Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland. Sie wird zweistufig in amtlichen Verfahren vollzogen, die im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt sind. Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich.
Aufgaben der Bauleitplanung:
- Planungsrechtliche und Städtebauliche Beratung
- Städtebauliche Planung und Konzepte
- Mitwirkung bei der Erarbeitung des Flächennutzungsplan (FNP) und von Stadtentwicklungsplänen
Baugenehmigungsverfahren – so funktioniert es- einfach erklärt
Informationen zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Fachbereich Stadtplanung
Gruppenleitung Bauleitplanung
Herr Meier
Geschäftsstelle
Frau Dubrow
Sprechzeit
Dienstag
9:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Hinweise zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur
Verkehrsanbindungen
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