Drucksache - DS/1454/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht:
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Es gibt zwei Sachverhalte:
Für die unter Punkt 1 genannte illegale Anlage zur Zwischenlagerung für nicht gefährliche Abfälle ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nach Abfallrecht zuständige Behörde und führt gegenüber dem Tierpark Berlin ein Verfahren gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch. In diesem Zusammenhang hat die Senatsverwaltung das Umwelt- und Naturschutzamt Lichtenberg gebeten, eine Prüfung der Möglichkeiten der Verwertung dieses Bodenmaterials auf dem Gelände des Tierparkes vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mitgeteilt. Ein eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen in technische Bauwerke ist nach Einschätzung des Umwelt- und Naturschutzamtes möglich. Zwischenzeitlich werden die Haufwerke vom Tierpark mit geeigneten Planen abgedeckt, um möglicherweise langfristig wirkende Auswaschungen durch Regen in Boden / Grundwasser zu vermeiden.
Für das unter Punkt 2 vorgefundene Deponiegelände sind die Bezirksämter Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf nach Bodenschutzrecht zuständig, da die Bezirksgrenze durch den Deponiekörper führt. Zur Klärung der mit beiden Sachverhalten verbundenen Probleme und Vorgehensweisen wurde der „Runde Tisch Tierpark“ ins Leben gerufen, an dem die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter der Fachbehörden und Entscheidungsträger der Bezirke und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt teilnehmen. An einer Sitzung nahmen auch die Vertreter des Tierparks Berlin teil, um sie über den Zwischenstand der behördlichen Forderungen zu informieren. Das in 2015 vom Umwelt- und Naturschutzamt Lichtenberg in Auftrag gegebene Gutachten „Untersuchung der Altablagerung auf dem Gelände des Tierparks Berlin-Friedrichsfelde“ wurde von der KLU GbR erstellt. Die Ergebnisse der Boden- und Grundwasseruntersuchungen wurden dem Umwelt- und Naturschutzamt am 31.03.2016 übergeben. Die Schlussfolgerungen aus dem Gutachten wurden dem Tierpark Berlin in einer gemeinsamen Beratung am 18.04.16 erläutert.
Im Ergebnis des Gutachtens wird festgestellt, dass von der Altablagerung derzeit keine unmittelbare Gefährdung ausgeht und Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr nicht erforderlich sind. Mit einem weiterführenden Grundwassermonitoring sollen Stoffeinträge in das Grundwasser weiter beobachtet werden.
Mit den Verantwortlichen des Tierparks Berlin werden in den kommenden Wochen und Monaten weitere, sich aus dem Betrieb ergebende Detailfragen sowie Handlungsschwerpunkte beraten und umgesetzt. Dies betrifft u.a. Fragen der Festmistlagerung und Entsorgung sowie des Umgangs mit vorhandenen Anlagen zu wassergefährdenden Stoffen.
Die Information zum aktuellen Sachstand ist am 10.05.2016 im Umweltausschuss und am 11.05.2016 im ökologischen Stadtentwicklungsausschuss der BVV Lichtenberg bereits mündlich durch das Bezirksamt Lichtenberg erfolgt.
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