Auszug - Einwohnerantrag: "Schulreinigung"
Der Hauptausschuss verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung.
Die Fraktion der CDU verzichtete auf eine Begründung ihres Änderungsantrages.
Für die Initiatoren des Einwohnerantrages nahm Herr Gawlitza Stellung und beantragte die Worte „im Rahmen des zukünftigen Bezirkshaushalts 2016/17“ durch das Wort „sofort“ zu ersetzen.
Frau Klein (Fraktion DIE LINKE.) nahm dazu Stellung und beantragte, anstelle des Wortes „sofort“ das Wort „unverzüglich“ einzusetzen.
Auf Nachfrage des Vorstehers erklärte Herr Schulz-Töpken (Fraktion der CDU) die Übernahme der vorgeschlagenen Änderung unter der Maßgabe der Einfügung der Worte „– haushaltswirksam ab 2016“ nach dem Wort „ausgeschrieben“.
Im Rahmen der weiteren Aussprache äußerte sich Herr Hemmerlein (Fraktion PIRATEN Lichtenberg.
Für das Bezirksamt nahmen Stellung:
Die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, die Vorlage zur Beschlussfassung des Vorstandes in geänderter Fassung zu beschließen, wurde in der Fassung des durch die Ersetzung der Worte „im Rahmen des zukünftigen Bezirkshaushalts 2016/17“ durch das Wort „unverzüglich“ bei Einfügung der Worte „– haushaltswirksam ab 2016“ nach dem Wort „ausgeschrieben“ geänderten Änderungsantrag der Fraktion der CDU mehrheitlich angenommen. Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht für das Jahr 2015 einen "Feuerwehrfonds" in Höhe von 100.000 € zur sofortigen weiteren Verbesserung der Reinigungsleistungen in den bezirklichen Schulen zur Verfügung zu stellen. Weiterhin werden die bestehenden Reinigungsverträge für die bezirklichen Lichtenberger Schulen unverzüglich neu öffentlich ausgeschrieben – haushaltswirksam ab 2016.
Durch die Neuausschreibung soll erreicht werden, dass das Niveau der DIN-Vorgabe für die Schulreinigung verbessert wird. Die BVV ist rechtzeitig vor Beginn der Ausschreibung über die Ziele zu informieren.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht in den Besprechungen mit den Schulleitungen regelmäßig auf die Einhaltung der Sauberkeitsstandards in den Schul- und Sanitärräumen hinzuweisen und auf die stärkere Kontrolle des Nutzerverhaltens zu bestehen. In den Schulen soll zusätzlich präventiv auf ordnungsgemäßes Verhalten der Schülerinnen und Schüler in den Sanitärräumen eingewirkt werden. |
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