Auszug - Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als behördliche Maßnahme des Bezirksamtes stärken  

 
 
40. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 9.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 22.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1379/VII Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als behördliche Maßnahme des Bezirksamtes stärken
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:Schreiben BA v. 11.02.2015 (FV)
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt

Der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Evaluierung des Behördlichen Gesundheitsmanagements die Regelungen der seit 2007 für Berlin mit dem Hauptpersonalrat vereinbarten Dienstvereinbarung Gesundheit (DV Gesundheit) auch in Lichtenberg umzusetzen.

 

Hierzu zählen insbesondere folgende Regelungen und Überlegungen:

 

  1. Grundsatz von Freiwilligkeit, Dialog und Konsens auf Augenhöhe.

 

  1. Einleitung eines BEM-Verfahrens nach 42 Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres gem. § 84 Abs. 2 SGB IX auch und gerade bei bestehender Erkrankung (und nicht erst nach einer Erkrankung).

 

  1. Zusendung einer Kopie des Gesprächsangebotsschreibens an die Beschäftigtenvertretungen.

 

  1. In den einzelnen Abteilungen sollte auf Dauer ein Integrationsteam gebildet werden, das mit der Durchführung des BEM-Verfahrens unter Wahrung bestimmter Grundsätze (z.B. Vertraulichkeit und Datenschutz) betraut wird. Die Nähe zur Dienststelle verspricht eine größere Akzeptanz und bessere Maßnahmen zur Beseitigung krankmachender bzw. krankheitsfördernde Ursachen, soweit sie in der Dienststelle begründet sind. Bei der Zusammensetzung der Integrationsteams sollte auf unmittelbare Vorgesetzte der vom BEM-Verfahren betroffenen Dienstkraft grundsätzlich verzichtet werden.

 

  1. Bei der Auswahl von Gesprächspartnern zur Durchführung eines BEM-Gesprächs/Verfahrens soll berücksichtigt werden, dass die betreffende Dienstkraft den vorgeschlagenen Gesprächspartner ablehnen kann. . Die mit dem BEM-Verfahren betrauten Dienstkräfte der Integrationsteams sind über die rechtlichen Regelungen und praktische Umsetzung zu beschulen.

 

  1. Das BA sollte zur Durchführung des BEM-Verfahrens eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und Frauenvertreterin anstreben.
 
 

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