Auszug - Bebauungsplan XV-48 ("Am Görlitzer Bahndamm") im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Treptow hier: Änderungsbeschluss zum BA-Beschluss Nr. 120/94 vom 06.09.1994
Herr Franzke begründet die
Beschlussempfehlung. Mit der Vorlage hat das Bezirksamt den B-Plan den neuen
Gegebenheiten angepasst. Darin sind auch Spielplätze für den Ortsteil Treptow
vorgesehen. Es wird eine Firsthöhe für die Gebäude festgelegt. Die vorhandenen
Strukturen in dem Gebiet werden erhalten. Der Ausschuss empfiehlt die
Kenntnisnahme. Aussprache: Herr Sauerteig: Wie viele Supermärkte und Discounter verträgt
unser Bezirk? – eine spannende Frage. Fachleute der Stadtplanung sind
sich eigentlich einig, dass es derer genug gibt. Im Ausschuss wurde das
Argument zur Rechtfertigung bemüht „Konkurrenz belebt das
Geschäft“. Hier will lediglich ein weiterer Discounter aus dem bisherigen
Gewerbebau ausziehen, um seinen neuen
Standort 100 Meter entfernt zu realisieren. Für ein solches Verhalten
gibt es weitere Beispiele im Bezirk (ALDI, NETTO). Damit werden Gebäude frei,
die eigentlich nur zu diesem Zweck errichtet wurden. Ist dies eine effektive
Stadtplanung? Zitat aus dem Brockhaus: Aufgabe der Stadtplanung ist die
Erzielung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung der Städte und
Gemeinden sowie deren Teilgebiete. Dabei sind die sozialen, wirtschaftlichen
und umweltschützenden Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Eine
dem Wohle der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung ist zu
gewährleisten. Stadtplanung soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln,
auch und in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz. Darüber hinaus soll
die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell
erhalten und entwickelt werden. Wie ist dies mit dem vorliegenden Plan in
Einklang zu bringen? Die Stadtplanung will ein Exempel statuieren. Die übliche
Kiste soll an der Bouchéstraße nicht mehr entstehen, obwohl man dadurch eine
dauerhafte Sicherung des Zirkus Cabuwazi realisieren könnte. Stadtplanung
sollte sich nicht erpressen lassen. Wie will man zukünftig bei derartigen
Negativbeispielen Investoren von vernünftigen städtebaulichen Lösungen
überzeugen? Auch eine Erweiterung der Verkaufsfläche am bisherigen Standort
wäre ohne weiteres möglich gewesen. Er bitte darum, die Kenntnisnahme zu
verweigern. Herr Förster: Er sehe auch hier einige kritische Punkte. Man
habe hier etwas Einmaliges. Die einzige Änderung des Inhaltes eines B-Planes
ist die Verlagerung eines Supermarktes um 300 Meter. Gleichzeitig habe man aber
Traufhöhen festgelegt, was nicht üblich ist. Eigentlich hält man einen B-Plan
an, bis ein Investor vorhanden ist. Hier hätte man eine Veränderungssperre
verhängen können, denn an anderer Stelle argumentiert die Stadtplanung so, dass
man diese „Kisten“ nur dort zulassen will, wo man es nach § 34
BauGB nicht verhindern kann. Der Bezirk muss sich entscheiden, ob er sein
Einzelhandelskonzept umsetzen will. So, wie jetzt, entsteht ein Zick-Zack-Kurs,
der auch nicht der Bevölkerung zu vermitteln ist. Man muss sich auch fragen, wie
ernst nimmt das BA eine Vorlage zur Kenntnisnahme an die BVV, wenn man bedenkt,
dass die Baugenehmigung ohnehin schon erteilt wurde und die Entscheidung über
die Kenntnisnahme ohnehin keine Wirkung habe. Entscheidend ist der
BA-Beschluss. Muss die BVV über jeden Stock springen, der der BVV hingehalten
wird. Es sollte doch schon so sein, dass im Ausschuss beraten wird, die
Kenntnisnahme erfolgt und dann erst die Baugenehmigung erteilt werde. Ansonsten
könne man sich auch jede Beratung in der BVV ersparen. Herr Durinke: Wenn
die BVV einen B-Plan beschließen muss, damit Baurecht erteilt werden kann, dann
wird das Bezirksamt keine Baugenehmigung erteilen, bevor die BVV einen
Beschluss gefasst hat. Es kann natürlich auch Situationen geben, wo eine
Genehmigung nach § 34 BauGB erteilt werden muss und gleichzeitig ist man
gewillt die Umgebung planerisch zu überdenken. Er sehe dann aber auch keine
Schwierigkeit darin, wenn vorher die Baugenehmigung erteilt werde. Hier den
Eindruck zu erwecken, dass das Bezirksamt Baugenehmigungen ohne Baurecht
erteile, diesen Vorwurf möchte er doch strickt zurückweisen. Herr BzStR Hölmer: Er kann die Aufregung nicht ganz
nachvollziehen und Herr Durinke habe die Situation schon korrekt dargestellt.
Es geht hier darum, wieder eine gewisse Planungskraft für eine Fläche zu
gewinnen, wo sie bisher nicht vorhanden war. Gegen den Discounter könne man an
der Stelle nichts unternehmen. Die Gesamtfläche in den Griff zu bekommen, ist
doch eigentlich nur sinnvoll. Im Gegensatz zu herrn Sauerteig habe er die
Aussage von dem Verwalter des bisherigen Standortes des Discounters, dass er
den Wunsch des Auszugs nachvollziehen kann, da die Bedingungen nicht optimal
sind für den Discounter. Eine Nachnutzung wäre wohl auch nicht das große
Problem. Die neue Fläche des Discounters direkt an der Bahnböschung wäre
ohnehin schwer einer sinnvollen Nutzung zuzuführen und die jetzt vorgesehene
ist besser als dort eine Brache zu lassen, auf der dann Müll abgelagert werde.
Er weise auch den Vorwurf von Herrn Förster an das Stadtplanungsamt zurück,
dass dieses leichtsinnig und schnell Discounter befördere. Eher habe das Amt
den Ruf, alles zu unternehmen, dass sich Einzelhandel in dieser Form nicht
unnötig ansiedeln kann. Es wird ja an den dem Zentren- und Einzelhandelskonzept
gearbeitet, um eine positive Entwicklung des Bezirkes zu erhalten. Die
Verlagerung des Discounters ist nicht zu verhindern, aber man nutze
gleichzeitig die Möglichkeit, das Umfeld besser in den Griff zu bekommen über
die B-Planänderung. Abstimmung: Die Beschlussempfehlung wird einstimmig, bei 6 Enthaltungen, angenommen. Damit erfolgt die Kenntnisnahme der Vorlage des Bezirksamtes. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die
Bezirksverordnetenversammlung nimmt die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am
08.01.2008 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 138/08 über den
Änderungsbeschluss zum BA-Beschluss Nr. 120/94 vom 06.09.1994 für den
Bebauungsplanentwurf XV-48 ("Am Görlitzer Bahndamm") im Bezirk
Treptow-Köpenick, Ortsteil Treptow, zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. Enthaltung: 6. |
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