Ombudschaft in der Jugendhilfe: Unterstützung bei Machtgefällen

Teamfoto der Ombudsstelle

Die Arbeit der Ombudsstelle wird von der Senatsverwaltung für Jugend finanziert.

Wenn Eltern oder Jugendliche mit Entscheidungen des Jugendamts oder der Durchführung von Hilfen nicht einverstanden sind, fühlen sie sich oft allein gelassen. Genau hier setzt die Berliner Beratungs- und Ombudsstelle Jugendhilfe an: Sie berät junge Menschen und ihre Familien, erklärt Rechte und begleitet sie in Konflikten mit Behörden oder Trägern. Ombudschaft ist ein unparteiischer Konfliktlösungsansatz.

Träger ist der Verein „Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.“. Der BRJ e.V. wurde 2002 von Fachkräften aus dem pädagogischen Bereich gegründet, in einer der großen Sparphasen in Berlin. Damals sollte Konstanze Fritsch zufolge der Haushalt im Bereich Jugendhilfe in der Stadt um 40 Prozent gekürzt werden. Bei der Gründung ging es den Fachkräften darum, die Rechte der Jugendlichen zu wahren und ombudschaftliche Arbeit zu leisten.

Goldene Statue der Justitia

Ombudschaft ist ein unparteiischer Konfliktlösungsansatz.

Seit 2021 ist Ombudschaft im SGB VIII verankert

Früher arbeitete der Verein ausschließlich mit ehrenamtlichen Beschäftigten. Seit 2014 wird die Berliner Ombudsstelle des BRJ e.V. durch das Land Berlin finanziert. Mit der Aufnahme des Themas Ombudschaft als §9a ins Sozialgesetzbuch (SGB) VIII im Jahr 2021 wurde das Angebot bundesweit verankert. Die Beratungsstelle in Friedrichshain wird seit 2023 von Konstanze Fritsch geleitet und berät Ratsuchende aus allen Berliner Bezirken.

Zu den Leistungen des Sozialgesetzbuch VIII gehören unter anderem Hilfen zur Erziehung. Es geht im Allgemeinen darum, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, Eltern bei der Erziehung zu unterstützen und Kinder sowie Jugendliche vor Gefahren zu schützen. Die Angebote der Jugendhilfe richten sich an Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr.

Die Leistungen werden in der Regel vom Jugendamt organisiert. Dazu können Einzelfallunterbringung, Mutter-Kind-Wohnen, aber auch Leistungen für Pflegefamilien fallen. Auch das Thema Schulbegleitung sowie ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung sind Teil des SGB VIII.

Beratungssituation mit einem Jugendlichen

Die ombudschafliche Arbeit soll Machtgefälle ausgleichen.

"Wir stehen an der Seite der Ratsuchenden."

„Es geht um eine Machtasymmetrie zwischen den Jugendlichen und den Behörden oder Trägern. Wir gehen von einem deutlichen Machtgefälle zwischen Amt und Einzelpersonen, beziehungsweise Eltern, aus. Das wollen wir mit der ombudschaftlichen Arbeit ausgleichen“, erklärt Konstanze Fritsch. Denn nur so könnten die Rechte gewahrt werden. Wichtig sei es, die Betroffenen zu hören, zu beraten und einen Ausgleich zu schaffen.

Wesentlich sei in der Arbeit die Unabhängigkeit. Die Idee dahinter ist, dass die Ombudsstelle nicht in Interessenskonflikte geraten solle. Finanziert wird die Arbeit der Ombudsstelle über diese Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. „Wir sind jedoch nicht weisungsgebunden,“ betont Konstanze Fritsch. „Natürlich sind wir fachlich parteilich. Wir stehen an der Seite der Ratsuchenden.“

Die meisten Ratsuchenden wenden sich per E-Mail oder telefonisch die Kolleg*innen und schildern ihre Situation. Im Teammeeting jeden Montag werden die Fälle dann verteilt, anschließend ruft eine*r der Kolleg*innen die Ratsuchende Person zurück. Jeder Fall wird zu zweit im Vier-Augen-Prinzip bearbeitet, das sei ombudschaftlicher Standard.

schwarzes altmodisches Telefon

Dreimal in der Woche bietet die Ombudsstelle Sprechstunden an.

Große Bandbreite der Themen bei den Ratsuchenden

Dreimal wöchentlich bietet das Team eine Sprechstunde an, dabei prüfen Konstanze Fritsch und ihr Team die Sachverhalte derer, die sich zur Beratung an sie wenden.

Vielfach kontaktieren Menschen den Verein mit rechtlichen Fragen: Darf das Amt so handeln? Wie ist das Jugendamt aufgebaut? Andere Fragen betreffen Verhaltensweisen, etwa, wenn der Ton nicht optimal getroffen ist. Manchmal sind es auch sehr konkrete Fragestellungen zur Umsetzung, die schnell geklärt werden können: Darf meine Sozialarbeiterin mein Zimmer durchsuchen, oder darf mein Sozialarbeiter mein Taschengeld einbehalten?

Eine häufige Beschwerde ist, dass die Ratsuchenden sich von den Behörden nicht ernst genommen fühlen. Konstanze Fritsch berichtet: „Manchmal sind die Fronten schon sehr verhärtet.“ Mitunter ändere sich aber auch der Umgangston schon, sobald die Ombudsstelle eingeschaltet ist.

Die Bandbreite der Themen ist groß. „Manchmal verhakeln sich die Leute einfach mit ihrer Sozialarbeiterin im Jugendamt. Manchmal würden Leistungen verweigert. Manchmal bekommen die Menschen keine Antwort oder verstehen die Antwort, die sie vom Amt erhalten haben, nicht.“ Konstanze Fritsch macht deutlich: „Wir beraten erst mal alle, niemand wird bei uns weggeschickt.“
Ein wichtiger Grundsatz der Arbeit: „Wir beraten mit ihnen nicht für sie. Die Entscheidungen treffen die Ratsuchenden immer selbst. Wir befähigen sie nur, eine informierte Entscheidung zu treffen.“

Ombudstelle vermittelt bei Bedarf weiter

Wenn sich im Gespräch herausstellt, dass das Thema nicht ins SGB VIII und somit nicht in die Zuständigkeit der Ombudsstelle fällt, versucht das Team weiterzuvermitteln. „Wir verweisen dann an Anwält*innen oder zu anderen Beratungsstellen.“ Dazu findet sich bereits auf der Webseite des Vereins ein umfangreicher Informationsbereich. Ab dem 1. April gibt es eine weitere Stelle, die sich um Leistungen nach dem SGB IX kümmert. Das sind Fälle der Eingliederungshilfe. Hier haben Menschen mit Behinderungen Ansprüche auf Unterstützung.

Die Kolleg*innen gehen auch mit zur Hilfeplangesprächen mit dem Jugendamt oder begleiten Eltern mit kognitiven Einschränkungen. Das Team führt Vorgespräche und hilft den Ratsuchenden, ihre Bedarfe zu formulieren.

Gerade in Zeiten von Sparmaßnahmen könne es immer mal wieder dazu kommen, dass Leistungen schneller beendet werden. Wenn das Amt die Menschen dann anschreibt und diese unsicher sind, wie es weitergeht, bearbeiten und prüfen Konstanze Fritsch und ihre Kolleg*innen die Fälle.

Vier Jugendliche von hinten

Zuweilen können die Fälle in der Ombudsstelle recht emotional werden.

Arbeit im Spannungsfeld

Aktuell gibt es im Team vier Stellen, die alle in Teilzeit besetzt sind, sodass insgesamt mehr als vier Personen beschäftigt sind. Ergänzend wirken Ehrenamtliche, Minijobber*innen und Praktikant*innen im Verein mit, von denen einige ehemalige Mitarbeitende des Jugendamtes sind, die inzwischen im Ruhestand sind. Das Team hat viele Fortbildungen absolviert und erhält eine regelmäßige Supervision. Die Kolleg*innen im Team kommen alle aus pädagogischen Feldern, manche aus der Geflüchtetenhilfe, andere aus dem Bereich Beistandschaften. Konstanze Fritsch ist studierte Erziehungswissenschaftlerin und Kriminologin.

„Wir kommen aus sehr unterschiedlichen Fachrichtungen, was uns im Arbeitsalltag sehr weiterhilft. So bringen wir verschiedene Fähigkeiten mit und kennen uns in unterschiedlichen Themenfelder gut aus. Jede*r von uns hat spezifische Erfahrung, die er oder sie aus dem Lebenslauf mitbringt.“ Dabei lernen alle immer weiter hinzu. „Wir sind jeden Tag ein lernendes System. Es gibt eine gewisse Schwarmintelligenz im Team.“ Gleichzeitig müsste man sich immer in neue Themen einarbeiten, so bliebe man beweglich. „Eintönig ist es hier nicht.“ Einerseits sind die Fälle vielfältig, andererseits können die Fälle zuweilen recht emotional werden.

„Wir sind immer in einem Spannungsfeld. Es sind zwar nicht unsere, aber es gibt immer Konflikte.“ Natürlich gebe es da gelegentlich auch persönliche Betroffenheit. Einer der Kollegen war beispielsweise selbst lange Pflegevater.

664 Ratsuchende in 2025

Im vergangenen Jahr wandten sich 664 Ratsuchende an die Ombudsstelle. Hinzu kamen 44 offene Fälle aus dem Vorjahr. Die Fallzahlen stiegen in den vergangenen Jahren drastisch. Noch 2020 waren es 237 Fälle. „Langsam kommen wir an unsere Kapazitätsgrenzen. Wir können nicht mehr alle Ratsuchenden annehmen. Dennoch versuchen wir, niemanden weg zu schicken. Priorität haben immer junge Menschen. Sie werden nie abgewiesen.“

„Man kann deutlich sagen, je mehr gespart wird, desto mehr gehen die Fälle bei uns nach oben. Denn am Ende geht es ja immer um Geld. Die Leute haben einen Anspruch. Alle sollten hierzu die gleichen Voraussetzungen haben. Sie sollten das bekommen, was sie brauchen.“ Es gebe ein klares Dilemma in der ombudschaftlichen Arbeit: „Du kannst die Strukturen nicht verändern, sondern immer nur in Einzelfällen unterstützen.“

Neben der Einzelfallberatung ist die Fortbildung von Fachkräften eine weitere wichtige Aufgabe der Ombudsstelle. Auch fachpolitische Öffentlichkeitsarbeit und Stellungnahmen gehören zum Aufgabenbereich.

Sprechzeiten der Ombudsstelle

  • Montag 16 bis 18 Uhr
  • Dienstag 16 bis 18 Uhr
  • Donnerstag 10 bis 13 Uhr
Telefonnummern
  • (030) 610 766 46
  • (030) 629 812 69
  • Markgrafendamm 24, Haus 16, Etage 6, Friedrichshain