Drucksache - DS/1279/VII  

 
 
Betreff: Verkehrsführung in der Rudolf-Seiffert-Straße ungehindert sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.08.2014 
34. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
23.09.2014 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
36. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
40. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
24.02.2015 
36. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, inwieweit in der Rudolf-Seiffert-Straße von der Storkower Straße aus kommend (Hausnummer 2-80) alternative Verkehrsführungen, wie beispielsweise einer Einbahnstraße, möglich sind. Dabei soll geprüft werden, ob durch die Fahrbahnbreite Rettungseinsätze ohne verkehrsbedingte Hindernisse reibungslos durchgeführt werden können.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Bei der Rudolf-Seiffert-Str.2-80 handelt es sich um ein eingegrenztes Wohngebiet mit erhöhtem Parkdruck. Der gesamte Bereich ist als Tempo 30 Zone ausgewiesen und wird über 3 Einmündungen von der Storkower Straße aus erschlossenen. Es bestehen keine Querverbindungen zu anderen Straßen und der vorherrschende Verkehr ist reiner Anliegerverkehr.

 

Die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelungen ist aus Sicht des Bezirksamtes weder erforderlich noch zweckdienlich. Erfahrungswerte haben gezeigt, dass Einbahnstraßenregelungen, aufgrund des fehlenden Gegenverkehrs, zu einer Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten führt.

 

Eine Einbahnstraßenregelung würde an dieser Stelle außerdem eine erhebliche Umlaufstrecke bedeuten(ca. 1 km für einen einfachen Umlauf ohne die Nebenarme). Dieses würde für Ortsfremde sowie für die tägliche Parkplatzsuche der Anwohnenden eine erhebliche Belastung darstellen. Dazu käme, dass eine Verbesserung der Parkplatzsituation durch diese Maßnahme nicht zu erwarten ist. Durch die geforderte Verkehrsregelung würden Fahrbahnbreiten und Sicherheitsabstände nicht tangiert.

 

Grundsätzlich ist die Verkehrssituation im o. g. Bereich eindeutig und auch verkehrssicher geregelt. Gelegentliches Rangieren im Verkehrsgeschehen einer Großstadt ist nicht vermeidbar.

 

 

 
 

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