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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Der Bürgermeister hat das Wort |
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Ö 2 |
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Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 2.1 |
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Bebauungsplan XIV-155b
(„Johannisthaler Chaussee / Wildmeisterdamm“) |
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0846/XX |
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Ö 2.2 |
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Fortschreibung des Neuköllner Integrationspapiers von 2009 |
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1167/XIX |
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Ö 2.3 |
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Ausbildungsaufgaben gerecht verteilen und Stundenbelastung senken |
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0650/XX |
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Ö 2.4 |
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Nutzlose Sanktionen gegen Eltern von Schulschwänzer*innen ausschließen |
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0654/XX |
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Ö 2.5 |
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Dauerprojekt Späthbrücke |
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0813/XX |
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Ö 2.6 |
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Bürgersteige |
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0817/XX |
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Ö 2.7 |
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Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten |
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0812/XX |
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Ö 2.8 |
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30 km/h in der Kanalstraße ab Arabisweg bis Neudecker Weg |
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0132/XX |
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Ö 2.9 |
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Fußgängerüberweg vor Kita Momo |
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1422/XIX |
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Ö 2.10 |
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Nachtruhe sichern |
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1479/XIX |
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Ö 2.11 |
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Behindertengerechter Übergang |
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0259/XX |
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Ö 2.12 |
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Recyclinghof |
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0324/XX |
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Ö 2.13 |
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Ursachen für Säuglingssterblichkeit wissenschaftlich erforschen lassen |
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0823/XX |
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Ö 2.14 |
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Einsatz von Kunststoffgeschirr und Besteck in der Kantine des Rathauses durch Mehrwegprodukte ersetzen
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0719/XX |
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Ö 2.15 |
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Fair gehandelte Bewirtung im Bezirksamt |
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0744/XX |
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Ö 2.16 |
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Fairen Einkauf für die Verwaltungen erleichtern |
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0808/XX |
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Ö 2.17 |
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Bürger*innenpreis für Demokratie und Courage in Neukölln |
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0718/XX |
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Ö 2.18 |
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Grundwassermanagement |
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0724/XX |
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Ö 2.19 |
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Verkehrslenkende Maßnahmen in der Köpenicker Straße |
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0619/XX |
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Ö 2.20 |
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Abdeckung Neuköllns durch Banken und Nahversorger |
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0867/XX |
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Ö 2.21 |
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Vorkaufsrecht Elbestraße/Weigandufer |
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0868/XX |
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Ö 2.22 |
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MieterInnen von Mahlower Block und Emser Str. schützen |
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0870/XX |
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Ö 2.23 |
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Leichte Sprache der BVV-Verwaltung |
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0879/XX |
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Ö 2.24 |
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Psychosoziale Betreuung im Bezirk Neukölln |
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0869/XX |
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Ö 2.25 |
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Klare Kante gegen Privatisierung von Schulliegenschaften? |
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0871/XX |
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Ö 2.26 |
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Verbot der Einfahrt in der Richardstraße |
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0850/XX |
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Ö 2.27 |
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Brände vermeiden - Hausmeister- u. soziale Dienste sicherstellen |
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0858/XX |
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VORLAGE |
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, beim Eigentümer auf die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Weißen Siedlung zu dringen und insbesondere den Brandschutz durch Freihaltung der Rettungs- und Fluchtwege sicherzustellen. Ebenso soll auf die Verpflichtung zur Bereitstellung eines funktionierenden Hausmeisterdienstes sowie von gut zugänglichen verschließbaren Abstellflächen für Kinderwagen, Rollstühle etc. hingewiesen werden. Darüber hinaus ist ein soziales Engagement des Investors auf dem Gebiet der Siedlung selbst einzufordern. -Schlussbericht- Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23. Januar 2019 ist das Bezirksamt gebeten worden, beim Eigentümer auf die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Weißen Siedlung zu dringen und insbesondere den Brandschutz durch Freihaltung der Rettungs- und Fluchtwege sicherzustellen. Ebenso soll auf die Verpflichtung zur Bereitstellung eines funktionierenden Hausmeisterdienstes sowie von gut zugänglichen verschließbaren Abstellflächen für Kinderwagen, Rollstühle etc. hingewiesen werden. Darüber hinaus ist ein soziales Engagement des Investors auf dem Gebiet der Siedlung selbst einzufordern. Das Bezirksamt hatte sich im Zusammenhang mit den tragischen Ereignissen rund um den Brand Ende September 2018 bereits vor dem Beschluss durch die BVV schriftlich an die Eigentümerin gewandt und diese dazu aufgefordert, sich der Situation vor Ort anzunehmen und die bekanntgewordenen - auch durch hier eingegangene Beschwerden - geschilderten Zustände zu beseitigen. Da es sich bei der Weißen Siedlung um ein besonderes Wohnumfeld handelt, wurde in diesem Schreiben zudem hinterlegt, dass es aus bezirklicher Sicht wünschenswert wäre, wenn die Eigentümerin das bereits vorhandene soziale Engagement vor Ort noch ausbauen würde. Die Eigentümerin hat sich zu beiden angesprochenen Aspekten ausführlich schriftlich zurückgeäußert. Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen wurden über den Inhalt des Schreibens bereits in der Sitzung vom 4. April 2019 zusammenfassend informiert. Die Eigentümerin legt in ihrem Schreiben detailliert dar, welche Schritte bereits seit Anfang 2017 aufgrund der Müll- bzw. Sperrmüllproblematik in der Weißen Siedlung umgesetzt wurden und beschreibt die weiterhin ergriffenen Maßnahmen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Sperrmüllaufkommen in der Weißen Siedlung beträchtlich ist. Im Jahr 2016 kamen nach Aussage der Eigentümerin beispielsweise rund 114 Tonnen Sperrmüll zusammen, in den Folgejahren waren es nicht viel weniger. So sind die Mitarbeiter*innen der beauftragten Firma rund sechs Stunden täglich vor Ort, um die Müllplätze zu reinigen und den Sperrmüll von dort und gegebenenfalls auch aus den Wohnhäusern zu entfernen. Trotz aufklärender, mehrsprachiger Informationen kommt es dennoch auch immer wieder vor, dass Mietparteien ihren Sperrmüll dennoch in den Fluren, im Treppenhaus oder auf den nicht für den Sperrmüll geeigneten Müllplätzen abstellen. Zum tragischen Vorfall im September teilte die Eigentümerin mit, dass am Tag des Brandes die wöchentliche Hausreinigung erfolgte. Zu diesem Zeitpunkt wurde kein Sperrmüll auf der Etage festgestellt. Die/der Verursacher*in, welche*r zu einem späteren Zeitpunkt an diesem Tag Sperrmüll vor der Wohnungstür der Betroffenen ablud und gegebenenfalls auch die/der Brandstifter*in ist/sind konnten bisher nicht ermittelt werden. Auch zum Aspekt des eigenen sozialen Engagements wird sich im Schreiben geäußert. Die Eigentümerin betont zwar, dass sie sich nach eigenen Angaben - wie an allen Standorten, an denen sie größere Bestände verwaltet - auch in der Weißen Siedlung über die Tätigkeit als Vermieterin hinaus für den sozialen Zusammenhalt und ein angenehmes Wohnumfeld engagiert. Dazu gehört auch die Überlassung von Räumlichkeiten für die Nachbarschaftsarbeit, was vom Bezirksamt sehr begrüßt wurde. Gleichwohl wäre dieses Engagement nach Ansicht des Bezirksamtes durchaus noch weiter ausbaufähig. Eine rechtlich verpflichtende Handhabe kann das Bezirksamt gegenüber der Eigentümerin hierbei indes nicht geltend machen. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an. Berlin-Neukölln, den 09.06.2020 Bezirksamt Neukölln von Berlin Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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26.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 14.4 - vertagt |
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15.10.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 2.27 - vertagt |
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17.10.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 10.9 - überwiesen |
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, beim Eigentümer auf die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Weißen Siedlung zu dringen und insbesondere den Brandschutz durch Freihaltung der Rettungs- und Fluchtwege sicherzustellen. Ebenso soll auf die Verpflichtung zur Bereitstellung eines funktionierenden Hausmeisterdienstes sowie von gut zugänglichen verschließbaren Abstellflächen für Kinderwagen, Rollstühle etc. hingewiesen werden. Darüber hinaus ist ein soziales Engagement des Investors auf dem Gebiet der Siedlung selbst einzufordern. Die Antragstellerin Frau BV Fuhrmann begründet den Antrag und beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen. Redebeitrag: Herr BV Förster Der Antrag auf Überweisung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD(3), der BN-AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen bei Enthaltung der AfD(1) beschlossen.
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08.11.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen |
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Ö 8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Der Brand Ende September in der Weißen Siedlung, der vermutlich durch Gerümpel im Hausflur verursacht wurde und einen Toten zu beklagen hatte, bildet den bedauerlichen Anlass für diesen Antrag, wie Frau Fuhrmann ausführt. Das Gebäude gehört der ADO. Sie bittet um ein Meinungsbild. Herr Wewer kann die Intention des Antrags nachvollziehen, gleichwohl stellt die Forderung eine Selbstverständlichkeit dar. Zudem wird im Antrag nicht klar, was das Bezirksamt in welchem Umfang genau tun soll. Herr Scharmberg möchte wissen, ob der Bezirk von Polizei bzw. Feuerwehr in solchen Fällen Informationen erhält. Konkret zu diesem Fall, kann Herr Groth ad hoc keine Auskunft geben. Grundsätzlich erhält das Stadtentwicklungsamt dann Berichte, wenn es einen bauordnungsrechtlich relevanten Bezug gibt. Hier handelt es sich um eine originäre Aufgabe der Bau- und Wohnungsaufsicht, welche allerdings nicht präventiv einschreitet, sondern ab dem Zeitpunkt, wo substantiierte Hinweise eingehen. Herr Wittke schließt sich der Argumentation von Herrn Wewer an. Der Antrag ist gut gemeint, läuft aber ins Leere. Herr Förster berichtet, dass von Anwohner*innen Hinweise zu den dortigen Zuständen eingegangen sind. Der Anlass ist tragisch und der Vorfall zeigt leider, dass es eben doch nicht so selbstverständlich sei. Nach seinem Dafürhalten ist es für die Verwaltung bzw. Herrn BzStR Biedermann leicht möglich, Kontakt zum Eigentümer aufzunehmen. Seine Fraktion ist dem Antrag daher beigetreten - u.a. auch für eine Rückkopplung an die Anwohner*innen. Für Herrn Laumann ist es traurig, dass einige für Selbstverständlichkeiten aufgefordert werden müssen. Dann sollte hier sogleich ein Serienbrief aufgesetzt werden, der an weitere Wohnungsunternehmen übersandt wird. Herr Biedermann erklärt, dass er gerne bereit ist, ein entsprechendes Schreiben an die ADO zu richten, wenn der Antrag so zu verstehen sei. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Dem Antrag wird daraufhin bei einer Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.
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05.12.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.12 - vertagt |
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23.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.14 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, beim Eigentümer auf die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Weißen Siedlung zu dringen und insbesondere den Brandschutz durch Freihaltung der Rettungs- und Fluchtwege sicherzustellen. Ebenso soll auf die Verpflichtung zur Bereitstellung eines funktionierenden Hausmeisterdienstes sowie von gut zugänglichen verschließbaren Abstellflächen für Kinderwagen, Rollstühle etc. hingewiesen werden. Darüber hinaus ist ein soziales Engagement des Investors auf dem Gebiet der Siedlung selbst einzufordern. Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Babilon, Kapitän und Zielisch gegen die Stimmen der AfD beschlossen.
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24.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 15.8 - vertagt |
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27.08.2020 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.75 - vertagt |
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23.09.2020 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.90 - vertagt |
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03.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.17 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen |
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Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23. Januar 2019 ist das Bezirksamt gebeten worden, beim Eigentümer auf die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Weißen Siedlung zu dringen und insbesondere den Brandschutz durch Freihaltung der Rettungs- und Fluchtwege sicherzustellen. Ebenso soll auf die Verpflichtung zur Bereitstellung eines funktionierenden Hausmeisterdienstes sowie von gut zugänglichen verschließbaren Abstellflächen für Kinderwagen, Rollstühle etc. hingewiesen werden. Darüber hinaus ist ein soziales Engagement des Investors auf dem Gebiet der Siedlung selbst einzufordern. Das Bezirksamt hatte sich im Zusammenhang mit den tragischen Ereignissen rund um den Brand Ende September 2018 bereits vor dem Beschluss durch die BVV schriftlich an die Eigentümerin gewandt und diese dazu aufgefordert, sich der Situation vor Ort anzunehmen und die bekanntgewordenen - auch durch hier eingegangene Beschwerden - geschilderten Zustände zu beseitigen. Da es sich bei der Weißen Siedlung um ein besonderes Wohnumfeld handelt, wurde in diesem Schreiben zudem hinterlegt, dass es aus bezirklicher Sicht wünschenswert wäre, wenn die Eigentümerin das bereits vorhandene soziale Engagement vor Ort noch ausbauen würde. Die Eigentümerin hat sich zu beiden angesprochenen Aspekten ausführlich schriftlich zurückgeäußert. Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen wurden über den Inhalt des Schreibens bereits in der Sitzung vom 4. April 2019 zusammenfassend informiert. Die Eigentümerin legt in ihrem Schreiben detailliert dar, welche Schritte bereits seit Anfang 2017 aufgrund der Müll- bzw. Sperrmüllproblematik in der Weißen Siedlung umgesetzt wurden und beschreibt die weiterhin ergriffenen Maßnahmen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Sperrmüllaufkommen in der Weißen Siedlung beträchtlich ist. Im Jahr 2016 kamen nach Aussage der Eigentümerin beispielsweise rund 114 Tonnen Sperrmüll zusammen, in den Folgejahren waren es nicht viel weniger. So sind die Mitarbeiter*innen der beauftragten Firma rund sechs Stunden täglich vor Ort, um die Müllplätze zu reinigen und den Sperrmüll von dort und gegebenenfalls auch aus den Wohnhäusern zu entfernen. Trotz aufklärender, mehrsprachiger Informationen kommt es dennoch auch immer wieder vor, dass Mietparteien ihren Sperrmüll dennoch in den Fluren, im Treppenhaus oder auf den nicht für den Sperrmüll geeigneten Müllplätzen abstellen. Zum tragischen Vorfall im September teilte die Eigentümerin mit, dass am Tag des Brandes die wöchentliche Hausreinigung erfolgte. Zu diesem Zeitpunkt wurde kein Sperrmüll auf der Etage festgestellt. Die/der Verursacher*in, welche*r zu einem späteren Zeitpunkt an diesem Tag Sperrmüll vor der Wohnungstür der Betroffenen ablud und gegebenenfalls auch die/der Brandstifter*in ist/sind konnten bisher nicht ermittelt werden. Auch zum Aspekt des eigenen sozialen Engagements wird sich im Schreiben geäußert. Die Eigentümerin betont zwar, dass sie sich nach eigenen Angaben - wie an allen Standorten, an denen sie größere Bestände verwaltet - auch in der Weißen Siedlung über die Tätigkeit als Vermieterin hinaus für den sozialen Zusammenhalt und ein angenehmes Wohnumfeld engagiert. Dazu gehört auch die Überlassung von Räumlichkeiten für die Nachbarschaftsarbeit, was vom Bezirksamt sehr begrüßt wurde. Gleichwohl wäre dieses Engagement nach Ansicht des Bezirksamtes durchaus noch weiter ausbaufähig. Eine rechtlich verpflichtende Handhabe kann das Bezirksamt gegenüber der Eigentümerin hierbei indes nicht geltend machen. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an. Berlin-Neukölln, den 09.06.2020 Bezirksamt Neukölln von Berlin Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Es liegen keine Wortmeldungen vor. Kenntnis genommen
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Ö 2.28 |
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Sanitäre Anlagen Sonnengrundschule |
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0861/XX |
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Ö 2.29 |
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Shisha Bars in Neukölln - Kohlenmonoxid Vergiftungen verhindern |
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0876/XX |
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Ö 2.30 |
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Bushaltestelle Kielingerstraße nicht schön wie wir? |
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0852/XX |
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Ö 2.31 |
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Schulbau soll beim Bezirksamt bleiben |
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0859/XX |
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Ö 2.32 |
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Gehweg Primelweg wieder herstellen |
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0862/XX |
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Ö 2.33 |
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Mieter*innen im Mahlower Block schützen und beraten |
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0860/XX |
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Ö 2.34 |
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Praxisorientiertes Sportfach Selbstverteidigung |
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0863/XX |
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Ö 2.35 |
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Wachschutz an Neuköllner Schulen, Mehr Sicherheit für Schüler und Lehrer |
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0878/XX |
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Ö 2.36 |
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Dringend benötigte Personalverstärkung Sonnengrundschule |
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0864/XX |
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Ö 2.37 |
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Alternative Sportstätte herstellen |
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0865/XX |
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Ö 2.38 |
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Bauausschuss Sonnengrundschule |
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0866/XX |
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