Drucksache - DS/1379/VII  

 
 
Betreff: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als behördliche Maßnahme des Bezirksamtes stärken
Status:öffentlichAktenzeichen:Schreiben BA v. 11.02.2015 (FV)
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.11.2014 
37. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
03.12.2014 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
07.01.2015 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
40. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE Hauptausschuss PDF-Dokument
Fristverlängerung BA PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht im Rahmen der Evaluierung des Behördlichen Gesundheitsmanagements die Regelungen der seit 2007 für Berlin mit dem Hauptpersonalrat vereinbarten Dienstvereinbarung Gesundheit (DV Gesundheit) auch in Lichtenberg umzusetzen.

 

Hierzu zählen insbesondere folgende Regelungen und Überlegungen:

 

  1. Grundsatz von Freiwilligkeit, Dialog und Konsens auf Augenhöhe.

 

  1. Einleitung eines BEM-Verfahrens nach 42 Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres gem. § 84 Abs. 2 SGB IX auch und gerade bei bestehender Erkrankung (und nicht erst nach einer Erkrankung).

 

  1. Zusendung einer Kopie des Gesprächsangebotsschreibens an die Beschäftigtenvertretungen.

 

  1. In den einzelnen Abteilungen sollte auf Dauer ein Integrationsteam gebildet werden, das mit der Durchführung des BEM-Verfahrens unter Wahrung bestimmter Grundsätze (z.B. Vertraulichkeit und Datenschutz) betraut wird. Die Nähe zur Dienststelle verspricht eine größere Akzeptanz und bessere Maßnahmen zur Beseitigung krankmachender bzw. krankheitsfördernde Ursachen, soweit sie in der Dienststelle begründet sind. Bei der Zusammensetzung der Integrationsteams sollte auf unmittelbare Vorgesetzte der vom BEM-Verfahren betroffenen Dienstkraft grundsätzlich verzichtet werden.

 

  1. Bei der Auswahl von Gesprächspartnern zur Durchführung eines BEM-Gesprächs/Verfahrens soll berücksichtigt werden, dass die betreffende Dienstkraft den vorgeschlagenen Gesprächspartner ablehnen kann. Die mit dem BEM-Verfahren betrauten Dienstkräfte der Integrationsteams sind über die rechtlichen Regelungen und praktische Umsetzung zu beschulen.

 

  1. Das BA sollte zur Durchführung des BEM-Verfahrens eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und Frauenvertreterin anstreben.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat die Optimierung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) beschlossen.

 

Begründung / Erläuterung:

 

Zur Umsetzung der sich aus der gesetzlichen Verpflichtung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. § 84 Abs. 2 SGB IX ergebenden Aufgaben hat das BA Lichtenberg bereits 2008 mit dem Personalrat unter Beteiligung der Frauenvertreterin und der Schwerbehindertenbeauftragten eine Dienstvereinbarung Gesundheit (DV über das betriebliche Gesundheitsmanagement und betriebliche Eingliederungsmanagement im Bezirksamt Lichtenberg) abgeschlossen.

 

Unter Einbeziehung der jeweiligen Führungskraft, der Beschäftigtenvertretungen sowie der Serviceeinheit  Personal  werden im BEM-Verfahren Schritte erarbeitet, die dazu dienen, nach längerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit arbeitsbedingte Ursachen der Arbeitsunfähigkeit des / der Beschäftigten möglichst zu beseitigen oder einzuschränken und künftige Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden oder zumindest zu verringern und den Arbeitsplatz zu erhalten.

 

Mit der Dienstvereinbarung ist im Bezirksamt Lichtenberg ein Integrationsteam eingerichtet worden, das als ständige Mitglieder die jeweils zuständige Führungskraft, den / die Gesundheitskoordinator/-in,  die  Beschäftigtenvertretungen sowie eine Vertretung der Serviceeinheit Personal festlegt. Die Einbindung der Führungskraft ist in der Dienstvereinbarung über das Betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung (DV Gesundheit) vorgegeben. Die Beschäftigten haben das Recht, einzelne Mitglieder des Integrationsteams auszuschließen sowie sie auch für das sog. Erstgespräch anstelle der direkten die nächsthöhere Führungskraft wählen können. 

 

Alle Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements beruhen auf den Prinzipien der Freiwilligkeit, des Dialoges und des Konsens auf Augenhöhe. Sie setzen in jedem Fall das Einverständnis der Betroffenen voraus und werden ausschließlich unter Mitwirkung der Betroffenen geplant bzw. nur mit deren Zustimmung eingeleitet und durchgeführt.  Die Führungskräfte werden in der Vorbereitung und Durchführung von BEM-Verfahren und der Umsetzung der Maßnahmen von der Serviceeinheit Personal unterstützt.

 

Ausgehend von regelmäßig rund 500 Beschäftigten, die länger als 42 Tage je Kalenderjahr erkrankt sind (entspricht landesweitem Durchschnitt) und einer Rücklaufquote auf die Einladungsschreiben zur Durchführung eines BEM-Verfahrens im Umfang von 6 – 10 % besteht Handlungsbedarf zur Optimierung des Verfahrens.

Im Rahmen einer Projektarbeit hat die Serviceeinheit Personal zunächst die Ausgangslage analysiert, kurz- und langfristige Zielstellungen entwickelt (vergl. Anlage 1) und darauf basierend Maßnahmen/Vorschläge zu Reform und Weiterentwicklung des BEM erarbeitet. Die Arbeit erstreckte sich auf folgende Handlungsfelder:

 

  • Datenanalyse,
  • Verfahrensbetrachtung und –optimierung,
  • Verwaltungskultur,
  • Prävention.

 

Eine entscheidende Feststellung ist:

die zentrale Rolle der Führungskräfte ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg des Verfahrens.

 

Weitere zentrale Feststellungen sind: Die mangelnde Inanspruchnahme / Akzeptanz ist u. A. zurückzuführen auf

  • den fehlenden zeitlichen Zusammenhang zwischen Einladungsschreiben und dem Ablauf der 42 gigen Kalenderfrist;
  • Informationsdefizite (es fehlt die konkrete Vorstellung).   

 

Von daher bestätigt das Bezirksamt die zentrale Rolle der Führungskräfte bei der Durchführung von BEM-Verfahren. Im Rahmen des Kommunikationskonzepts werden alle Führungskräfte und Beschäftigten der Bezirksverwaltung erneut zu Verfahren und praktischer Umsetzung informiert.

Darüber hinaus wird  - unter Einbindung der Beschäftigtenvertretungen und des bezirklichen Datenschutzbeauftragten  - die elektronische Erfassung der krankheitsbedingten Abwesenheiten vorbereitet mit dem Ziel, Festlegung und Prüfung der gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX vorgegeben Karenzfrist sicherzustellen. 

 

Als weitere Arbeitsergebnisse der Projektarbeit liegen vor:

 

  • Konzeption/Verfahrenshandbuch,
  • Gesprächsleitfaden für Führungskräfte,
  • überarbeitete Einladungsschreiben mit der Möglichkeit, vor dem Gespräch mit der Führungskraft das Betriebliche Gesundheitsmanagement in Anspruch zu nehmen,
  • überarbeiteter Flyer,
  • Verfahrenskonzept zur elektronische Erfassung der krankheitsbedingten Abwesenheiten,
  • Schulungsfilm mit Beispiel-Gespräch.

 

Der Bereich Prävention wird verstärkt Thema in dem Ausschuss für Gesundheitsmanagement (AGM) sein, dessen Tätigkeit und Aufgaben zu prüfen und ggf. an geänderte Bedarfe anzupassen sein wird.

 

Zugleich ist die Thematik mit dem Projektauftrag der Teilnehmer/-innen des internen Führungskräfte(nachwuchs)  - Qualifizierungsprogramm KompetenzPlus verzahnt worden, in dem es um Elemente für eine neue gesundheitsorientierte Leit- und Führungskultur im Bezirksamt Lichtenberg geht.

 

Ich bitte, den Beschluss der BVV vom 22.Januar 2015 zur DS/1379/VII für erledigt zu  betrachten.

 
 

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