Ein Polizeibeamter meldet sich mit einer technisch veränderten Telefonnummer und berichtet, dass eine Einbrecherbande in der Nachbarschaft festgenommen wurde. Mehrere Täter seien flüchtig. Bei den Festgenommenen wurde eine Liste aufgefunden, aus der hervorgehen würde, dass demnächst bei dem Angerufenen eingebrochen werden soll. In der Folge werden Vermögenswerte erfragt und anschließend eine Vermögenssicherung durch die Polizei angeboten. Ein Polizeibeamter in zivil erscheint und holt die Vermögenswerte vorübergehend ab.
Alternativ meldet sich ein Bankmitarbeiter und berichtet von Unregelmäßigkeiten auf dem Bankkonto des Angerufenen. Es wird angeboten das Bankkonto zu sichern. Anschließend wird eine Zusammenarbeit angeboten, um die Täter festzunehmen. Geld solle “zum Schein” auf ein Sicherheitskonto überwiesen werden, bzw. von der Bank abgeholt werden. Nach einer Abholung bei der Bank wird in der Regel behauptet es handele sich um Falschgeld und der Täter sei ein “Maulwurf” in der Bank. Eine Sicherstellung des Geldes soll in Form einer Übergabe an einen “vermeintlichen Polizeibeamten” erfolgen.
(Es ist möglich, durch sogenanntes Rufnummern-Spoofing auf dem Display des Angerufenen jede beliebige Telefonnummer anzeigen zu lassen. Mittlerweile können Notrufnummern (bspw. 110) nicht mehr “gespooft” werden. Allerdings ist es möglich Rufnummern örtlicher Polizeidienststellen oder Banken nachzuahmen.)
Falsche Polizeibeamte/Falsche Bankmitarbeiter
Bild: LKA NRW