Nr. 1659
Die Polizei Berlin musste nach Bewertung aller Umstände und Erkenntnisse, nach den umfassenden Erfahrungen mit diesen Protestbewegungen und in Abwägung sämtlicher Interessen, insbesondere auch dem hohen Gut der Versammlungsfreiheit, mehrere, für das kommende Wochenende angezeigte Versammlungen verbieten.
Die Verbote betreffen Versammlungen
- deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer regelmäßig gesetzliche Regelungen, hier konkret zum Schutz vor Infektionen, damit zum Schutz des Grundrechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit, zum Schutze aller – der Gemeinschaft – nicht akzeptieren
- deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer Vielzahl von Versammlungen wiederholt unter Beweis gestellt haben, dass regelmäßig und nahezu ausnahmslos aufgrund der fehlenden Akzeptanz diese Infektionsschutzregeln nicht eingehalten werden
- bei denen der grundrechtlich gesicherten und durch die Polizei Berlin geschützten Meinungsäußerung regelmäßig durch Verstöße gegen die Infektionsschutzregelungen, insbesondere durch das Verweigern des Tragens einer Munde-Nase-Bedeckung, Nachdruck verliehen werden soll – dies förmlich Markenzeichen und erklärtes Ziel ist
- deren Verantwortliche – zumindest in Teilen – kaum oder gar nicht willens oder in der Lage sind, bei entsprechenden Verstößen ihre Verantwortung wahrzunehmen und regulierend gegenzusteuern
Diese Punkte unterscheiden die nun verbotenen Versammlungen in erheblichem Maße und ganz deutlich von allen sonstigen Versammlungen mit einer hohen Anzahl an Teilnehmenden, wie z. B. dem CSD am 24. Juli 2021. Auch wenn es bei den sonstigen Versammlungen zu Verstößen kommen kann, werden die gesetzlichen Regelungen jedoch weit überwiegend befolgt.
Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Polizei Berlin folgende Versammlungen, die für das kommende Wochenende angezeigt wurden, verboten: