Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland. Sie wird zweistufig in amtlichen Verfahren vollzogen, die im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt sind. Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich.

Aufgaben der Bauleitplanung:

  • Planungsrechtliche und Städtebauliche Beratung
  • Städtebauliche Planung und Konzepte
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung des Flächennutzungsplan (FNP) und von Stadtentwicklungsplänen
  • Bebauungsplan in neun Schritten

    Bebauungsplan in 9 Schritten

Baugenehmigungsverfahren – so funktioniert es- einfach erklärt

Informationen zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Fachbereich Stadtplanung

Gruppenleitung Bauleitplanung
Herr Meier

Geschäftsstelle
Frau Dubrow

Sprechzeit
Dienstag
9:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

Hinweise zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur

Verkehrsanbindungen