DEIG-Einsatz – Festnahme nach Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Polizeimeldung vom 03.10.2026

Mitte

Nr. 1298
Gestern früh wurden Einsatzkräfte zu einer verhaltensauffälligen Person nach Mitte alarmiert. Gegen 6:25 Uhr soll sich der Mann schwankend auf einem Dach eines Wohnhauses in der Zionskirchstraße aufgehalten und Lärm verursacht haben. Wenig später stellten die Kräfte des Polizeiabschnitts 56 den 39-Jährigen auf einem Balkon im vierten Obergeschoss fest, wo er sich über die offenstehende Balkontür Zutritt in eine in Renovierung befindliche Wohnung verschaffte. Aus dieser nahmen die Polizistinnen und Polizisten laute Geräusche wahr. Auf eine Ansprache der Einsatzkräfte reagierte der Tatverdächtige nicht, verbarrikadierte die Wohnungseingangstür und verteilte Seife auf dem Boden. Nachdem sich die Kräfte Zutritt in die Wohnung verschaffen konnten, entnahmen sie Schlag- und Knallgeräusche aus dem Badezimmer, gegen dessen Tür sich der 39-Jährige anschließend stemmte, um das Eintreten der Beamten zu verhindern. Als sie schließlich die Badezimmertür öffnen konnten, fanden sie diverse Werkzeuge und gefährliche Gegenstände vor. Darunter befanden sich auch eine Metallstange und scharfkantige Kunststoffteile, die in greifbarer Nähe des Tatverdächtigen lagen. Dieser weigerte sich trotz mehrfacher polizeilicher Aufforderung, sich auf den Boden zu legen. In Anbetracht des Gefahrenpotenzials für alle Beteiligten setzte daraufhin ein Polizist das Distanzelektroimpulsgerät nach erfolgter Androhung gegen ihn ein. Der Mann wurde festgenommen und kam in ein Krankenhaus. Dort wurde er in einer psychiatrischen Fachstation vorgestellt, musste sich einer richterlich angeordneten Blutentnahme unterziehen und wurde danach aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. In der Wohnung wurden diverse Beschädigungen festgestellt. Der Tatverdächtige muss sich wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Die Ermittlungen führen die örtlich zuständigen Abschnittskommissariate.