Tagesordnung - 24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mo, 15.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:34 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Der Bürgermeister hat das Wort      
Ö 2     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 2.1  
Bebauungsplan XIV-155b („Johannisthaler Chaussee / Wildmeisterdamm“)  
Enthält Anlagen
0846/XX  
Ö 2.2  
Fortschreibung des Neuköllner Integrationspapiers von 2009
Enthält Anlagen
1167/XIX  
Ö 2.3  
Ausbildungsaufgaben gerecht verteilen und Stundenbelastung senken  
Enthält Anlagen
0650/XX  
Ö 2.4  
Nutzlose Sanktionen gegen Eltern von Schulschwänzer*innen ausschließen  
Enthält Anlagen
0654/XX  
Ö 2.5  
Dauerprojekt Späthbrücke  
Enthält Anlagen
0813/XX  
Ö 2.6  
Bürgersteige  
Enthält Anlagen
0817/XX  
Ö 2.7  
Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten  
Enthält Anlagen
0812/XX  
Ö 2.8  
30 km/h in der Kanalstraße ab Arabisweg bis Neudecker Weg  
Enthält Anlagen
0132/XX  
Ö 2.9  
Fußgängerüberweg vor Kita Momo
Enthält Anlagen
1422/XIX  
Ö 2.10  
Nachtruhe sichern  
Enthält Anlagen
1479/XIX  
Ö 2.11  
Behindertengerechter Übergang  
Enthält Anlagen
0259/XX  
Ö 2.12  
Recyclinghof  
Enthält Anlagen
0324/XX  
Ö 2.13  
Ursachen für Säuglingssterblichkeit wissenschaftlich erforschen lassen
Enthält Anlagen
0823/XX  
Ö 2.14  
Einsatz von Kunststoffgeschirr und Besteck in der Kantine des Rathauses durch Mehrwegprodukte ersetzen
Enthält Anlagen
0719/XX  
Ö 2.15  
Fair gehandelte Bewirtung im Bezirksamt  
Enthält Anlagen
0744/XX  
Ö 2.16  
Fairen Einkauf für die Verwaltungen erleichtern  
Enthält Anlagen
0808/XX  
Ö 2.17  
Bürger*innenpreis für Demokratie und Courage in Neukölln  
Enthält Anlagen
0718/XX  
Ö 2.18  
Grundwassermanagement  
Enthält Anlagen
0724/XX  
Ö 2.19  
Verkehrslenkende Maßnahmen in der Köpenicker Straße  
Enthält Anlagen
0619/XX  
Ö 2.20  
Abdeckung Neuköllns durch Banken und Nahversorger  
Enthält Anlagen
0867/XX  
Ö 2.21  
Vorkaufsrecht Elbestraße/Weigandufer  
Enthält Anlagen
0868/XX  
Ö 2.22  
MieterInnen von Mahlower Block und Emser Str. schützen  
Enthält Anlagen
0870/XX  
Ö 2.23  
Leichte Sprache der BVV-Verwaltung  
Enthält Anlagen
0879/XX  
Ö 2.24  
Psychosoziale Betreuung im Bezirk Neukölln  
Enthält Anlagen
0869/XX  
Ö 2.25  
Klare Kante gegen Privatisierung von Schulliegenschaften?  
Enthält Anlagen
0871/XX  
Ö 2.26  
Verbot der Einfahrt in der Richardstraße  
Enthält Anlagen
0850/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich für eine stärkere Kontrolle der Beachtung des Verbotes der Einfahrt in den nördlichen Teil der Richardstraße an der Einmündung des Herrnhuter Weges einzusetzen und zu prüfen, ob dazu gegebenenfalls technische Einrichtungen genutzt werden können.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich für eine stärkere Kontrolle der Beachtung des Verbotes der Einfahrt in den nördlichen Teil der Richardstraße an der Einmündung des Herrnhuter Weges einzusetzen, eventuell auch durch eine technische Einrichtung.

 

-Schlussbericht-

 

Mit dem Umbau der Richardstraße in den Jahren 2012 bis 2014 ist entschieden worden, die Richardstraße zwischen der Bertelsdorfer Straße und der Einmündung am Herrnhuter Weges als sogenannte „unechte Einbahnstraße“ auszuweisen. Diese Regelung entsprach einer damals mit den Anwohnenden vereinbarten Kompromisslösung, damit längere Wegestrecken beim Verlassen des Kiezes vermieden werden. Folglich wurde die in Rede stehende Einmündungssituation auf eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m begrenzt und mit dem Zeichen 267 StVO Verbot der Einfahrt“ versehen.

 

r die Kontrolle des fließenden Verkehrs hat das Bezirksamt keinerlei Zuständigkeit. Dies obliegt allein der Polizei. Das Bezirksamt hat der Polizei die Anregung der BVV nach stärkeren Kontrollen der Beachtung des Einfahrtverbots übermittelt, ohne Kenntnisse darüber zu haben, inwieweit diese aufgegriffen wurde.

 

Die Prüfungen des Bezirksamtes haben ergeben, dass es technische Einrichtungen, mit denen dem menschlichen Fehlverhalten begegnet werden könnte, nicht gibt.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 08.10.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    26.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.1 - vertagt
   

vertagt

   
    15.10.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.26 - vertagt
   

vertagt

   
    17.10.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.8 - überwiesen
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich für eine stärkere Kontrolle der Beachtung des Verbotes der Einfahrt in den nördlichen Teil der Richardstraße an der Einmündung des Herrnhuter Weges einzusetzen, eventuell auch durch eine technische Einrichtung.

 

Der Antragsteller Herr BV Morsbach begründet den Antrag und beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung.

 

Redebeiträge: Herr BV Wittke, Herr BV Lüdecke, Herr BV Schloßmacher

 

Herr BV Schröter stellt einen Änderungsantrag.

 

Der Antrag auf Überweisung wird einstimmig beschlossen.

   
    07.11.2018 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 14 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Mit dem Umbau der Richardstraße in den Jahren 2012 bis 2014 ist die Entscheidung getroffen worden, die Richardstraße zwischen der Bertelsdorfer Straße und der Einmündung am Herrnhuter Weges als sogenannte „unechte Einbahnstraße“ auszuweisen. Diese Regelung  entsprach einer damals mit den Anwohnern vereinbarten Kompromisslösung, damit längere Wegestrecken beim Verlassen des Kiezes vermieden werden. Folglich wurde die im Antrag beschriebene Einmündungssituation auf eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m begrenzt und mit dem Zeichen 267 StVO versehen.

 

Die Kontrollen des fließenden Verkehrs obliegen den Polizeiabschnitten. Sofern der Antrag beschlossen wird, kann die Bitte an den zuständigen Abschnitt 54 weitergeleitet werden.

 

Es wird folgender Änderungsantrag eingebracht.

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich für eine stärkere Kontrolle der Beachtung des Verbotes der Einfahrt in den nördlichen Teil der Richardstraße an der Einmündung des Herrnhuter Weges einzusetzen und zu prüfen, ob dazu gegebenenfalls technische Einrichtungen genutzt werden können.

 

Der BVV wird mit Ja-Stimmen der SPD, Grünen und BN-AfD sowie Enthaltung der CDU, Linken und AfD die Annahme des Antrages in dieser Fassung empfohlen.

   
    05.12.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.10 - vertagt
   

vertagt

   
    23.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.12 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich für eine stärkere Kontrolle der Beachtung des Verbotes der Einfahrt in den nördlichen Teil der Richardstraße an der Einmündung des Herrnhuter Weges einzusetzen und zu prüfen, ob dazu gegebenenfalls technische Einrichtungen genutzt werden können.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Babilon, Kapitän und Zielisch bei Enthaltung der LINKEN und der AfD beschlossen.

Ö 2.27  
Brände vermeiden - Hausmeister- u. soziale Dienste sicherstellen  
Enthält Anlagen
0858/XX  
Ö 2.28  
Sanitäre Anlagen Sonnengrundschule  
Enthält Anlagen
0861/XX  
Ö 2.29  
Shisha Bars in Neukölln - Kohlenmonoxid Vergiftungen verhindern  
Enthält Anlagen
0876/XX  
Ö 2.30  
Bushaltestelle Kielingerstraße nicht schön wie wir?  
Enthält Anlagen
0852/XX  
Ö 2.31  
Schulbau soll beim Bezirksamt bleiben  
Enthält Anlagen
0859/XX  
Ö 2.32  
Gehweg Primelweg wieder herstellen  
Enthält Anlagen
0862/XX  
Ö 2.33  
Mieter*innen im Mahlower Block schützen und beraten  
Enthält Anlagen
0860/XX  
Ö 2.34  
Praxisorientiertes Sportfach Selbstverteidigung  
Enthält Anlagen
0863/XX  
Ö 2.35  
Wachschutz an Neuköllner Schulen, Mehr Sicherheit für Schüler und Lehrer  
Enthält Anlagen
0878/XX  
Ö 2.36  
Dringend benötigte Personalverstärkung Sonnengrundschule  
Enthält Anlagen
0864/XX  
Ö 2.37  
Alternative Sportstätte herstellen  
Enthält Anlagen
0865/XX  
Ö 2.38  
Bauausschuss Sonnengrundschule  
Enthält Anlagen
0866/XX  
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen