Ausschluss von Minijobs und Leiharbeit bei zukünftig abzuschließenden Dienstleistungsaufträgen im Rahmen von Vergabeverfahren des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg

Abteilung Arbeit, Bürgerdienste, Soziales

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 131 / 22

Das Bezirksamt beschließt:

1. Das Bezirksamt schließt in zukünftigen Dienstleistungsaufträgen im Rahmen des vergaberechtlichen Prozesses aus, dass diese durch den Auftragnehmer mit Leiharbeiter*innen und Minijobber*innen durchgeführt werden. Von dieser Regelung sind Ausschreibungen im Rahmen von landesweiten Muster-Ausschreibungen ausgenommen.

2. Eine Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung ist nicht erforderlich.

3. Mit der Durchführung des Beschlusses werden alle Abteilungen beauftragt, die Dienstleistungsaufträge vergeben. Federführend wird die Abteilung Arbeit, Bürgerdienste, Soziales beauftragt. Die Zentrale Vergabestelle steht beratend zur Seite. Die Beauftragte für Gute Arbeite berichtet in Zusammenarbeit mit den Ämtern und der Zentralen Vergabestelle einmal jährlich zu Leiharbeit und Minijobs bei Dienstleistungsaufträgen im Rahmen von Vergabeverfahren des
Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg.

4. Falls die Umsetzung des Beschlusses dazu führt, dass Vergabeverfahren nicht abgeschlossen werden können, kann das Bezirksamt davon abweichen.
Eine Wiederholung des Vergabeverfahrens ist nicht erforderlich. Dem Bezirksamt sind im jährlichen Bericht (siehe 3.) die Ausnahmen mit Begründung mitzuteilen.

5. Die Ausschreibungstextbausteine werden durch die Beauftragte für Gute Arbeit in Zusammenarbeit mit den Abteilungen, bzw. den entsprechenden Ämtern erstellt, sowie die Vergaben geprüft.

6. Die Anforderungen, die das Bezirksamt an Dienstleister stellt, gelten auch für das BA selbst. Minijobs und Leiharbeit sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sollten Bedarfe nicht anders gedeckt werden können, sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich. Dem Bezirksamt ist durch die jeweiligen Ämter/Abteilungen einmal jährlich, unter Darlegung der Gründe und Nachweise, dass die Bedarfe nicht anders gedeckt werden konnten, zu berichten.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Clara Herrmann
Bezirksbürgermeisterin

Oliver Nöll
Bezirksstadtrat