Für Hinweise und Tatbeobachtungen zu Explosionen in der Silvesternacht in Prenzlauer Berg, Schöneberg und Tegel hat das Landeskriminalamt ein Hinweisportal eingerichtet.

Die Polizei Berlin bittet um Ihre Mithilfe bei der Aufklärung der folgenden drei Straftaten:

1. Entglasung nach einer Sprengstoffexplosion: Um 1:52 Uhr wurde vor einem Mehrfamilienhaus in der Vorbergstraße 1 in Schöneberg eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, bei der mehrere Personen verletzt wurden und hoher Sachschaden entstand.

2. Schwerverletzter Polizeibeamter nach Explosion: Gegen Mitternacht wurde durch einen geschossenen Gegenstand in der Prenzlauer Allee Ecke Danziger Straße in Prenzlauer Berg ein Polizeibeamter lebensbedrohlich verletzt.

3. Schwerverletztes Kind nach Explosion: Gegen 0:30 Uhr haben Unbekannte auf dem Emstaler Platz, Höhe Bottroper Weg 12, in Tegel einen gezündeten pyrotechnischen Gegenstand in eine Menschenmenge geworfen. Es kam zu schweren, teils lebensgefährlichen, Verletzungen mehrerer Personen, darunter ein Kind.

Hier geht es zum Hinweisportal

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung zum Nachteil von Jugendlichen

Frau verdeckt ihr Gesicht

Seit 2016 gilt der Grundsatz: „Nein heißt Nein!“. Jegliche sexuellen Handlungen, die nicht einvernehmlich sind, sind strafbar, egal ob die Ablehnung verbal oder nonverbal geäußert wurde.

Vergewaltigungen, sexuelle Übergriffe sowie sexuelle Nötigungen sind schwerwiegende Straftaten, die das Leben der Betroffenen nachhaltig verändern können.

  • Eine Vergewaltigung bezieht sich auf den erzwungenen Geschlechtsverkehr oder ähnliche sexuelle Handlungen, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind.
  • Eine sexuelle Nötigung / Übergriff bezeichnet die erzwungene Einwilligung zu sexuellen Handlungen durch Drohung, Gewalt oder Ausnutzung einer schutzlosen Lage oder eines Überraschungsmoments.

Die beschriebenen Handlungen sind gemäß § 177 StGB strafbar.
Niedrigschwellige sexuelle Handlungen, wie bspw. sexuell motivierte Berührungen gegen den Willen und/oder unter Ausnutzung eines Überraschungsmomentes, werden als sexuelle Belästigung gewertet. Diese Handlungen sind seit einer Strafrechtsverschärfung („Nein heißt Nein!“) gemäß 184i StGB strafbar.