Falschgeld

Falschgeld

Bei gefälschtem Geld machen 50- und 100- Euro-Falschnoten den größten Anteil aus.

Das Falschgeld wird bevorzugt im Einzelhandel, in Apotheken sowie an Tankstellen ausgegeben, von den Mitarbeitern zumeist unerkannt entgegengenommen und erst später bei der Bearbeitung der Einnahmen durch Werttransportunternehmen oder Kreditinstitute als solches erkannt.

In einigen Fällen ist nicht erkanntes Falschgeld auch an Kunden ausgezahlt worden.

Im eigenen Interesse: Vorsicht vor Falschgeld!

Aufmerksamkeit bei der Entgegennahme von Bargeld sollte Jedermann im eigenen Interesse an den Tag legen, denn als falsch erkanntes Geld wird ersatzlos eingezogen.

Wer Falschgeld annimmt und zu spät erkennt, ist gleich in mehrfacher Hinsicht geschädigt: Er muss es bei der zuständigen Behörde abliefern (Einziehungsgegenstand) und erhält keine Entschädigung.

Gibt er es weiter, macht er sich strafbar. Das gilt nicht nur für Euro-Falschgeld, sondern für alle Währungen (§§ 146 ff. StGB).

Den Text der einschlägigen Paragraphen des StGB finden Sie bei juris.de

Wie Sie gefälschtes Geld erkennen

“Fingerspitzengefühl” und “Durchblick” schützen im wahrsten Sinne des Wortes vor Falschgeld. Die Sicherheitsmerkmale echter Euro-Banknoten sind nämlich

zu fühlen:

  • Das spezielle Banknotenpapier aus Baumwollfasern fühlt sich weder lappig noch glatt, sondern griffig an.
  • Der Stichtiefdruck der Abkürzungen der Europäischen Zentralbank, der Wertzahl und der Abbildungen der Architekturelemente ist deutlich fühlbar (Fingernagelprobe) von der Oberfläche abgehoben.
  • Die Hilfe für Sehbehinderte am Rand der Vorderseiten der 200- und 500-Euro-Banknoten ist ertastbar.

gegen das Licht zu sehen:

  • Das Wasserzeichen im druckbildfreien Teil zeigt das Architekturmotiv und die Wertzahl.
  • Der in das Banknotenpapier etwa mittig eingebettete Sicherheitsfaden erscheint als dunkle durchgehende Linie über die ganze Höhe der Banknote, darauf sind wechselweise seitenrichtig und seitenverkehrt EURO und die Wertzahl lesbar.
  • Die unregelmäßigen Zeichen links oben auf der Vorder- und rechts oben auf der Rückseite bilden im Gegenlicht die vollständige Wertzahl (Durchsichtsregister).

beim Kippen zu sehen:

  • Der Spezialfolienstreifen im rechten Teil der Vorderseite von 5-, 10- und 20-Euro-Banknoten zeigt je nach Betrachtungswinkel das Euro-Symbol oder die Wertzahl in wechselnden Farben als Hologramm.
  • Der Perlglanzstreifen auf der Rückseite von 5-, 10- und 20- Euro-Banknoten mittig neben dem Sicherheitsfaden wechselt beim Kippen gegen eine gute Lichtquelle von hellgelb nach goldgelb und zeigt als Aussparungen das Euro-Symbol sowie die Wertzahl.
  • Das Spezialfolienelement im rechten Teil der Vorderseite 50-, 100-, 200- und 500-Euro-Banknoten zeigt je nach Betrachtungswinkel die Wertzahl oder das Architekturmotiv der jeweiligen Banknote in wechselnden Farben als Hologramm.
  • Die Wertzahl auf der rechten unteren Ecke der Rückseiten von 50-, 100-, 200- und 500-Euro-Banknoten zeigt einen Farbwechsel von purpurrot bei Draufsicht nach olivgrün oder braun unter anderem Betrachtungswinkel.

mit der Lupe zu sehen:

  • An verschiedenen Stellen der Vorder- und Rückseite bestehen scheinbare Linien aus winzigen Schriftzeichen (Mini- und Mikroschrift).
  • Der Notenhintergrund ist aus feinen durchgehenden Linien, nicht aus farbigen Bildpunkten wie bei einem Zeitungsbild gestaltet.
  • Perforationen im Spezialfolienstreifen im rechten Teil der Vorderseite von 5-, 10- und 20-Euro-Banknoten zeigen das Euro-Symbol und den Schriftzug EURO.

unter ultraviolettem Licht zu sehen:

  • Verschiedene fluoreszierende Flächen, Fasern und Druckfarben.

Links zu weiteren Informationen

  • Auch die Deutsche Bundesbank hält umfangreiche Informationen über Geld und Geldfälschung bereit.
Dienstgebäude Tempelhofer Damm

LKA 4 - Organisierte Kriminalität und qualifizierte Bandenkriminalität

Das LKA 413 befasst sich mit der Bekämpfung der Fälschungskriminalität. Die Bearbeitungszuständigkeit umfasst, die Fälschung und Verfälschung von in- und ausländischen Banknoten und Münzen, Inverkehrbringen von Falschgeld, Vorbereitung der Geldfälschung, Diebstahl von Geldherstellungsmaterialien. LKA 4 - Organisierte Kriminalität und qualifizierte Bandenkriminalität