Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsstellen dafür einzusetzen, dass Verträge für Unterkünfte bei freien Trägern und anderen privaten Heimbetreibern nach verbindlichen Qualitätsstandards für alle Heime und Erstaufnahmestellen geschlossen werden.
Alle Verträge sind einheitlich und befristet zu gestalten, damit vergleichbare Qualitätsstandards existieren und effektive, unangekündigte Qualitätskontrollen durch staatliche Stellen bzw. Beanstandungen über die FlüchtlingsfürsprecherInnen an die Ombudsstelle möglich sind.