Extremismusbeauftragte der Polizei Berlin

Der Schutz unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung ist ein elementarer Bestandteil unseres friedlichen Zusammenlebens in Berlin.

Extremistische Tendenzen in den eigenen Reihen richten sich auch immer gegen die Werte unserer Verfassung, auf die alle Polizistinnen und Polizisten einen Eid geleistet haben. Solche Tendenzen diskreditieren die überwiegend gute Arbeit der Polizei Berlin.

Die Bevölkerung muss uneingeschränkt Vertrauen in die Polizei haben können, insofern ist es für die Polizei Berlin von zentraler Bedeutung, tendenziell extremistisches Verhalten frühzeitig zu erkennen, Ursachen dafür aufzudecken, präventiv entgegenzuwirken und Fehlverhalten konsequent zu verfolgen und ahnden.

Die Auseinandersetzung mit dem Themenfeld Extremismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Strafverfolgungsbehörden tragen hierbei eine besondere Verantwortung, da sie für Repression, Prävention und Gefahrenabwehr zuständig sind.

Mit der Einrichtung einer zentralen Ansprechperson für das Themenfeld Extremismus setzt die Polizei Berlin einen wichtigen Baustein des Konzeptes der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur internen Vorbeugung und Bekämpfung von möglichen extremistischen Tendenzen um.

Aufgaben

Die Extremismusbeauftragte soll die bereits bestehenden Handlungsoptionen ergänzen und bündeln. Die Aufgabenfelder sind insbesondere:
  • zentrale Ansprechperson zum Thema nach innen und außen,
  • Beratung der Amts- und Behördenleitung sowie von Führungskräften und Mitarbeitenden der Polizei Berlin zur Thematik,
  • fachlicher Austausch zu polizeilich präventiven und repressiven Maßnahmen, zu Ursachen, Erscheinungsformen, Auswirkungen und Verfolgungsmöglichkeiten im Themenfeld Extremismus
  • Erstellung bzw. Weiterentwicklung von präventiven Maßnahmen unter Einbeziehung von Studien und (externen) Expertinnen und Experten,
  • Begleitung der Aus- und Fortbildung im Themenfeld Extremismus,
  • fortlaufende Sensibilisierung der Mitarbeitenden der Polizei Berlin,

Ziele

Durch die Einrichtung einer Extremismusbeauftragten in der Polizei Berlin soll

  • die Feststellung und/oder Aufarbeitung möglicher extremistischer Tendenzen von innen heraus sichergestellt,
  • das Vertrauen in die Arbeit der Polizei Berlin durch die Bekämpfung möglicher extremistischer Tendenzen in den eigenen Reihen gestärkt,
  • die Sichtbarkeit des Themenfeldes gewährleistet,
  • die Koordination der einzelnen Themenfelder und Bereiche sichergestellt,
  • die nachhaltige Sensibilisierung der Mitarbeitenden der Polizei Berlin durch eine Stärkung der Aus- und Fortbildung verbessert,
  • die regelmäßige Vernetzung mit anderen handelnden Akteuren optimiert

werden.

Insgesamt zielt die Polizei Berlin darauf ab innerbehördlichen, extremistischen Tendenzen durch eine Stärkung von Prävention und Repression noch stärker entgegenzutreten.

Weitere Informationen

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