Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bebauungsplan XIV-155b („Johannisthaler Chaussee / Wildmeisterdamm“)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-155b vom 02. Dezember 2016, mit Deckblatt vom 18. Januar 2018 für die Grundstücke Johannisthaler Chaussee 393/403, 409/411, 415, Wildmeisterdamm 264/286 und 290 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-155b (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664), sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen. b) Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. c) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie der erneuten öffentlichen Auslegung, wie unter den Punkten III 4.5 und 4.8 der anliegenden Begründung beschrieben. d) Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-155b ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den 04. September 2018
________________________________________ HikelBiedermann BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
Frau BV Fuhrmann begründet als Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen die Vorlage zur Beschlussfassung.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Die Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD(3), der BN-AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen bei Enthaltung der AfD(1) beschlossen.
Realisierung:
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