In seiner Sitzung vom 12. Juli 2016 setzte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin das Gebiet „Weberwiese“ als Erhaltungsgebiet gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch fest (veröffentlicht im GVBl. vom 12.08.2016, S. 493-495). Am 19.03.2022 trat eine neue Verordnung mit vergrößerten Gebietskulissen in Kraft (Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 BauGB für das Gebiet „Weberwiese“, Beschluss vom 22. Februar 2022, GVBl. vom 18.03.2022, S. 114-116).
Erhaltungsgebiet Weberwiese
Das Gebiet „Weberwiese“ ist ein Soziales und Städtebauliches Erhaltungsgebiet in Friedrichshain-Kreuzberg. Es wurde am 12. August 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin festgesetzt.
Im Gebiet leben rund 11 200 Menschen in 5 900 Wohneinheiten. Durch seine innerstädtische Lage mit sehr guter Verkehrsanbindung und sein intaktes Stadtbild ist diese Gegend als Wohnquartier sehr beliebt. Seit mehreren Jahren ist ein steigender Druck auf dem Mietwohnungsmarkt zu erkennen.
Teure Modernisierungen, hohe Mietforderungen bei Neuvermietungen und das Ausschöpfen aller Mieterhöhungsmöglichkeiten schrauben das allgemeine Mietniveau in die Höhe. Mit der fortschreitenden Eigentumsumwandlung verschwinden zudem Mietwohnungen vom Markt. Die Erhaltungsverordnung will erreichen, dass die Bewohner*innen durch diese Entwicklungen nicht aus ihrem Wohngebiet verdrängt werden. Außerdem soll die das prägende Ortsbild erhalten werden.
Downloads
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Erhaltungsverordnung vom 22. Februar 2022
PDF-Dokument (2.3 MB)
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Sozialstudie Erhaltungsgebiet Weberwiese 2021
PDF-Dokument (10.3 MB)
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Untersuchung Städtebauliches Erhaltungsgebiet Weberwiese 2016
PDF-Dokument (549.2 kB)
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Erhaltungsverordnung vom 12. Juli 2016
PDF-Dokument (385.8 kB)
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Untersuchung Soziales Erhaltungsgebiet Weberwiese 2016
PDF-Dokument (3.2 MB)
Fachbereich Stadtplanung
Leitung: Herr Peckskamp
Sprechzeit:
Dienstag
9:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
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