Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Verfolgung und Aufklärung komplexer Straftaten im Finanz- und Kapitalmarktsektor. Im Fokus stehen insbesondere Verstöße gegen kapitalmarkt-, banken- und strafrechtliche Vorschriften sowie Manipulations- und Betrugshandlungen zum Nachteil von Anlegern, Finanzinstituten und Märkten.
Bedeutsam ist hierbei zum einen der regulierte und somit unter staatlicher Aufsicht stehende Markt wie die Börsen, Bank – und Kreditinstitute, Versicherungen (Weißer Kapitalmarkt). Für ihre Tätigkeiten bedarf es der Erlaubnis nach den jeweils einschlägigen Aufsichtsgesetzen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Kapitalmarkt- und Börsendelikte
- Insiderhandel
- Banken- und Zahlungsdienstedeliktе
- Betrugs- und Vermögensdelikte
Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse komplexer Finanztransaktionen, der Identifizierung manipulativer Handelsmuster sowie der strafrechtlichen Bewertung wirtschaftlicher und kapitalmarktbezogener Sachverhalte.