Im März 2027 wird die Seniorenvertretung unseres Bezirkes neu gewählt. Gemäß Seniorenmitwirkungsgesetz hat die Seniorenvertretung die Aufgabe, die Interessen der Seniorinnen und Senioren gegenüber den Institutionen im Bezirk wahrzunehmen und die Mitwirkung an der gesellschaftlichen Teilhabe zu stärken. Je stärker die Seniorenvertretung besetzt ist, umso besser kann sie diese Aufgabe erfüllen.
Wahlberechtigt sind Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Friedrichshain-Kreuzberg haben. Gleiches gilt für Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für das Gremium der Seniorenvertretung zur Wahl stellen möchten.
Ausführliche Informationen zum Wahlverfahren der Bezirks-Seniorenvertretungen in Berlin 2027 finden Sie auf der Informationsseite der Senatsverwaltung.
Sie erhalten umfassende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, den Voraussetzungen für eine Kandidatur, dem Ablauf der Wahl, den Aufgaben der Wahlkommissionen sowie zu wichtigen Fristen und Terminen.
Darüber hinaus stehen Ihnen dort aktuelle Bekanntmachungen, Formulare und weitere Dokumente rund um die Wahl der Seniorenvertretungen zur Verfügung.
Die Seite bietet eine zentrale Informationsquelle in verschiedenen Sprachen für alle, die sich über die Seniorenmitwirkung in Berlin informieren oder sich aktiv an den Wahlen beteiligen möchten.
Ergänzend ist dort ein Erklär-Film abrufbar, der die Aufgaben, die Arbeit und das Wirken der Seniorenmitwirkungsgremien anschaulich darstellt. Die Informationen zu den bezirklichen Seniorenmitwirkungsgremien, zur Wahl sowie der Erklär-Film stehen in den sechs gängigsten Sprachen zur Verfügung.
Über Aktuelles zur Wahl informieren wir Sie zeitnah auf dieser Seite.