In der Sitzung der BVV am 24.04.2008 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Schulentwicklung überwiesen:
Drs. VI/0661
Das Bezirksamt wird ersucht, auch künftig im Bedarfsfall Grundschulunterricht in der Schule am Altglienicker Wasserturm anzubieten und gegebenenfalls erste Klassen einzurichten. Dies sollte vorzugsweise durch Fortführung des gegenwärtigen Kooperationsmodells umgesetzt werden, hilfsweise durch Gründung einer eigenständigen Sonderschule und der Filialbildung einer benachbarten Grundschule an diesem Standort.
Der Ausschuss für Schulentwicklung hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 21.05.2008 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (5:6:2) die Ablehnung des Antrages.
24.04.2008 - BVV Treptow-Köpenick
Ö 14.2 - überwiesen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Überweisung in den A. f. Schul
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmig.
21.05.2008 - Ausschuss für Schulentwicklung
Ö 5.3 - im Ausschuss abgelehnt
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Antrag:
Das
Bezirksamt wird ersucht, auch künftig im Bedarfsfall Grundschulunterricht in
der Schule am Altglienicker Wasserturm anzubieten und gegebenenfalls erste
Klassen einzurichten. Dies sollte vorzugsweise durch Fortführung des
gegenwärtigen Kooperationsmodells umgesetzt werden, hilfsweise durch Gründung
einer eigenständigen Sonderschule und der Filialbildung einer benachbarten
Grundschule an diesem Standort.
wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:5.dagegen:6.Enthaltung:2.
29.05.2008 - BVV Treptow-Köpenick
Ö 12.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Antrag.
Das
Bezirksamt wird ersucht, auch künftig im Bedarfsfall Grundschulunterricht in
der Schule am Altglienicker Wasserturm anzubieten und gegebenenfalls erste
Klassen einzurichten. Dies sollte vorzugsweise durch Fortführung des
gegenwärtigen Kooperationsmodells umgesetzt werden, hilfsweise durch Gründung
einer eigenständigen Sonderschule und der Filialbildung einer benachbarten
Grundschule an diesem Standort.