Drucksache - DS/1096/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der bezirklichen Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren gutachterlich zu prüfen, ob neben dem Verschwenken der Straßenbahngleise Alternativen möglich wären.
Diese Prüfung darf weder Bauverzögerungen noch zusätzliche Baukosten nach sich ziehen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Im Rahmen der Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen für die Straßenbahnführung unter der Karlshorster Brücke wurden verschiedene Varianten mit und ohne Verschwenk beschrieben und in einer Bewertungsmatrix untersucht. Dabei hat die gewählte Variante mit Verschwenk, bei der sich die Straßenbahn die rechte Fahrspur mit dem Autoverkehr teilt, die höchste Punktebewertung erhalten. Die sehr ausführliche Beschreibung und Bewertung der einzelnen Varianten war in den ausliegenden Planfeststellungsunterlagen enthalten und für alle Interessierten als Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Alt-Friedrichsfelde 60, Haus 2, Raum 1210A, 10315 Berlin in der Zeit vom 11. Februar bis 10. März 2016 öffentlich einsehbar. Über zwei Pressemitteilungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und des Bezirksamtes Lichtenberg sind die Möglichkeit zur Einsicht und Teilhabe am Planfeststellungsverfahren jeweils bekanntgegeben worden. In verschiedenen Zeitungen und auch von lokal engagierten Institutionen ist ebenfalls darüber breit informiert worden.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen können die Bauarbeiten durch die BVG erst im Jahr 2019 beginnen. Das Bezirksamt Lichtenberg hat darauf keinen Einfluss.
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