Belehrung von Lebensmittelpersonal gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Die Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung des Gesundheitsamtes -ehemals “Rote Karte” bzw. “Gesundheitspass”-
erfolgt in Berlin nur durch drei Gesundheitsämter.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Arbeitgebers, ist der noch nicht bekannt – nach dem Wohnort.

Im Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg finden keine Belehrungen und Ausstellung einer Bescheinigung statt.

Bitte wenden Sie sich an die Lebensmittelpersonalberatung im

Gesundheitsamt Mitte, wenn sich Ihr Arbeitgeber (bzw. Wohnort) in den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Reinickendorf, Pankow

Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf, wenn sich Ihr Arbeitgeber (bzw. Wohnort) in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf

Gesundheitsamt Lichtenberg, wenn sich Ihr Arbeitgeber (bzw. Wohnort) in den Bezirken Lichtenberg, Neukölln, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick

befindet.