Informationen der Polizei zum 38. S 25 Berlin am 06.05.2018

Füße und Beine bei einem Marathonlauf

Wie in den vorangegangenen Jahren ist auch in diesem Jahr das Gewährleisten eines sicheren und ungehinderten Ablaufs des 38. S 25 Berlin das vorrangige Ziel der Polizei Berlin.

Auch in diesem Jahr ist es notwendig, zum Schutz der Veranstaltungsteilnehmer sowie zum Minimieren von Verkehrsbeeinträchtigungen, umfangreiche und zeitlich unterschiedlich andauernde Verkehrsmaßnahmen zwischen 08:30 Uhr und 13:30 Uhr zu treffen.

Die Berliner und ihre Gäste sollten sich darauf einstellen, dass es trotz aller Bemühungen der rund 500 eingesetzten Polizeibeamten und ca. 280 Ordner des Veranstalters zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen wird.

Während der veranstaltungsbedingten Sperrungen der Laufstrecke ist diese mit
Fahrzeugen nicht zu queren.

Fahrzeugführer haben daher nicht die Möglichkeiten, in den inneren Veranstaltungsraum einzufahren. Es besteht lediglich die Möglichkeit des Ausfahrens für Pkw an der Kreuzung Kaiser-Friedrich-Str. / Bismarckstr. in Form einer Londoner Quere.

Die Polizei empfiehlt daher grundsätzlich das Nutzen von U- und S-Bahn in den bzw. aus dem Veranstaltungsraum heraus.

Eine Alternative zur Umfahrung bildet die Stadtautobahn BAB 100 bzw. der
Tiergartentunnel.

Berliner und Berlinbesucher werden gebeten, weitgehend auf das Benutzen ihrer
Kraftfahrzeuge zu verzichten.

Wie in jedem Jahr sind die Laufstrecke: sowie der Start- und Zielbereich mit Haltverboten versehen. Diese Haltverbote sind im Interesse eines ungehinderten
Veranstaltungsverlaufes unbedingt zu beachten. Dort verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge werden in jedem Fall kostenpflichtig abgeschleppt. .

Jeder Abschleppvorgang kostet den Verantwortlichen ca. 125,- €.

Im Jahre 2017 mussten in Vorbereitung dieser Laufveranstaltung insgesamt 565 Fahrzeuge umgesetzt werden.

Die Sperrung der Laufstrecke beginnt am Sonntag, dem 06.05.2018, ab 08:30 Uhr.
Diese Sperrung wird nach dem/ der letzten Veranstaltungsteilnehmer/-in nachfolgend und situationsgerecht aufgehoben werden.