Drucksache - DS/1452/VII  

 
 
Betreff: Verbindliche Qualitätsstandards für alle Flüchtlingsheime und Erstaufnahmestellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPD, DIE LINKE.Fraktion SPD, DIE LINKE.
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
40. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Senatsstellen dafür einzusetzen, dass Verträge für Unterkünfte bei freien Trägern und anderen privaten Heimbetreibern nach verbindlichen Qualitätsstandards für alle Heime und Erstaufnahmestellen geschlossen werden.

Alle Verträge sind einheitlich und befristet zu gestalten, damit vergleichbare Qualitätsstandards existieren und effektive, unangekündigte Qualitätskontrollen durch staatliche Stellen bzw. Beanstandungen über die FlüchtlingsfürsprecherInnen an die Ombudsstelle möglich sind.

 

Begründung:

Nach wie vor gibt es in der Bundesrepublik keine einheitlichen Standards für die Unterbringung von Flüchtlingen, auch nicht in Berlin. Ebenso fehlen eine systematische Heimaufsicht und ein Zertifizierungssystem. Das ist aber notwendig, um die einwandfreien Hygiene- und Lebensstandards aller BewohnerInnen zu sichern. Die Anzahl der Qualitätskontrollen muss einheitlich geregelt sein. Die Heimbetreiber haben sich an die Verträge zu halten, sonst drohen Vertragsstrafen und/oder Kürzungen der Mittel. Es darf nicht mehr zu Abweichungen von Qualitätsstandards kommen. Die verbindlichen Qualitätsstandards sollen auf der Homepage des LaGeSo für jedermann zugänglich veröffentlicht werden. Dabei ist zu sichern, dass kein Träger eine Flüchtlingsunterkunft eröffnet oder vom LaGeSo Geld dafür erhält, bevor ein Vertrag nach einheitlichen Qualitätsstandards abgeschlossen wurde. Hierfür muss das LaGeSo mit ausreichend Personal ausgestattet werden.

 

 
 

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