Bild: © Klaus W. Eisenlohr
Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, um eingebürgert werden zu können. Wer über keinen anerkannten Nachweis seiner Deutschkenntnisse verfügt, muss deshalb an einem Sprachtest zur Einbürgerung teilnehmen.
Darüber hinaus muss jede Einbürgerungsbewerberin und jeder Einbürgerungsbewerber einen Einbürgerungstest absolvieren. Auf unserem Dachportal aller zwölf Berliner Volkshochschulen erhalten Sie Informationen über beide Tests, die nicht miteinander verwechselt werden sollten.
Die Informationen zur Anmeldung zum Einbürgerungstest finden Sie darunter.