Drucksache - DS/1446/VII  

 
 
Betreff: Parken am Wochenende vor den Kitas in der Schulze-Boysen-Straße erlauben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion PIRATEN LichtenbergBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
40. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
24.02.2015 
36. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
28.07.2015 
41. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
42. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.07.2015 
46. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PIRATEN Lichtenberg PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, inwieweit das Parken am Wochenende auf dem Bürgersteig vor den Kitas in der Schulze-Boysen-Straße gestattet werden kann. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob das Verkehrsschild mit dem Zeichen 250 (Verbot der Einfahrt) entfernt werden kann.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt kann dem Antrag, das Parken am Wochenende vor den Kindertagesstätten in der Schulze-Boysen-Straße 24–26 zu erlauben, nicht entsprechen.

 

Der Gehweg der Nebenfahrbahn der Schulze-Boysen-Straße 24 26 ist zu schmal (2,50 Meter), daher kann das Parken ganz oder halb auf dem Gehweg (Z 315) nicht genehmigt werden. Bei einer Fahrbahnbreite zwischen 3 und 4 Metern, ist auch die verbleibende Restbreite der Fahrbahn nicht ausreichend.

 

Das Bezirksamt hat inzwischen an der Hauptfahrbahn der Schulze-Boysen-Straße 6 Kurzzeitparkplätze (6 – 8 Uhr, für die KiTa-Besucher) angeordnet. In diesem Zusammenhang wurde die Anordnung für das Zeichen 250 aufgehoben.

 

 
 

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