Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und besteht aus 16 Bundesländern. Der Bundestag hat seinen Sitz in Berlin und wird alle 4 Jahre neu gewählt. Die Abgeordneten werden vom deutschen Volk gewählt.
Der Bundestag entscheidet über Fragen die für Deutschland wichtig sind, wie z.B. über den Bundeshaushalt und die Einsätze der Bundeswehr im Ausland. Eine weitere wichtige Aufgabe des Bundestages ist die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers.
Wer darf Wählen?
Sie dürfen wählen, wenn- Sie mindestens 18 Jahre alt sind,
- Sie deutscher Staatsbürger sind,
- Ihnen das Wahlrecht nicht durch ein Gericht entzogen wurde und
- Sie mindestens 3 Monate in Berlin wohnen.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, dann sind Sie im Wählerverzeichnis des Wohnortes eingetragen und können Ihr Wahlrecht ausüben.
Wer darf nicht wählen?
Sie dürfen nicht wählen,wenn- Sie infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzten.
Wer wählen darf, bekommt eine Wahlbenachrichtigung per Post
Sie wählen den Deutschen Bundestag mit zwei Stimmen:- Mit der ersten Stimme wählen Sie einen Kandidaten; eine Person aus Ihrem Wahlkreis. Das ist die Erststimme.
- Mit der zweiten Stimme wählen Sie eine Partei. Das ist die Zweitstimme.