Drucksache - DS/1465/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht im Rat der Bürgermeister die im Vierten Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch vorgesehene Absenkung der Anforderungen zur Feststellung eines dringenden Gesamtinteresses Berlins abzulehnen.
Begründung: Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB), welches der Senat auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 beschlossen hat, werden die Kompetenzen der Bezirke beschnitten. So wird bei 200 Wohneinheiten in Bebauungsplänen, statt wie bisher 500 Wohneinheiten, ein sog. dringendes Gesamtinteresse Berlins festgestellt. Zudem sollen Wohnungsbauvorhaben von dringendem Gesamtinteresse sein, bei denen verbindliche Strategien zur Baulandentwicklung und insbesondere zur Beteiligung Dritter an den Folgekosten der Bauleitplanung umgesetzt werden. Damit eröffnet sich der Senat selbst die Möglichkeit künftig deutlich mehr Bauplanungsvorhaben an sich zu ziehen. Die Interessen der Bezirke und der vor Ort ansässigen Bevölkerung bleiben unberücksichtigt. |
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