Drucksache - DS/1446/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, inwieweit das Parken am Wochenende auf dem Bürgersteig vor den Kitas in der Schulze-Boysen-Straße gestattet werden kann. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob das Verkehrsschild mit dem Zeichen 250 (Verbot der Einfahrt) entfernt werden kann.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt kann dem Antrag, das Parken am Wochenende vor den Kindertagesstätten in der Schulze-Boysen-Straße 24–26 zu erlauben, nicht entsprechen.
Der Gehweg der Nebenfahrbahn der Schulze-Boysen-Straße 24 – 26 ist zu schmal (2,50 Meter), daher kann das Parken ganz oder halb auf dem Gehweg (Z 315) nicht genehmigt werden. Bei einer Fahrbahnbreite zwischen 3 und 4 Metern, ist auch die verbleibende Restbreite der Fahrbahn nicht ausreichend.
Das Bezirksamt hat inzwischen an der Hauptfahrbahn der Schulze-Boysen-Straße 6 Kurzzeitparkplätze (6 – 8 Uhr, für die KiTa-Besucher) angeordnet. In diesem Zusammenhang wurde die Anordnung für das Zeichen 250 aufgehoben.
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