Bild: Polizei Berlin
Bobbi Bär und Hansi Hase
Kindern verschiedener Jahrgangsstufen werden die Gefahren beim Baden oder beim Betreten von Eisflächen auf unseren Gewässern aufgezeigt. Bobbi Bär und Hansi Hase
Die Polizei Berlin bittet um Ihre Mithilfe bei der Aufklärung der folgenden drei Straftaten:
1. Entglasung nach einer Sprengstoffexplosion: Um 1:52 Uhr wurde vor einem Mehrfamilienhaus in der Vorbergstraße 1 in Schöneberg eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, bei der mehrere Personen verletzt wurden und hoher Sachschaden entstand.
2. Schwerverletzter Polizeibeamter nach Explosion: Gegen Mitternacht wurde durch einen geschossenen Gegenstand in der Prenzlauer Allee Ecke Danziger Straße in Prenzlauer Berg ein Polizeibeamter lebensbedrohlich verletzt.
3. Schwerverletztes Kind nach Explosion: Gegen 0:30 Uhr haben Unbekannte auf dem Emstaler Platz, Höhe Bottroper Weg 12, in Tegel einen gezündeten pyrotechnischen Gegenstand in eine Menschenmenge geworfen. Es kam zu schweren, teils lebensgefährlichen, Verletzungen mehrerer Personen, darunter ein Kind.
Hier geht es zum Hinweisportal
Schon bevor sich der Begriff „Prävention“ bei der Berliner Polizei flächendeckend durchgesetzt hatte, sind Beamte einzelner Abschnitte auf Schulen zugegangen. Sehr schnell erkannten Praktiker beider Seiten, dass dies sowohl für die Arbeit in beiden Bereichen als auch für unsere jeweiligen Ansprechpartner in der Gesellschaft eine fruchtbare Kooperation ist.
Das Thema Prävention ist in der alltäglichen Arbeit der Berliner Polizei als ein fester Bestandteil etabliert. Neben der Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminalamt gibt es auch in den örtlichen Polizeidirektionen Ansprechpartner (“Jugendbeauftragte”) für alle polizeilichen Fragen, die Jugendliche interessieren oder betreffen.
Eine wichtige Rolle im Bereich der Jugendkriminalität nimmt der Bereich der so genannten “Diversion” ein. Das Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung der Stiftung SPI (Sozialpädagogisches Institut Berlin “Walter May”) beschreibt dies so:
“Straftaten von Jugendlichen sind häufig entwicklungsbedingt oder aus alterstypischen Konfliktsituationen heraus entstanden. Ein solches Verhalten bedarf einer schnellen und individuellen Reaktion. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) erlaubt es, die Reaktion auf die Straftat eines Jugendlichen pädagogisch sinnvoll zu beschleunigen. Die Staatsanwaltschaft kann zum Beispiel ein Verfahren nach JGG § 45 Abs. 2 ohne Gerichtsverfahren einstellen, wenn eine erzieherische Maßnahme als Reaktion bereits stattgefunden hat, eingeleitet wurde oder der/die Beschuldigte sich um einen Ausgleich bemüht hat. Diese Ablenkung des Verfahrens wird Diversion genannt.”
In jeder Polizeidirektion stehen “Diversionsmittler” des SPI als Ansprechpartner für diesen Themenbereich zur Verfügung. Diese Mitarbeiter sind keine Polizeibeamten, arbeiten aber sehr eng mit uns zusammen.
Weitere Informationen zum Thema (auch die Erreichbarkeit der Beratungsstellen in den Polizeidirektionen) finden sich beim SPI unter dem Stichwort Soziale Räume und Projekte / Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung und im Infoblatt Nr. 17 der Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei des SPI.
Das Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung der Stiftung SPI arbeitet im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport.
Landeskriminalamt
Zentralstelle für Prävention
LKA Präv 2
Ansprechperson für Jugenddelinquenz, Jugendgewaltprävention und Diversion