Drucksache - DS/1379/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht im Rahmen der Evaluierung des Behördlichen Gesundheitsmanagements die Regelungen der seit 2007 für Berlin mit dem Hauptpersonalrat vereinbarten Dienstvereinbarung Gesundheit (DV Gesundheit) auch in Lichtenberg umzusetzen.
Hierzu zählen insbesondere folgende Regelungen und Überlegungen:
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat die Optimierung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) beschlossen.
Begründung / Erläuterung:
Zur Umsetzung der sich aus der gesetzlichen Verpflichtung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. § 84 Abs. 2 SGB IX ergebenden Aufgaben hat das BA Lichtenberg bereits 2008 mit dem Personalrat unter Beteiligung der Frauenvertreterin und der Schwerbehindertenbeauftragten eine Dienstvereinbarung Gesundheit (DV über das betriebliche Gesundheitsmanagement und betriebliche Eingliederungsmanagement im Bezirksamt Lichtenberg) abgeschlossen.
Unter Einbeziehung der jeweiligen Führungskraft, der Beschäftigtenvertretungen sowie der Serviceeinheit Personal werden im BEM-Verfahren Schritte erarbeitet, die dazu dienen, nach längerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit arbeitsbedingte Ursachen der Arbeitsunfähigkeit des / der Beschäftigten möglichst zu beseitigen oder einzuschränken und künftige Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden oder zumindest zu verringern und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Mit der Dienstvereinbarung ist im Bezirksamt Lichtenberg ein Integrationsteam eingerichtet worden, das als ständige Mitglieder die jeweils zuständige Führungskraft, den / die Gesundheitskoordinator/-in, die Beschäftigtenvertretungen sowie eine Vertretung der Serviceeinheit Personal festlegt. Die Einbindung der Führungskraft ist in der Dienstvereinbarung über das Betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung (DV Gesundheit) vorgegeben. Die Beschäftigten haben das Recht, einzelne Mitglieder des Integrationsteams auszuschließen sowie sie auch für das sog. Erstgespräch anstelle der direkten die nächsthöhere Führungskraft wählen können.
Alle Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements beruhen auf den Prinzipien der Freiwilligkeit, des Dialoges und des Konsens auf Augenhöhe. Sie setzen in jedem Fall das Einverständnis der Betroffenen voraus und werden ausschließlich unter Mitwirkung der Betroffenen geplant bzw. nur mit deren Zustimmung eingeleitet und durchgeführt. Die Führungskräfte werden in der Vorbereitung und Durchführung von BEM-Verfahren und der Umsetzung der Maßnahmen von der Serviceeinheit Personal unterstützt.
Ausgehend von regelmäßig rund 500 Beschäftigten, die länger als 42 Tage je Kalenderjahr erkrankt sind (entspricht landesweitem Durchschnitt) und einer Rücklaufquote auf die Einladungsschreiben zur Durchführung eines BEM-Verfahrens im Umfang von 6 – 10 % besteht Handlungsbedarf zur Optimierung des Verfahrens. Im Rahmen einer Projektarbeit hat die Serviceeinheit Personal zunächst die Ausgangslage analysiert, kurz- und langfristige Zielstellungen entwickelt (vergl. Anlage 1) und darauf basierend Maßnahmen/Vorschläge zu Reform und Weiterentwicklung des BEM erarbeitet. Die Arbeit erstreckte sich auf folgende Handlungsfelder:
Eine entscheidende Feststellung ist: die zentrale Rolle der Führungskräfte ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg des Verfahrens.
Weitere zentrale Feststellungen sind: Die mangelnde Inanspruchnahme / Akzeptanz ist u. A. zurückzuführen auf
Von daher bestätigt das Bezirksamt die zentrale Rolle der Führungskräfte bei der Durchführung von BEM-Verfahren. Im Rahmen des Kommunikationskonzepts werden alle Führungskräfte und Beschäftigten der Bezirksverwaltung erneut zu Verfahren und praktischer Umsetzung informiert. Darüber hinaus wird - unter Einbindung der Beschäftigtenvertretungen und des bezirklichen Datenschutzbeauftragten - die elektronische Erfassung der krankheitsbedingten Abwesenheiten vorbereitet mit dem Ziel, Festlegung und Prüfung der gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX vorgegeben Karenzfrist sicherzustellen.
Als weitere Arbeitsergebnisse der Projektarbeit liegen vor:
Der Bereich Prävention wird verstärkt Thema in dem Ausschuss für Gesundheitsmanagement (AGM) sein, dessen Tätigkeit und Aufgaben zu prüfen und ggf. an geänderte Bedarfe anzupassen sein wird.
Zugleich ist die Thematik mit dem Projektauftrag der Teilnehmer/-innen des internen Führungskräfte(nachwuchs) - Qualifizierungsprogramm KompetenzPlus verzahnt worden, in dem es um Elemente für eine neue gesundheitsorientierte Leit- und Führungskultur im Bezirksamt Lichtenberg geht.
Ich bitte, den Beschluss der BVV vom 22.Januar 2015 zur DS/1379/VII für erledigt zu betrachten. |
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