Tagesordnung - 24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mo, 15.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:34 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Der Bürgermeister hat das Wort      
Ö 2     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 2.1  
Bebauungsplan XIV-155b („Johannisthaler Chaussee / Wildmeisterdamm“)  
Enthält Anlagen
0846/XX  
Ö 2.2  
Fortschreibung des Neuköllner Integrationspapiers von 2009
Enthält Anlagen
1167/XIX  
Ö 2.3  
Ausbildungsaufgaben gerecht verteilen und Stundenbelastung senken  
Enthält Anlagen
0650/XX  
Ö 2.4  
Nutzlose Sanktionen gegen Eltern von Schulschwänzer*innen ausschließen  
Enthält Anlagen
0654/XX  
Ö 2.5  
Dauerprojekt Späthbrücke  
Enthält Anlagen
0813/XX  
Ö 2.6  
Bürgersteige  
Enthält Anlagen
0817/XX  
Ö 2.7  
Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten  
Enthält Anlagen
0812/XX  
Ö 2.8  
30 km/h in der Kanalstraße ab Arabisweg bis Neudecker Weg  
Enthält Anlagen
0132/XX  
Ö 2.9  
Fußgängerüberweg vor Kita Momo
Enthält Anlagen
1422/XIX  
Ö 2.10  
Nachtruhe sichern  
Enthält Anlagen
1479/XIX  
Ö 2.11  
Behindertengerechter Übergang  
Enthält Anlagen
0259/XX  
Ö 2.12  
Recyclinghof  
Enthält Anlagen
0324/XX  
Ö 2.13  
Ursachen für Säuglingssterblichkeit wissenschaftlich erforschen lassen
Enthält Anlagen
0823/XX  
Ö 2.14  
Einsatz von Kunststoffgeschirr und Besteck in der Kantine des Rathauses durch Mehrwegprodukte ersetzen
Enthält Anlagen
0719/XX  
Ö 2.15  
Fair gehandelte Bewirtung im Bezirksamt  
Enthält Anlagen
0744/XX  
Ö 2.16  
Fairen Einkauf für die Verwaltungen erleichtern  
Enthält Anlagen
0808/XX  
Ö 2.17  
Bürger*innenpreis für Demokratie und Courage in Neukölln  
Enthält Anlagen
0718/XX  
Ö 2.18  
Grundwassermanagement  
Enthält Anlagen
0724/XX  
Ö 2.19  
Verkehrslenkende Maßnahmen in der Köpenicker Straße  
Enthält Anlagen
0619/XX  
Ö 2.20  
Abdeckung Neuköllns durch Banken und Nahversorger  
Enthält Anlagen
0867/XX  
Ö 2.21  
Vorkaufsrecht Elbestraße/Weigandufer  
Enthält Anlagen
0868/XX  
Ö 2.22  
MieterInnen von Mahlower Block und Emser Str. schützen  
Enthält Anlagen
0870/XX  
Ö 2.23  
Leichte Sprache der BVV-Verwaltung  
Enthält Anlagen
0879/XX  
Ö 2.24  
Psychosoziale Betreuung im Bezirk Neukölln  
Enthält Anlagen
0869/XX  
Ö 2.25  
Klare Kante gegen Privatisierung von Schulliegenschaften?  
Enthält Anlagen
0871/XX  
Ö 2.26  
Verbot der Einfahrt in der Richardstraße  
Enthält Anlagen
0850/XX  
Ö 2.27  
Brände vermeiden - Hausmeister- u. soziale Dienste sicherstellen  
Enthält Anlagen
0858/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, beim Eigentümer auf die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Weißen Siedlung zu dringen und insbesondere den Brandschutz durch Freihaltung der Rettungs- und Fluchtwege sicherzustellen. Ebenso soll auf die Verpflichtung zur Bereitstellung eines funktionierenden Hausmeisterdienstes sowie von gut zugänglichen verschließbaren Abstellflächen für Kinderwagen, Rollstühle etc. hingewiesen werden. Darüber hinaus ist ein soziales Engagement des Investors auf dem Gebiet der Siedlung selbst einzufordern.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23. Januar 2019 ist das Bezirksamt gebeten worden, beim Eigentümer auf die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Weißen Siedlung zu dringen und insbesondere den Brandschutz durch Freihaltung der Rettungs- und Fluchtwege sicherzustellen. Ebenso soll auf die Verpflichtung zur Bereitstellung eines funktionierenden Hausmeisterdienstes sowie von gut zugänglichen verschließbaren Abstellflächen für Kinderwagen, Rollstühle etc. hingewiesen werden. Darüber hinaus ist ein soziales Engagement des Investors auf dem Gebiet der Siedlung selbst einzufordern.

 

Das Bezirksamt hatte sich im Zusammenhang mit den tragischen Ereignissen rund um den Brand Ende September 2018 bereits vor dem Beschluss durch die BVV schriftlich an die Eigentümerin gewandt und diese dazu aufgefordert, sich der Situation vor Ort anzunehmen und die bekanntgewordenen - auch durch hier eingegangene Beschwerden - geschilderten Zustände zu beseitigen. Da es sich bei der Weißen Siedlung um ein besonderes Wohnumfeld handelt, wurde in diesem Schreiben zudem hinterlegt, dass es aus bezirklicher Sicht wünschenswertre, wenn die Eigentümerin das bereits vorhandene soziale Engagement vor Ort noch ausbauen würde.

 

Die Eigentümerin hat sich zu beiden angesprochenen Aspekten ausführlich schriftlich zurückgeäert. Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen wurden über den Inhalt des Schreibens bereits in der Sitzung vom 4. April 2019 zusammenfassend informiert.

 

Die Eigentümerin legt in ihrem Schreiben detailliert dar, welche Schritte bereits seit Anfang 2017 aufgrund der Müll- bzw. Sperrmüllproblematik in der Weißen Siedlung umgesetzt wurden und beschreibt die weiterhin ergriffenen Maßnahmen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Sperrmüllaufkommen in der Weißen Siedlung beträchtlich ist. Im Jahr 2016 kamen nach Aussage der Eigentümerin beispielsweise rund 114 Tonnen Sperrmüll zusammen, in den Folgejahren waren es nicht viel weniger. So sind die Mitarbeiter*innen der beauftragten Firma rund sechs Stunden täglich vor Ort, um die Müllplätze zu reinigen und den Sperrmüll von dort und gegebenenfalls auch aus den Wohnhäusern zu entfernen.

 

Trotz aufklärender, mehrsprachiger Informationen kommt es dennoch auch immer wieder vor, dass Mietparteien ihren Sperrmüll dennoch in den Fluren, im Treppenhaus oder auf den nicht für den Sperrmüll geeigneten Müllplätzen abstellen.

 

Zum tragischen Vorfall im September teilte die Eigentümerin mit, dass am Tag des Brandes die wöchentliche Hausreinigung erfolgte. Zu diesem Zeitpunkt wurde kein Sperrmüll auf der Etage festgestellt. Die/der Verursacher*in, welche*r zu einem späteren Zeitpunkt an diesem Tag Sperrmüll vor der Wohnungstür der Betroffenen ablud und gegebenenfalls auch die/der Brandstifter*in ist/sind konnten bisher nicht ermittelt werden.

 

Auch zum Aspekt des eigenen sozialen Engagements wird sich im Schreiben geäert. Die Eigentümerin betont zwar, dass sie sich nach eigenen Angaben - wie an allen Standorten, an denen sie größere Bestände verwaltet - auch in der Weißen Siedlung über dietigkeit als Vermieterin hinaus r den sozialen Zusammenhalt und ein angenehmes Wohnumfeld engagiert. Dazu gehört auch die Überlassung von Räumlichkeiten für die Nachbarschaftsarbeit, was vom Bezirksamt sehr begrüßt wurde. Gleichwohl wäre dieses Engagement nach Ansicht des Bezirksamtes durchaus noch weiter ausbaufähig. Eine rechtlich verpflichtende Handhabe kann das Bezirksamt gegenüber der Eigentümerin hierbei indes nicht geltend machen.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 09.06.2020

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    26.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.4 - vertagt
   

vertagt

   
    15.10.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.27 - vertagt
   

vertagt

   
    17.10.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.9 - überwiesen
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, beim Eigentümer auf die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Weißen Siedlung zu dringen und insbesondere den Brandschutz durch Freihaltung der Rettungs- und Fluchtwege sicherzustellen. Ebenso soll auf die Verpflichtung zur Bereitstellung eines funktionierenden Hausmeisterdienstes sowie von gut zugänglichen verschließbaren Abstellflächen für Kinderwagen, Rollstühle etc. hingewiesen werden. Darüber hinaus ist ein soziales Engagement des Investors auf dem Gebiet der Siedlung selbst einzufordern.

 

Die Antragstellerin Frau BV Fuhrmann begründet den Antrag und beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen.

 

Redebeitrag: Herr BV Förster

 

Der Antrag auf Überweisung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD(3), der BN-AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen bei Enthaltung der AfD(1) beschlossen.

   
    08.11.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Brand Ende September in der Weißen Siedlung, der vermutlich durch Gerümpel im Hausflur verursacht wurde und einen Toten zu beklagen hatte, bildet den bedauerlichen Anlass für diesen Antrag, wie Frau Fuhrmann ausführt. Das Gebäude gehört der ADO. Sie bittet um ein Meinungsbild.

 

Herr Wewer kann die Intention des Antrags nachvollziehen, gleichwohl stellt die Forderung eine Selbstverständlichkeit dar. Zudem wird im Antrag nicht klar, was das Bezirksamt in welchem Umfang genau tun soll. Herr Scharmberg möchte wissen, ob der Bezirk von Polizei bzw. Feuerwehr in solchen Fällen Informationen erhält. Konkret zu diesem Fall, kann Herr Groth ad hoc keine Auskunft geben. Grundsätzlich erhält das Stadtentwicklungsamt dann Berichte, wenn es einen bauordnungsrechtlich relevanten Bezug gibt. Hier handelt es sich um eine originäre Aufgabe der Bau- und Wohnungsaufsicht, welche allerdings nicht präventiv einschreitet, sondern ab dem Zeitpunkt, wo substantiierte Hinweise eingehen. Herr Wittke schließt sich der Argumentation von Herrn Wewer an. Der Antrag ist gut gemeint, läuft aber ins Leere.

 

Herr Förster berichtet, dass von Anwohner*innen Hinweise zu den dortigen Zuständen eingegangen sind. Der Anlass ist tragisch und der Vorfall zeigt leider, dass es eben doch nicht so selbstverständlich sei. Nach seinem Dafürhalten ist es für die Verwaltung bzw. Herrn BzStR Biedermann leicht möglich, Kontakt zum Eigentümer aufzunehmen. Seine Fraktion ist dem Antrag daher beigetreten - u.a. auch für eine Rückkopplung an die Anwohner*innen. Für Herrn Laumann ist es traurig, dass einige für Selbstverständlichkeiten aufgefordert werden müssen. Dann sollte hier sogleich ein Serienbrief aufgesetzt werden, der an weitere Wohnungsunternehmen übersandt wird.

 

Herr Biedermann erklärt, dass er gerne bereit ist, ein entsprechendes Schreiben an die ADO zu richten, wenn der Antrag so zu verstehen sei. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Dem Antrag wird daraufhin bei einer Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.

   
    05.12.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.12 - vertagt
   

vertagt

   
    23.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.14 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, beim Eigentümer auf die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Weißen Siedlung zu dringen und insbesondere den Brandschutz durch Freihaltung der Rettungs- und Fluchtwege sicherzustellen. Ebenso soll auf die Verpflichtung zur Bereitstellung eines funktionierenden Hausmeisterdienstes sowie von gut zugänglichen verschließbaren Abstellflächen für Kinderwagen, Rollstühle etc. hingewiesen werden. Darüber hinaus ist ein soziales Engagement des Investors auf dem Gebiet der Siedlung selbst einzufordern.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Babilon, Kapitän und Zielisch gegen die Stimmen der AfD beschlossen.

   
    24.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.8 - vertagt
   

 

   
    27.08.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.75 - vertagt
   

vertagt

   
    23.09.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.90 - vertagt
   

vertagt

   
    03.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.17 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23. Januar 2019 ist das Bezirksamt gebeten worden, beim Eigentümer auf die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Weißen Siedlung zu dringen und insbesondere den Brandschutz durch Freihaltung der Rettungs- und Fluchtwege sicherzustellen. Ebenso soll auf die Verpflichtung zur Bereitstellung eines funktionierenden Hausmeisterdienstes sowie von gut zugänglichen verschließbaren Abstellflächen für Kinderwagen, Rollstühle etc. hingewiesen werden. Darüber hinaus ist ein soziales Engagement des Investors auf dem Gebiet der Siedlung selbst einzufordern. Das Bezirksamt hatte sich im Zusammenhang mit den tragischen Ereignissen rund um den Brand Ende September 2018 bereits vor dem Beschluss durch die BVV schriftlich an die Eigentümerin gewandt und diese dazu aufgefordert, sich der Situation vor Ort anzunehmen und die bekanntgewordenen - auch durch hier eingegangene Beschwerden - geschilderten Zustände zu beseitigen. Da es sich bei der Weißen Siedlung um ein besonderes Wohnumfeld handelt, wurde in diesem Schreiben zudem hinterlegt, dass es aus bezirklicher Sicht wünschenswert wäre, wenn die Eigentümerin das bereits vorhandene soziale Engagement vor Ort noch ausbauen würde. Die Eigentümerin hat sich zu beiden angesprochenen Aspekten ausführlich schriftlich zurückgeäußert. Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen wurden über den Inhalt des Schreibens bereits in der Sitzung vom 4. April 2019 zusammenfassend informiert. Die Eigentümerin legt in ihrem Schreiben detailliert dar, welche Schritte bereits seit Anfang 2017 aufgrund der Müll- bzw. Sperrmüllproblematik in der Weißen Siedlung umgesetzt wurden und beschreibt die weiterhin ergriffenen Maßnahmen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Sperrmüllaufkommen in der Weißen Siedlung beträchtlich ist. Im Jahr 2016 kamen nach Aussage der Eigentümerin beispielsweise rund 114 Tonnen Sperrmüll zusammen, in den Folgejahren waren es nicht viel weniger. So sind die Mitarbeiter*innen der beauftragten Firma rund sechs Stunden täglich vor Ort, um die Müllplätze zu reinigen und den Sperrmüll von dort und gegebenenfalls auch aus den Wohnhäusern zu entfernen. Trotz aufklärender, mehrsprachiger Informationen kommt es dennoch auch immer wieder vor, dass Mietparteien ihren Sperrmüll dennoch in den Fluren, im Treppenhaus oder auf den nicht für den Sperrmüll geeigneten Müllplätzen abstellen. Zum tragischen Vorfall im September teilte die Eigentümerin mit, dass am Tag des Brandes die wöchentliche Hausreinigung erfolgte. Zu diesem Zeitpunkt wurde kein Sperrmüll auf der Etage festgestellt. Die/der Verursacher*in, welche*r zu einem späteren Zeitpunkt an diesem Tag Sperrmüll vor der Wohnungstür der Betroffenen ablud und gegebenenfalls auch die/der Brandstifter*in ist/sind konnten bisher nicht ermittelt werden. Auch zum Aspekt des eigenen sozialen Engagements wird sich im Schreiben geäußert. Die Eigentümerin betont zwar, dass sie sich nach eigenen Angaben - wie an allen Standorten, an denen sie größere Bestände verwaltet - auch in der Weißen Siedlung über die Tätigkeit als Vermieterin hinaus für den sozialen Zusammenhalt und ein angenehmes Wohnumfeld engagiert. Dazu gehört auch die Überlassung von Räumlichkeiten für die Nachbarschaftsarbeit, was vom Bezirksamt sehr begrüßt wurde. Gleichwohl wäre dieses Engagement nach Ansicht des Bezirksamtes durchaus noch weiter ausbaufähig. Eine rechtlich verpflichtende Handhabe kann das Bezirksamt gegenüber der Eigentümerin hierbei indes nicht geltend machen. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 09.06.2020

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 2.28  
Sanitäre Anlagen Sonnengrundschule  
Enthält Anlagen
0861/XX  
Ö 2.29  
Shisha Bars in Neukölln - Kohlenmonoxid Vergiftungen verhindern  
Enthält Anlagen
0876/XX  
Ö 2.30  
Bushaltestelle Kielingerstraße nicht schön wie wir?  
Enthält Anlagen
0852/XX  
Ö 2.31  
Schulbau soll beim Bezirksamt bleiben  
Enthält Anlagen
0859/XX  
Ö 2.32  
Gehweg Primelweg wieder herstellen  
Enthält Anlagen
0862/XX  
Ö 2.33  
Mieter*innen im Mahlower Block schützen und beraten  
Enthält Anlagen
0860/XX  
Ö 2.34  
Praxisorientiertes Sportfach Selbstverteidigung  
Enthält Anlagen
0863/XX  
Ö 2.35  
Wachschutz an Neuköllner Schulen, Mehr Sicherheit für Schüler und Lehrer  
Enthält Anlagen
0878/XX  
Ö 2.36  
Dringend benötigte Personalverstärkung Sonnengrundschule  
Enthält Anlagen
0864/XX  
Ö 2.37  
Alternative Sportstätte herstellen  
Enthält Anlagen
0865/XX  
Ö 2.38  
Bauausschuss Sonnengrundschule  
Enthält Anlagen
0866/XX  
               
 
 

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