Die Zuständigkeiten der Schulorganisation sind:
- Schulplatzvergabe (z.B. bei Zuzügen nach Berlin)
- die Einrichtung der 1. Klassen (Schulanfänger) an den Grundschulen
- die Einrichtung der Klassen beim Übergang von der Grund- in die weiterführende Schule (5. bzw. 7. Klassen) an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen sowie Gymnasien
- Schulversäumnisanzeigen
- Einschulungsbereiche für Grundschulen