Vorsicht Datenklau!

Bild eines Handys und Geldscheine

„Identitätsmissbrauch“ bei betrügerisch abgeschlossenen Telefon- und Internetverträgen

Die Polizei Berlin verzeichnet in den letzten Jahren einen Anstieg von betrügerisch abgeschlossenen Handy-, Festnetz- und Internetverträgen. Die Betrüger schließen unter fremden Namen und mit fremden Kontonummern in Geschäften oder im Internet Telefon- oder Internetverträge ab, um in den Besitz von Handys, Modems, Festnetz- und Internet- anschlüssen zu gelangen.

Anschließend nutzen sie diese, um auf fremde Kosten zu telefonieren oder im Internet zu surfen. Darüber hinaus werden die betrügerisch erlangten Handys oder Modems über das Internet gewinnbringend verkauft.

Das bedeutet meist, dass die Personen oder Firmen, deren Daten benutzt wurden, sich mit hohen Kostenforderungen konfrontiert sehen und unter anderem die teilweise sehr hohen Telefonrechnungen bezahlen sollen. Bei Nichtbezahlung drohen ihnen kostenpflichtige Mahnungen oder negative Eintragungen ins Schuldnerregister der Schufa oder es werden sogar Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

Wie können Sie sich schützen, damit Betrüger nicht auf Ihren Namen Telefon- oder Internetverträge abschließen? Was können Sie tun, damit Betrüger nicht in den Besitz Ihres Namens und Ihrer Kontoverbindungen kommen?

  • Erstatten Sie eine Strafanzeige bei Diebstahl oder sonstigem Verlust Ihres Personalausweises oder Ihrer EC- oder Kreditkarte.
  • Schützen Sie Ihre Daten und überlassen Sie nie Ihren Personalausweis oder Ihre Zahlungskarte fremden Personen. Stellen Sie nie Ihre Personal- und Kontodaten öffentlich ins Internet ein oder versenden Sie Kopien dieser Dokumente an fremde Personen.
  • Schließen Sie nie für andere Personen einen Handy- oder Internetvertrag ab!
  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und stellen Sie sicher, dass Sie alle Abhebungen und Abbuchungen selbst veranlasst oder genehmigt haben.
  • Sollten Sie Briefe oder Rechnungen von Telefon- und Internetanbietern bekommen, ohne einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen zu haben, werfen Sie diese nicht weg, sondern prüfen Sie, ob Sie Opfer eines Betruges geworden sind. Insbesondere im Mahnverfahren ist es zur Wahrung Ihrer Interessen und der Vermeidung einer gerichtlichen Zwangsvollstreckung erforderlich, dass Sie in schriftlicher Form Widerspruch einlegen!
  • Flyer zum Thema Datenklau

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