Drucksache - DS/0909/VII  

 
 
Betreff: Nachbarschaftshaus und Stadtteilzentrum in Friedrichsfelde erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
24. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
02.10.2013 
29. Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
06.11.2013 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
40. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
50. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Hauptausschuss PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschießen:

Das Bezirksamt wurde mit DS 0909/VII (Nachbarschaftshaus und Stadtteilzentrum in Friedrichsfelde erhalten) ersucht:

 

-          ein Stadtteilzentrum Lichtenberg Mitte (STZ) langfristig zu erhalten und gemeinsam mit dem Lichtenberger Kulturverein und ggf. neuen Partnern Konzepte zu beraten,

-          die Zukunft des Nachbarschaftshauses KultSchule in einem transparenten Prozess zu diskutieren und hierzu mit dem Lichtenberger Kulturverein und allen anderen Nutzern des Hauses und dem Bezirksamt eine ständige Arbeitsgruppe zu bilden, die Konzepte entwickelt und Entscheidungen vorbereitet,

-          die BVV an dem Prozess entsprechend zu beteiligen.

 

Die BVV hat inzwischen mit DS 1248/VII (Votierungsergebnisse 2014 Bürgerhaushalt Lichtenberg) beschlossen, das Bezirksamt zu ersuchen,

 

  • den Investitionsbedarf zu ermitteln, um Wege zur mittelfristigen Finanzierung der Investitionen zu suchen (Drittmittel, Förderung, Investitionen) und das Ergebnis der BVV spätestens bis März 2016 vorzulegen,
  • die Bauunterhaltungsmittel für Reparaturen weiterhin zur Verfügung zu stellen,
  • die Betriebskostenanteile in Höhe von ca. 70.000 € zu tragen,
  • die Finanzierung eines Koordinators im Haus zu unterstützen,
  • (zu) prüfen, in wie weit die öffentlich finanzierten Angebote im Haus weiterhin getragen werden können

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Da Bezirksamt hat beschlossen:

 

  1. mit der GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH, Treuhänder Berlins, einen Geschäftsbesorgungsvertrag zur Bewirtschaftung des Grundstücks Sewanstraße 43 in den Jahren 2016 und 2017 zu schließen,
  2. die GSE und die Nutzer bei der Konzipierung des Erhalts und Entwicklung der sozio-kulturellen und sportlichen Nutzungen des Nachbarschaftshauses fachlich zu begleiten,
  3. für die Errichtung einer Schule am Standort die Variante 1 a der Machbarkeitsstudie (Autzen & Reimers Architekten BDA, Anlage) zu verfolgen und hierfür einen Zeitplan zur Umsetzung zu erarbeiten.

 

Erläuterung:

 

  • Das Bezirksamt hat die Verhandlungen mit der GSE abgeschlossen und im Haushaltsplan 2016 / 2017 Vorsorge für den Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrags und zur fortgesetzten Finanzierung eines verbleibenden Betriebskostendefizits getroffen. Unterfinanziert bleibt vorerst die bauliche Unterhaltung (es erfolgt lediglich die laufende Wartung und im Einzelfall die Beseitigung von Havarien). Es ist Aufgabe der GSE, mit den Nutzern ein Bewirtschaftungskonzept zu entwickeln, das langfristig auch Einnahmen zur baulichen Unterhaltung sichert bzw. Wege zur mittelfristigen Finanzierung der Investitionen aufzeigt (Drittmittel, Förderung, Investitionen).

 

  • Der Bedarf nach Schulplätzen in der Region hat das Bezirksamt veranlasst, zusätzlich zu den Aufträgen aus der BVV und der bereits vorliegenden Machbarkeitsstudie für eine 3zügige Grundschule eine weitere Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, die die Zielstellung verfolgt hat, eine 5zügige Integrierte Sekundarschule am Standort zu etablieren und dabei die Nutzungen des Nachbarschaftshauses in geeigneter Weise zu erhalten.

Das Ergebnis der Studie ist in der Anlage dargestellt. Das Bezirksamt favorisiert die Umsetzung der Variante 1 A, weil sie zeitlich abgestuft verschiedene Optionen – sowohl für die Einrichtung einer Integrierten Sekundarschule wie auch in Abhängigkeit von der Bedarfsentwicklung alternativ einer Grundschule – eröffnet.

 

Mit Variante 1 A kann zunächst ein Modularer Ergänzungsbau (MEB) errichtet werden, der in Folge um einen konventionellen Schulbau und eine dreizügige Sporthalle erweitert wird. Der Altbau ist davon zunächst nicht und im Zuge der Schulerweiterung lediglich durch den Wegfall von Turnhalle und Verbindungsbau betroffen. Die hier befindlichen Sport-Nutzungen werden mit dem Sporthallenneubau ersetzt.

 

Die Spielplatz- und Gartennutzungen am potenziellen MEB-Standort müssen verlegt bzw. aufgegeben werden.

 

Für diesen Ablauf wird ein Zeitplan erarbeitet und die Schritte zur konkreten Planung sowie Anmeldung der Investitionsmittel (gezielte Zuweisung, ca. 25 Mio. €) bzw. des MEB eingeleitet.

 

Die Kosten zur Sanierung des Altbaus werden in der Studie auf 6 Mio. € geschätzt. Hierfür stehen vorerst keine Mittel zur Verfügung. Durch die konzipierte Teilung des Grundstücks sind langfristig auch andere Optionen gegeben, sollte die Sanierung des Hauses nicht realisierbar und ein Neubau realistischer sein.

 

Die Erweiterung und Umwandlung des Hort-Anbaus (jetzt Jugendfunkhaus u.a. Nutzer) in eine KiTa ist in dieser Variante zunächst nur planerische Idee. Sie ist nicht notwendig, wenn die KiTa im Hauptgebäude verbleibt, damit ist auch die Kostenannahme KiTa (3,7 Mio. €) in der Kostenübersicht zunächst nur informell.

 

Ein in der Summe aller Bestandteile vollständiger Neubau (Var. 3A) einer Schule, einer KiTa und eines Nachbarschaftshauses (z.B. á la Kiezspinne) ist geringfügig kostengünstiger. Allerdings sieht das Bezirksamt vorläufig davon ab, da für die Bestandteile KiTa und Nachbarschaftshaus keine belastbare Finanzierungsaussage getroffen werden kann.

 

So ist zunächst nur der stufenweise Schulbau zu finanzieren. Die Annahmen für ein neues Nachbarschaftshaus und eine KiTa können so unberücksichtigt bleiben.

 

 
 

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