Drucksache - DS/1450/VII  

 
 
Betreff: Sichere Ein- und Ausfahrtregelung beim Einkaufszentrum Alfred-Kowalke-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
40. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
24.02.2015 
36. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
24.03.2015 
37. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt     
21.05.2015 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2015 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt wurde ersucht, die zuständigen Stellen dafür zu gewinnen, beim Einkaufszentrum Alfred-Kowalke-Straße solche Ein- und Ausfahrtsregelungen zu treffen, dass die Fußgänger_innen und Radfahrer_innen an der westlich gelegenen Kraftfahrzeugfurt zwischen dem Gebäude des Sonnenstudios und der Lottoannahmestelle nicht mehr gefährdet werden; denkbar wäre, diese Durchfahrt nur als Zufahrt freizugeben.

 

Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:

 

Das Ersuchen wurde umfassend geprüft.

 

Bei der genannten Örtlichkeit Alfred-Kowalke-Straße 2–4 handelt es sich um ein Privatgrundstück.

 

Auf diesem Grundstück befinden sich Verkaufseinrichtungen und ein Parkplatz.

 

Das genannte Grundstück hat zwei Zu- und Abfahrten. Beide sind übersichtlich gestaltet. Es sind keine Verkehrsgefährdungen bekannt, so dass Veränderungen der Ein- und Ausfahrtsregelungen nicht erforderlich sind.

 

 
 

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