Hinweise für Bankmitarbeitende

Bankmitarbeiter mit Kunden

Haben die Angerufenen keine Wertgegenstände zu Hause, werden sie stets nach Vermögenswerten befragt, welche womöglich bei den Bankinstituten hinterlegt sind. Unter dem Vorwand der Verschwiegenheit werden die Angerufenen gebeten zur Bank zu gehen und einen möglichst hohen Geldbetrag abzuheben. Die Angerufenen werden instruiert, auf Fragen der Bankmitarbeitende anzugeben, dass das Geld für eine Weltreise, Renovierung oder ähnliches benötig werde. Oft werden die Geschädigten aufgefordert mehrere Bankfilialen in kurzer Zeit aufzusuchen und die so eingesammelten Gelder am Ende an eine fremde Person zu übergeben.

Den Bankmitarbeitenden obliegt bei diesen Betrugsphänomenen eine besondere Verantwortung. Aus polizeilicher Sicht sind sie oftmals die letzte Instanz, die in der Lage ist, die Vollendung der Straftat zu verhindern. Das Problem: Täglich kommen Menschen mit ungewöhnlichen Auszahlungswünschen in die Bankfiliale. Nun gilt es, eventuelle Opfer von Straftaten von den normalen Kunden zu unterscheiden.

Lernanwendung für Bankmitarbeitende

Über die elektronische Lernanwendung erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Varianten des Telefonbetrugs, wie Sie potentielle Opfer erkennen können und welche Handlungsoptionen Ihnen zur erfolgreichen Abwehr dieser Taten zur Verfügung stehen.

Da den Betroffenen nicht nur der Finanzielle Ruin, sondern auch schwere emotionale sowie persönliche Folgen drohen, gilt es zu handeln. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir für mehr Sicherheit bei unserer älteren Generation sorgen.

Zur Lernanwendung

Aufgrund kriminalpolizeilicher Erfahrung können Opfer von Straftaten an folgenden Merkmalen erkannt werden:

Die Kundin / der Kunde,

  • möchte über einen ungewöhnlich hohen Geldbetrag verfügen
  • weicht Nachfragen aus
  • scheint unter Zeitdruck
  • telefoniert oder führt ein Handy sichtbar mit sich (Täter wollen das Gesagte live mithören)

Handlungsvorschläge:

  • Versuchen Sie die Kundin / den Kunden in ein Gespräch zu verwickeln.
  • Bedenken Sie, dass die Täter (als vermeintliche Polizeibeamte) absolute Verschwiegenheit fordern oder korrupte Bankmitarbeitende in die Täterlegende eingebaut werden. Möglicherweise wird Ihnen nicht getraut.
  • Überreichen Sie einen Selbstprüfungsbogen der Polizei und ermöglichen Sie auf diese Weise eine Selbsterkennung der eventuellen Straftat.
  • Bieten Sie eine Rücksprache mit einer Vertrauensperson der Kundin / des Kunden an.
  • Alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110 oder führen Sie ein diskretes Telefonat über das Beratungstelefon für Banken mit der Fachdienststelle des Landeskriminalamtes, LKA 253, Tel.: (030) 4664 – 925320 (08:00 – 15:00 Uhr).