Beschluss des Bezirksamts: Ausschluss von Minijobs und Leiharbeit bei zukünftig abzuschließenden Dienstleistungsaufträgen im Rahmen von Vergabeverfahren des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg schließt für Dienstleistungsaufträge zukünftig aus, dass diese durch Leiharbeit oder geringfügige Beschäftigung – sogenannte Minijobs – ausgeführt werden. Der Beschluss zielt darauf ab, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei den beauftragten Dienstleistungsunternehmen zu stärken und prekäre Beschäftigung zurückzudrängen.

Eine Pressemitteilung des zuständigen Stadtrats für Arbeit Oliver Nöll finden Sie hier. Weitere Informationen

Der Beschluss steht hier online zur Verfügung. Weitere Informationen

  • BA-Beschluss Minijobs Vergabe 06-12-2022

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