Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Bürgerbeteiligung BPLAN

Bürgerinnen und Bürger können sich im Verfahren der Aufstellung eines Bebauungsplans in Stufen zu beteiligen:

1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 3 Abs. 1 BauGB

In der ersten Stufe informiert der Fachbereich Stadtplanung Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über bestehende Planungsabsichten. Diese Informationen umfassen allgemein die Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Die Pläne werden öffentlich ausgestellt. Bürgerinnen und Bürger können sich nach Einsicht der Bebauungsplanentwürfe äußern. Informationen zum Beteiligungsverfahren stehen im Internet und der Tagespresse. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in den Entwurf für das weitere Planverfahren.

In folgendenFällen kann auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden:

  • Die Aufstellung oder Aufhebung des Bebauungsplans wirkt sich auf das Plan- und Nachbargebiet nicht oder nur unwesentlich aus
    oder
  • die Unterrichtung und Erörterung erfolgte schon auf anderer Grundlage.

2. Öffentliche Auslegung

§ 3 Abs. 2 BauGB

Der innerhalb der Verwaltung abgestimmte Planentwurf wird zusammen mit einer Begründung in der zweiten Stufe für einen Monat öffentlich ausgelegt.
Der Ort und Beginn der Auslegung werden spätestens eine Woche vorher im Amtsblatt veröffentlicht. Daneben wird auch in der Tagespresse und im Internet informiert. Bürgerinnen und Bürger können während der öffentlichen Auslegung Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen mitteilen.

Die ausgewerteten Anregungen legt die Verwaltung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zur Entscheidung vor. Die BVV wägt die öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander ab. Dann entscheidet sie über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Den Einsendern wird das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt.

3. Erneute öffentliche Auslegung

§ 4a Abs. 3 BauGB

Wenn der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren des § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wurde, wird er erneut ausgelegt. Die Stellungnahmen sind nochmals einzuholen.

Online Beteiligung

Online Beteiligung

Stellungnahmen zu aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen können Sie während der Auslegungsfrist formlos postalisch am Auslegungsort oder über das Onlineformular abgeben.

Hinweis: Die im Internet bereitgestellten Informationen stellen lediglich eine Ergänzung der jeweiligen Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Die vollständigen Originalunterlagen können Sie nur in den Räumen des Stadtplanungsamtes Friedrichshain-Kreuzberg einsehen. Alle Unterlagen geben lediglich den derzeitigen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren noch ändern. Sie sind nicht rechtsverbindlich!

Aktuelle Online-Beteiligungsverfahren: