Neue Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten ab 9. November 2021

Polizeimeldung vom 08.11.2021

berlinweit

Nr. 2458
Die Polizei Berlin weist darauf hin, dass am morgigen 9. November 2021 die neue Bußgeldkatalog-Verordnung für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Kraft tritt, die für Verkehrsverstöße zum Teil deutlich höhere Bußgelder vorsieht als bisher.
Im Fokus der Verordnungsanpassung steht insbesondere der Schutz von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden im Straßenverkehr. Es werden unter anderem die Bußgelder für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen, verkehrswidriges Halten auf Schutzstreifen sowie das Halten und Parken in zweiter Reihe deutlich angehoben.
Falsch parkende Kraftfahrzeugführende müssen sich nunmehr bewusst sein, dass sie künftig nicht nur mit Bußgeldern bis zu 110 Euro, sondern auch mit Punkten im Fahreignungsregister rechnen müssen, wenn sie hierdurch andere Verkehrsteilnehmende gefährden oder es gar zu Verkehrsunfällen kommt. Bisher konnten lediglich die aus Halt- und Parkverstößen resultierenden Behinderungen geahndet werden.
Weitere Sanktionsverschärfungen betreffen z. B. das Nichtbilden bzw. unerlaubte Nutzen von Rettungsgassen auf Autobahnen, fehlerhaftes Abbiegen und die typischen Tatbestände sogenannter Profilierungsfahrten.

Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog (gültig ab 9. November 2021) kann auf der Internetseite des KBA abgerufen werden.