Drucksache - DS/1051/VII  

 
 
Betreff: Energieeffiziente Straßenbeleuchtung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
29. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt Entscheidung
11.02.2014 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
40. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE Umwelt PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Bauunternehmen und den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass beim Straßen- und Wegeneubau in den im Bezirk entstehenden Siedlungen und im öffentlichen Raum vorzugsweise eine möglichst energieeffiziente und geringfügig lichtverschmutzende Straßenbeleuchtung installiert wird.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Für die Beleuchtung auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Grünflächen ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig.

 

Die öffentliche Beleuchtung dient der Sicherheit im öffentlichen Raum. Maßgebend sind hier die Regelungen der Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über die Öffentliche Beleuchtung (AV Öffentliche Beleuchtung) sowie die Vorgaben des Lichtkonzeptes von Berlin, zu berücksichtigen.

 

Für den Einsatz und die Installation der Leuchten sind neben ökologischen, energetischen und wirtschaftlichen Aspekten auch die Grundsätze zum Schutz der Umwelt, Menschen und Tiere vor Beeinträchtigungen durch öffentliche Beleuchtung im öffentlichen Raum zu beachten. Diese Grundsätze gelten sowohl für die Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen, als auch für die Weiterentwicklung des Leuchtenbestandes in Berlin.

 

Private Hochbauvorhaben unterliegen bzgl. der Genehmigungspflicht je nach Lage des Einzelfalles den Regelungen der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) zur Verfahrensart (§§ 60 bis 65). Spezielle materielle Vorgaben zur Ausführung von Beleuchtungsanlagen werden dort nicht gemacht. Die Bauordnungsbehörde hat daher keine Rechtsgrundlage für entsprechende Forderungen. Beleuchtungsanlagen dürfen allerdings nicht rücksichtslos und störend auf andere zulässige Nutzungen einwirken. Beim Straßen- u. Wegebau von Privatstraßen gehören die Beleuchtungsanlagen nicht zum Prüfumfang im Baugenehmigungsverfahren; es gibt im FB BWA / UD weder Verantwortung noch entsprechenden Sachverstand zu dieser Problematik.

 

 
 

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