Nichtislamistischer Extremismus mit Auslandsbezug

Auf dieser Seite haben wir für Sie grundlegende Informationen zum Thema nichtislamistischer Extremismus mit Auslandsbezug (auch ausländischer Extremismus oder Transnationaler Extremismus) unter den nachfolgenden Verlinkungen zusammengestellt.

Über diese Links können Sie sich einen Überblick verschaffen, was sich hinter dieser Form des Extremismus verbirgt, welche Hinweise für die Sicherheitsbehörden wichtig sind und wie bzw. an wen Sie sich im Bedarfsfall wenden können.

Zudem verweisen wir auf ein breitgefächertes Beratungsangebot für Betroffene, Familien, Freundinnen und Freunde sowie Lehrerinnen und Lehrer.

Bitte beachten Sie: Die Hinweisplattform dient der Bekämpfung von nichtislamistischem Extremismus mit Auslandsbezug! Missbrauchen Sie diese bitte nicht zur Denunzierung von Bürgerinnen und Bürgern.

Bei akuten sicherheitsrelevanten Hinweisen oder einer akuten Gefährdungssituation wählen Sie bitte immer den kostenfreien Notruf der Polizei 110!

Allgemeine Informationen über Ausländerextremismus

Der Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität -ausländische Ideologie- bildet ab, inwieweit im Ausland begründete Ideologien nach Deutschland hineingetragen werden und hier den Hintergrund für Straftaten bilden. Hiervon sind aus dem Ausland stammende separatistische, nationalistische, rechte und linke Ideologien, also sämtliche ausländische nichtreligiöse Ideologien, umfasst. Gruppierungen, die hierzulande derartige Ideologien vertreten, haben ihren Ursprung im Ausland und verfügen über grenzüberschreitende Strukturen.

In Deutschland werden die Handlungsfelder und Vorgehensweisen derartiger Organisationen entscheidend von der Situation in den jeweiligen Herkunftsländern (und ihren dortigen Führungsstrukturen) bestimmt. Entsprechende Straftaten können auch von autokratischen Regierungen ausgehen, die das politische Engagement von in Deutschland lebenden Dissidenten und Oppositionellen unterbinden wollen.
Zugleich können extremistische Organisationen aus dem Ausland auch die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Darüber hinaus verstoßen sie zum Teil gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Den meisten von ihnen gilt Deutschland als sicherer Rückzugsraum. Von hier aus können sie die Heimatorganisationen politisch, propagandistisch, vor allem aber auch materiell und finanziell oder durch Rekrutierung neuer Mitglieder oder gar Kämpfer unterstützen.
Die Politisch motivierte Kriminalität -ausländische Ideologie- wird als Teil der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) im Bereich des Polizeilichen Staatsschutzes bearbeitet. PMK wird im bundesweit gültigen „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ näher bestimmt. Auch terroristische Straftaten werden der PMK zugeordnet.
Der PMK -ausländische Ideologie- werden Straftaten zugerechnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine aus dem Ausland stammende nichtreligiöse Ideologie entscheidend für die Tatbegehung war, insbesondere, wenn sie darauf gerichtet ist, Verhältnisse und Entwicklungen im In- und Ausland zu beeinflussen.

Hierzu zählen unter anderem:

  • die Finanzierung von extremistischen Bestrebungen,
  • klassische Spionage (Beschaffung geheimer Informationen),
  • nachrichtendienstlich gesteuerte Proliferation (illegaler Technologietransfer und Unterlaufen von Exportkontrollen),
  • Oppositionellen-Ausspähung (Ausspähung von Personen und Organisationen, die in Opposition zur Regierung bzw. zum politischen System eines Staates stehen),
  • Staatsterrorismus (von Staaten bzw. Nachrichtendiensten ausgeübter oder gesteuerter Terrorismus) sowie
  • Völkerstraftaten

Gleiches gilt, wenn aus dem Ausland heraus Verhältnisse und Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland beeinflusst werden sollen. Hierzu zählen bspw. nachrichtendienstliche Aktivitäten.

Die Staatsangehörigkeit der Täter ist hierbei unerheblich.

Beratung

Beratungsangebote

Polizei Berlin
Als Teil der Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminalamt Berlin (LKA Präv) agiert das Sachgebiet LKA Präv 4 als Zentrale Ansprechstelle für Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Informationen und Angebote der Senatsverwaltung für Inneres und Sport finden Sie auf deren Webpräsenz.

Landeskommission Berlin gegen Gewalt
Informationen und Angebote der Landeskommission Berlin gegen Gewalt finden Sie auf deren Webpräsenz.

Anzeige erstatten

Bei akuten sicherheitsrelevanten Hinweisen oder einer akuten Gefährdungssituation wählen Sie bitte immer den kostenfreien Notruf der Polizei 110!

Eine Strafanzeige – ohne zeitliche Dringlichkeit – können Sie über jede Polizeidienststelle Ihrer Wahl oder über die
Internetwache der Polizei Berlin erstatten.

Hinweis geben

Ihre Hinweise können von großer Bedeutung sein und möglicherweise Menschenleben retten!

Durch Ihren Hinweis können Sie mithelfen, die Vorbereitung extremistischer Straftaten oder terroristischer Anschläge frühzeitig aufzudecken. Somit tragen Sie zur Verhinderung von extremistischen Aktivitäten und/oder Terroranschlägen bei. Dies dient dem Schutze unseres Staates, unserer Gesellschaft und somit dem Schutz von uns allen.

Bitte melden Sie verdächtige Wahrnehmungen, die

  • auf die Planung/Vorbereitung/Durchführung eines Terroranschlages,
  • auf die Radikalisierung von Einzelpersonen/Personengruppen,
  • auf Anwerbungsversuche für extremistische Organisationen,
  • auf mögliche Spionage,
  • auf die Finanzierung von extremistischen Bestrebungen,
  • auf Proliferation, d. h. die Beschaffung sanktionierter Güter für ausländische Staaten

hindeuten.

An wen kann ich mich wenden?

Polizei Berlin
Bei akuten sicherheitsrelevanten Hinweisen oder einer akuten Gefährdungssituation wählen Sie bitte immer den kostenfreien Notruf der Polizei 110!
Für Ihre Hinweise – ohne zeitliche Dringlichkeit – nutzen Sie bitte die
Internetwache der Polizei Berlin.
Bitte nutzen Sie für Ihre Meldung das Hinweisformular der Internetwache.

Berliner Verfassungsschutz

Vertrauliches Telefon für Hinweise zur Aufklärung des Ausländerextremismus

Die Anschlüsse des Verfassungsschutzes von Berlin sind montags bis freitags von 09.00 bis 15.00 Uhr mit sprachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt. In der übrigen Zeit sind jeweils Anrufbeantworter geschaltet. Sie können auch eine vertrauliche E-Mail in diesen Sprachen an die o.g. E-Mail-Adresse senden. Selbstverständlich werden Hinweise auf Wunsch vertraulich behandelt.

Für Hinweise außerhalb von Berlin wenden Sie sich bitte an das:
Bundesamt für Verfassungsschutz
Hinweistelefon gegen Extremismus und Terrorismus

Sie erreichen das Bundesamt für Verfassungsschutz unter:

Das Hinweistelefon des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist rund um die Uhr besetzt. Eine Betreuung ist von montags bis freitags in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr in den Sprachen Arabisch und Türkisch möglich.

Weitere Informationen