die 70 Personen verließen daraufhin ebenfalls größtenteils die Örtlichkeit. Vereinzelt mussten Personen mit Zwang der Örtlichkeit verwiesen werden, nachdem diese versucht hatten, sich unerlaubt Zutritt zum Haus zu verschaffen. Die Sicherung der Wohnung bzw. des Hauses wurde anschließend durch einen privaten Sicherheitsdienst im Auftrag des Hauseigentümers übernommen. Durch die zuständige Direktion 5 (City) wird unter anderem wegen Hausfriedensbruch und Verstoßes gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz ermittelt.