Drucksache - DS/1445/VII
Der Ausschuss Schule und Sport empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1445/VII in folgender geänderter Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht:
- dem Verein Die Kappe e. V. zur Nutzung des Schulstandortes Rüdigerstr. 76 einen 3 ½ jährigen Mietvertrag zu Konditionen unter Anrechnung der Eigenleistungen anzubieten, der den Schulbetrieb über das Schuljahr 2014/2015 hinaus und die Fertigstellung der aus Fördermitteln finanzierten Baumaßnahmen gewährleistet,
- dem Verein anzubieten, Schülerschaft und Lehrerschaft spätestens nach Ablauf des Mietvertrages in eine öffentliche Schule zu übernehmen und so den Abschluss für alle Schülerinnen und Schüler am Standort zu gewährleisten,
- die Kindertagesstätte im Gebäude langfristig zu sichern,
- auf Grundlage der Ergebnisse der Konsultationen mit den Betroffenen und der Klärung der Risiken einen Beschluss der BVV in der Sache (Errichtung einer ISS) herbeizuführen.
Begründung: Das Kreativitäts-Gymnasium Lichtenberg wurde im Sommer 2007 als Schule in freier Trägerschaft gegründet. Der Träger „Die Kappe e. V.“ hat seit Sommer 2010 eine Liegenschaft des Bezirks in der Rüdigerstraße 76/Ecke Hagenstraße in jeweils kurzfristigen Vertragslaufzeiten angemietet. Der jetzige Mietvertrag endete am 31.12.2014.
Begründung der Dringlichkeit: Der gegenwärtige Mietvertrag mit dem Kreativitäts-Gymnasium ist zum 31.12.2014 ausgelaufen.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht: - dem Verein Die Kappe e. V. zur Nutzung des Schulstandortes Rüdigerstr. 76 einen Mietvertrag anzubieten, der den Schulbetrieb über das Schuljahr 2014/2015 hinaus und die Fertigstellung der aus Fördermitteln finanzierten Baumaßnahmen gewährleistet; - gemeinsam mit dem Verein nach Lösungen zu suchen, wie das Schulangebot nach einem möglichen Ende am Standort Rüdiger Straße ggf. an einem anderen Standort im Bezirk fortgeführt werden kann; - mit dem Verein eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, wie ohne Schaden für das Schulprojekt die öffentlichen Schulbedarfe in der Region mittelfristig gedeckt werden können und wie die Kindertagesstätte im Gebäude langfristig gesichert werden kann; - die BVV kurzfristig über Kosten, Risiken und Chancen der Übernahme des Hauses in öffentliche Nutzung zu informieren; - auf Grundlage der Ergebnisse der Konsultationen mit den Betroffenen und der Klärung der Risiken einen Beschluss der BVV in der Sache herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis: 10 / 0 / 1 |
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |