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Beschäftigte im unmittelbaren Berliner Landesdienst

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst in Berlin in Prozent. Dargestellt sind der Frauenanteil des unmittelbaren Landesdienstes insgesamt, im mittleren und einfachen Dienst, gehobenen Dienst und höheren Dienst.

Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 2000 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Das Diagramm zeigt, dass der Frauenanteil von Jahr zu Jahr schwankte. Im Jahr 2000 lag der Frauenanteil des unmittelbaren Landesdienstes insgesamt bei 56,4 Prozent und im Jahr 2020 bei 58,8 Prozent. Der mittlere und einfache Dienst wies 2000 einen Frauenanteil von 69,8 Prozent und 2020 einen Frauenanteil von 55,4 Prozent auf. Der Frauenanteil des gehobenen Dienstes lag im Jahr 2000 bei 60,4 Prozent und im Jahr 2020 bei 59,1 Prozent. Der höhere Dienst bestand im Jahr 2000 zu 39 Prozent aus Frauen und im Jahr 2020 zu 63,9 Prozent.

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten in den obersten Landesbehörden und Sonderbehörden von Berlin in Prozent. Dargestellt sind der Frauenanteil in den obersten Landesbehörden insgesamt, im mittleren und einfachen Dienst, im gehobenen Dienst und höheren Dienst. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Der Frauenanteil steigt von Jahr zu Jahr tendenziell an. Im Jahr 2010 lag der Frauenanteil insgesamt bei 60,3 Prozent und im Jahr 2020 bei 62,5 Prozent. Der mittlere und einfache Dienst wies 2010 einen Frauenanteil von 79,4 Prozent auf und sank bis zum Jahr 2020 auf 67,7 Prozent ab. Der Frauenanteil des gehobenen Dienstes lag im Jahr 2010 bei 59,7 Prozent und im Jahr 2020 bei 65,8 Prozent. Im höheren Dienst bestanden 1998 29,4 Prozent der Beschäftigten aus Frauen und im Jahr 2020 55,2 Prozent.

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten in der Senatsverwaltung für Finanzen in Prozent. Dargestellt sind der Frauenanteil der Senatsverwaltung für Finanzen im höheren Dienst sowie der Abteilungsleitung und Referatsleitung auf der Ebene des höheren Dienstes.

Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 1992 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Das Diagramm zeigt, dass der Frauenanteil von Jahr zu Jahr schwankte. Es ist zu beachten, dass im Jahr 2004 der Frauenanteil der Abteilungsleitung und Referatsleitung auf der Ebene des höheren Dienstes nicht getrennt erfasst wurde. Im Jahr 1992 lag der Frauenanteil des höheren Dienstes bei nur 19,8 Prozent und im Jahr 2020 bei 50,8 Prozent. Die Abteilungsleitung auf der Ebene des höheren Dienstes war im Jahr 1996 von keiner Frau besetzt. 2020 liegt der Anteil bei 20 Prozent. Die Referatsleitung auf der Ebene des höheren Dienstes wies 1996 einen Frauenanteil von 13,3 Prozent und 2020 einen Frauenanteil von 45,9 Prozent auf.

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten bei den Berliner Landesämtern und Landesbetrieben in Prozent. Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 2002 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Das Diagramm zeigt, dass der Frauenanteil von Jahr zu Jahr schwankte. Im Jahr 2012 lag der Frauenanteil des Landesamtes für Gesundheit und Soziales bei 76,5 Prozent. Bis 2020 sank er auf 68,8 Prozent ab. Der Frauenanteil des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit fiel von im Jahr 2012 56,6 Prozent auf 39,1 Prozent im Jahr 2020. 2012 lag der Frauenanteil des Landesamtes für Bürgerangelegenheiten und Flüchtlingsangelegenheiten bei 75,3 Prozent und 2020 bei 70 Prozent. Die Beschäftigten des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten bestanden 2020 zu 57,1 Prozent aus Frauen. Beim Landesdenkmalamt lag der Wert 2020 hingegen bei 53,3 Prozent. Der Frauenanteil des Landesverwaltungsamtes lag 2002 bei 54,5 Prozent. Nach einem längeren Anstieg zwischen 2002 und 2016 sank der Frauenanteil 2020 auf 50 Prozent.

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten bei den Berliner Landesämtern und Landesbetrieben in Prozent. Dargestellt ist der Frauenanteil der Landesämter und Landesbetriebe im höheren Dienst. Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 2000 bis 2018. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Das Diagramm zeigt, dass der Frauenanteil von Jahr zu Jahr schwankte. Im Jahr 2000 lag der Frauenanteil des Landesamtes für Gesundheit und Soziales bei 52,2 Prozent und stieg bis 2018 auf 66,7 Prozent an. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit verzeichnete im Jahr 2012 einen Frauenanteil von 25 Prozent. Im Jahr 2018 lag der Wert bei 54,2 Prozent. 2006 lag der Frauenanteil des Landesamtes für Bürgerangelegenheiten und Ordnungsangelegenheiten bei 22,2 Prozent und im Jahre 2018 bei 64 Prozent. Die Beschäftigten des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten bestanden 2018 zu 36 Prozent aus Frauen. Beim Landesdenkmalamt lag der Wert 2010 bei 26,4 und 2018 bei 56,5 Prozent. Der Frauenanteil des Landesverwaltungsamtes lag 2000 bei nur 5,2 Prozent und stieg bis 2018 zu 50 Prozent an. Einen Frauenanteil von 40,3 Prozent verzeichnete 2006 das Krankenhaus des Maßregelvollzuges. Bis 2018 steig der Frauenanteil auf 56,5 Prozent an. Das Landesamtes für Messwesen und Eichwesen war im Jahr 2014 von keiner Frau besetzt.

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten bei den Berliner Landesämtern und Landesbetrieben in Prozent. Dargestellt ist der Frauenanteil der Landesämter und Landesbetriebe im Leitungsbereich. Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 2000 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Das Diagramm zeigt, dass der Frauenanteil von Jahr zu Jahr schwankte. Im Jahr 2000 lag der Frauenanteil des Landesamtes für Gesundheit und Soziales bei 32,6 Prozent. 2020 lag er bei 52,3 Prozent. Im Jahr 2012 war das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit von keiner Frau besetzt. Im Jahr 2020 betrug der Frauenanteil unter den beschäftigten 10 Prozent. Das Landesamtes für Bürgerangelegenheiten und Ordnungsangelegenheiten verzeichnete 2006 einen Frauenanteil von 21,1 Prozent und stieg bis zum Jahr 2020 auf 70 Prozent an. Die Beschäftigten des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten bestanden 2018 zu 13,3 Prozent aus Frauen. 2020 lag der Frauenanteil bei 53,8 Prozent. 33,3 Prozent Frauenanteil verzeichnete im Jahr 2010 das Landesdenkmalamt. Dieser Wert stieg bis 2020 auf 75 Prozent. Der Frauenanteil des Landesverwaltungsamtes lag 2000 noch bei 0,00 Prozent und stieg bis 2020 auf 28,6 Prozent an.

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten bei der Berliner Polizei in Prozent. Dargestellt sind der Frauenanteil bei der Polizei insgesamt, bei der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei sowie dem nicht technischen Verwaltungsdienst auf der Ebene des höheren Dienstes. Der höhere Dienst bildet die höchste Laufbahngruppe im öffentlichen Dienst.

Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 2002 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Das Diagramm zeigt, dass sich der Frauenanteil von Jahr zu Jahr tendenziell gesteigert hat. Im Jahr 2002 lag der Frauenanteil insgesamt bei nur 13,6 Prozent und im Jahr 2020 bei 32,1 Prozent. Der nichttechnische Verwaltungsdienst wies 2004 einen Frauenanteil von 20,8 Prozent und 2020 einen Frauenanteil von 48,5 Prozent auf. Der Frauenanteil der Kriminalpolizei lag im Jahr 2002 bei 12,5 und im Jahr 2020 bei 27,1 Prozent. Bei der Schutzpolizei bestanden 2002 5,8 Prozent der Beschäftigten aus Frauen und im Jahr 2020 17,5 Prozent.

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten bei der Berliner Polizei in Prozent. Dargestellt sind der Frauenanteil der Polizei insgesamt, bei der Schutzpolizei, bei der Kriminalpolizei sowie dem nichttechnischen Verwaltungsdienst auf der Ebene der Leitung.

Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 1998 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Das Diagramm zeigt, dass sich der Frauenanteil von Jahr zu Jahr tendenziell gesteigert hat. Im Jahr 2010 lag der Frauenanteil der Polizei insgesamt bei nur 14,2 Prozent und im Jahr 2020 bei 27,7 Prozent. Der nichttechnische Verwaltungsdienst wies 2010 einen Frauenanteil von 29,4 Prozent und 2020 einen Frauenanteil von 45,3 Prozent auf. Der Frauenanteil der Kriminalpolizei lag im Jahr 2010 bei 18,4 und im Jahr 2020 bei 28,2 Prozent. Bei der Schutzpolizei bestanden 2010 6,3 Prozent der Beschäftigten aus Frauen und im Jahr 2020 19,9 Prozent.

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Bereich der Schulleitung in Prozent. Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 1998 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Das Diagramm zeigt, dass der Frauenanteil von Jahr zu Jahr schwankte. Fehlende Datenpunkte beruhen auf nicht vergleichbaren Datengrundlagen. Der Frauenanteil der Beschäftigten der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Bereich der Schulleitung lag 1998 insgesamt bei 43,7 Prozent. Der Frauenanteil steigerte sich bis 2020 auf einen Wert von 64,8 Prozent. Im Jahr 1998 lag der Frauenanteil der Beschäftigten in den Grundschulen bei 53,4 Prozent. Er steigerte sich bis 2020 auf 73,8 Prozent. Die integrierten Sekundarschulen verzeichneten 2012 einen Frauenanteil von 40,9 Prozent und 2020 einen Frauenanteil von 54,5 Prozent. 1998 waren in den Gymnasien 27,4 Prozent Frauen im Bereich der Schulleitung beschäftigt. 2020 lag der Wert bei 46 Prozent. Einen Frauenanteil von 58,8 Prozent verzeichneten 1998 die Förder- und Sonderschulen. 2020 lag er bei 79,5 Prozent. Im Jahr 1998 lag der Frauenanteil der beruflichen und zentral verwalteten Schulen bei 26,5 Prozent. Der Wert schwankte in den Folgejahren und lag 2020 bei 49,1 Prozent. 55,6 Prozent Frauen waren im Jahr 2000 in den Schulen für den zweiten Bildungsweg beschäftigt. 2020 waren es 66,7 Prozent.

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten der Berliner Gerichte in Prozent. Dargestellt sind der Frauenanteil der Gerichte insgesamt, in den Besoldungsgruppen R 4 und höher, R 3, R 2 und R Z 2 sowie R 1 und R 1 Z. Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 1998 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Das Diagramm zeigt, dass sich der Frauenanteil von Jahr zu Jahr tendenziell gesteigert hat. Fehlende Datenpunkte beruhen auf nicht vergleichbaren Datengrundlagen. Im Jahr 1998 lag der Frauenanteil insgesamt bei 42,2 Prozent. Dieser Wert steigerte sich bis 2020 auf 55,5 Prozent. In den Besoldungsgruppe R 1 und R 1 Z lag der Frauenanteil 1998 bei 50,4 Prozent und 2020 bei 61,1 Prozent. 22 Prozent Frauen waren im Jahr 1998 in den Besoldungsgruppen R 2 und R 2 Z beschäftigt. Die Besoldungsgruppe R 3 verzeichnete 1998 einen Frauenanteil von 14,8 Prozent und stieg bis zum Jahr 2020 auf einen Wert von 36,2 Prozent an. 2006 waren 46,2 Prozent Frauen in den Besoldungsgruppen R 4 und höher beschäftigt. Der Wert schwankte in den Jahren immer wieder und lag 2020 erneut bei 46,2 Prozent.

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten der Berliner Finanzämter und Justizvollzugsanstalten auf der Ebene des höheren Dienstes in Prozent. Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 2002 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Das Diagramm zeigt, dass sich der Frauenanteil von Jahr zu Jahr tendenziell gesteigert hat. Fehlende Datenpunkte beruhen auf nicht vergleichbaren Datengrundlagen. Im Jahr 2002 lag der Frauenanteil der Finanzämter bei 29 Prozent. Dieser Wert steigerte sich bis 2020 auf 50,7 Prozent. Die Justizvollzugsanstalten verzeichneten im Jahr 2018 und 2020 einen Frauenanteil von 57,3 Prozent.

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten der Berliner Finanzämter und Justizvollzugsanstalten auf der Ebene der Leitung in Prozent. Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 2014 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Das Diagramm zeigt, dass sich der Frauenanteil von Jahr zu Jahr gesteigert hat. Fehlende Datenpunkte beruhen auf nicht vergleichbaren Datengrundlagen. Im Jahr 2014 lag der Frauenanteil der Finanzämter bei 30,4 Prozent. Der Wert steigerte sich bis 2020 auf 45,5 Prozent. Die Justizvollzugsanstalten verzeichneten 2018 und 2020 einen Frauenanteil von 53,8 Prozent.

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten in den Berliner Bezirksverwaltungen in Prozent. Dargestellt sind der Frauenanteil der Bezirksverwaltung insgesamt, im einfachen und mittleren Dienst, gehobenen Dienst und höheren Dienst.

Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 1998 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Das Diagramm zeigt, dass sich der Frauenanteil von Jahr zu Jahr tendenziell abnahm. Im Jahr 2012 lag der Frauenanteil der Bezirksverwaltung insgesamt bei 67,9 Prozent und im Jahr 2020 bei 64,9 Prozent. Der einfache und mittlere Dienst wies 2012 einen Frauenanteil von 65,6 Prozent und 2020 einen Frauenanteil von 59,4 Prozent auf. Der Frauenanteil des gehobenen Dienstes lag im Jahr 2012 bei 71,1 und im Jahr 2020 bei 70,7 Prozent. Im höheren Dienst bestanden 1989 49 Prozent der Beschäftigten aus Frauen und im Jahr 2020 63,5 Prozent.

Beschäftigte im mittelbaren Landesdienst

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten der Berliner Hochschulen in Prozent und bezieht sich dabei auf das hauptberufliche Personal. Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 2002 bis 2020. Zu beachten ist, dass in die Erhebung auch die Charité mit einbezogen wurde. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Das Diagramm zeigt, dass sich der Frauenanteil von Jahr zu Jahr gesteigert hat. Im Jahr 2002 lag der Frauenanteil an Professor:innen bei 14,2 Prozent. Bis zum Jahr 2020 stieg der Frauenanteil auf 32,9 Prozent an. 40,2 Prozent Dozentinnen und Assistentinnen waren im Jahr 2010 in den Berliner Hochschulen beschäftigt. In den darauffolgenden Jahren unterlag der Wert einigen Schwankungen. 2020 lag er nun bei 54,8 Prozent. Der Frauenanteil der Lehrkräfte für besondere Aufgaben veränderte sich von 2010 bis 2020 kaum. Im Jahr 2010 lag er bei 62,6 und 2020 bei 62,7 Prozent. Der Frauenanteil der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter:innen lag 2010 bei 41,6 und im Jahr 2020 bei 46,1 Prozent.

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten der Berliner Hochschulen in Prozent und bezieht sich dabei auf das nebenberufliche Personal. Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 2002 bis 2020. Zu beachten ist, dass in die Erhebung auch die Charité mit einbezogen wurde. Außerdem wurden in die Erhebung des Frauenanteils von wissenschaftlichen Hilfskräften im Jahr 2010 bis 2020 zusätzlich studentische Hilfskräfte und Tutor:innen miteinbezogen. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Das Diagramm zeigt, dass sich der Frauenanteil von Jahr zu Jahr gesteigert hat. Im Jahr 2010 lag der Frauenanteil der Lehrbeauftragten bei 35,8 Prozent. 2020 lag der Frauenanteil bei 37,2 Prozent. Der Frauenanteil der Honorar- beziehungsweise Gastprofessor:innen lag 2010 bei 12,2 und 2020 bei 15,4 Prozent. 2010 lag der Frauenanteil der Privatdozent:innen und außerplanmäßigen Professor:innen bei 23,1 Prozent und 2020 bei 25,5 Prozent. Wissenschaftliche Hilfskräfte bestanden 2010 zu 46,6 Prozent und 2020 zu 52,7 Prozent aus Frauen.

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten der Anstalten des öffentlichen Rechts in Prozent und bezieht sich dabei auf den höheren Dienst. Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 2004 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Das Diagramm zeigt, dass sich der Frauenanteil über die Jahre etwas gesteigert hat. Außerdem sind die Unterschiede im Frauenanteil zwischen den verschiedenen Anstalten des öffentlichen Rechts über die Jahre kleiner geworden. Die Deutsche Kassenlotterie hatte im Jahr 2004 einen Frauenanteil von 8,7 %, die Verwaltungsakademie Berlin hatte im gleichen Jahr einen Frauenanteil von 66,7 %. Im Jahr 2020 bildet das Konrad-Zuse-Zentrum das Schlusslicht des Frauenanteils mit 24,2 %, während das Studierendenwert mit 65,6 % den höchsten Frauenanteil verzeichnet. Der Frauenanteil bei der Deutsche Kassenlotterie hat über die Jahre stark zugenommen und liegt im Jahr 2020 bei 36,8 %. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe haben hingegen einen recht stabilen Frauenanteil. Dieser ist von 32,8 % Jahr 2004 auf 40,0 % im Jahr 2020 gestiegen.

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten der Anstalten des öffentlichen Rechts auf der Ebene der Leitung in Prozent. Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 2004 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Das Diagramm zeigt, dass sich der Frauenanteil über die Jahre etwas gesteigert hat, auch wenn es in einigen Anstalten des öffentlichen Rechts über die Jahre große Umbrüche gab. Das Konrad-Zuse-Zentrum Berlin hatte im Jahr 2004 keine Frauen in Führungspositionen. Im Jahr 2010 waren es dann 33,3 % des Führungspersonals. Zwei Jahre später sank die Zahl jedoch wieder auf 15,4 % um dann bis zum Jahr 2020 auf 30, 6 % zu steigen. Das Deutsche Institut für Bautechnik hatte im Jahr 2004 28,6 % Frauenanteil im Leitungsbereich. Im Jahr 2020 wurde die erstrebte 50% – Marke mit 52,6 % überschritten. Mehr als 50 % Frauenanteil im Jahr 2020 hatte sonst nur noch das Studierendenwerk Berlin mit 54,5 %. Den geringsten Wert hatte im Jahr 2020 die Berliner Verkehrsbetriebe mit 23,8 % Frauenanteil in den Leitungspositionen.

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten der Stiftungen des öffentlichen Rechts in Prozent und bezieht sich dabei auf den höheren Dienst. Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 2016 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Für die Stiftungen des öffentlichen Rechts liegen übergreifende Daten in drei Kategorien vor: erstens die Museen zweitens die Bibliotheken und Gedenkstätten sowie drittens der Lette Verein und das Pestalozzi-Fröbel-Haus.

Der Frauenanteil bei den Beschäftigten des höheren Dienstes haben sich bei den Museen von 45,6 % im Jahr 2016 auf 50,5 % im Jahr 2020 gesteigert. Bei den Bibliotheken und Gedenkstätten hat sich der Frauenanteil von 59,2 % im Jahr 2016 auf 61,8 % im Jahr 2020 gesteigert. Die Daten vom Lette Verein und Pestalozzi-Fröbel-Haus sind sehr ähnlich. Hier hat sich der Wert von 2016 zu 2020 von 59,4 % auf 62,0 % gesteigert.

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten der Stiftungen des öffentlichen Rechts für die Leitungspositionen in Prozent. Die Daten des Diagramms stammen aus den Jahren 2016 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Für die Stiftungen des öffentlichen Rechts liegen übergreifende Daten in drei Kategorien vor: erstens die Museen zweitens die Bibliotheken und Gedenkstätten sowie drittens der Lette Verein und das Pestalozzi-Fröbel-Haus.

Bei den Museen hat sich der Frauenanteil in den Leitungspositionen von 48,9 % im Jahr 2016 auf 42,1 % im Jahr 2020 verringert. Auch der Frauenanteil des Lette Vereins und des Pestalozzi-Fröbel-Hauses ist ganz leicht gesunken von 58,8 % auf 58,3 %. Der Frauenanteil bei den Bibliotheken und Gedenkstätten hat sich hingegen über die Jahre leicht erhöht. Er lag im Jahr 2016 bei 48,4 % und im Jahr 2020 bei 52,5 %.

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten der Körperschaften des öffentlichen Rechts in Prozent und bezieht sich dabei auf den höheren Dienst. Die Daten des Diagramms stammen vorwiegend aus den Jahren 2016 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Die Daten zeichnen ein gemischtes Bild. Während der Frauenanteil im höheren Dienst bei dem Berliner Institut für Gesundheitsforschung und der Handwerkskammer gesunken ist, ist der Frauenanteil im höheren Dienst bei der BB Akademie der Wissenschaften, der Industrie- und Handelskammer und der Kassenärztlichen Vereinigung gestiegen. Hervorzuheben ist, dass im Jahr 2020 die Kassenärztliche Vereinigung, die Industrie und Handelskammer genau die Mindestanforderung von 50 % Frauenanteil erreicht haben. Das Max-Delbrück-Centrum lag mit 51,6 % knapp darüber. Das Berliner Institut für Gesundheitsforschung lag mit 68,6 % deutlich über den Mindestanforderungen.

Das Diagramm veranschaulicht den Frauenanteil der Beschäftigten der Körperschaften des öffentlichen Rechts in den Leitungspositionen in Prozent. Die Daten des Diagramms stammen vorwiegend aus den Jahren 2016 bis 2020. Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes sollte der Frauenanteil in einer Behörde bei mindestens 50 Prozent liegen.

Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts hat es beim Frauenanteil in Leitungspositionen keine großen Entwicklungen gegeben. Im Jahr 2016 bewegte sich der Frauenanteil von 27,0 % beim Max-Delbrück-Centrum bis zu 43,8 % bei der Handwerksammer. Im Jahr 2020 lag der niedrigsten Frauenanteil bei 33,3 % bei der Kassenärztlichen Vereinigung und bei 50,0 % bei der Industrie- und Handelskammer. Alleinige Ausnahme ist das Berliner Institut für Gesundheitsforschung. Hier entwickelte sich der Frauenanteil in Leitungspositionen von 100 % im Jahr 2016 auf 75 % im Jahr 2020.

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Abteilung Frauen und Gleichstellung

Ansprechpartnerin:

Dr. Josephine Lichteblau