Früher arbeitete der Verein ausschließlich mit ehrenamtlichen Beschäftigten. Seit 2014 wird die Berliner Ombudsstelle des BRJ e.V. durch das Land Berlin finanziert. Mit der Aufnahme des Themas Ombudschaft als §9a ins Sozialgesetzbuch (SGB) VIII im Jahr 2021 wurde das Angebot bundesweit verankert. Die Beratungsstelle in Friedrichshain wird seit 2023 von Konstanze Fritsch geleitet und berät Ratsuchende aus allen Berliner Bezirken.
Zu den Leistungen des Sozialgesetzbuch VIII gehören unter anderem Hilfen zur Erziehung. Es geht im Allgemeinen darum, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, Eltern bei der Erziehung zu unterstützen und Kinder sowie Jugendliche vor Gefahren zu schützen. Die Angebote der Jugendhilfe richten sich an Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr.
Die Leistungen werden in der Regel vom Jugendamt organisiert. Dazu können Einzelfallunterbringung, Mutter-Kind-Wohnen, aber auch Leistungen für Pflegefamilien fallen. Auch das Thema Schulbegleitung sowie ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung sind Teil des SGB VIII.