Informationen zu den zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit

Frühling am Brandenburger Tor

Es wächst zusammen, was zusammen gehört!

Auch wenn Alt-Kanzler Willy Brandt diesen bedeutungsvollen Satz dem Mauerfall widmete, steht er doch nicht minder für die deutsche Wiedervereinigung, den Tag der Deutschen Einheit. Bekannte, Freunde, Familie, ein Volk wuchs endlich wieder zusammen. Am 3. Oktober 2018 jährt sich dieser nun schon das 28. Mal und immer noch wird dieses Wunder durch Hunderttausende ausgelassen und friedlich gefeiert.

Gemeinsam und friedlich: Die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit

Als Bundeshauptstadt ist Berlin im Allgemeinen Magnet für besondere Feierlichkeiten. Fanmeile, Silvesterparty, aber auch der Tag der Deutschen Einheit sind nur Einige, wenn auch die Herausragendsten, hierunter. Die Vielzahl der Gäste aus dem Bundesgebiet, vor allem aber die Beteiligung der Berliner Bevölkerung, ist ein Zeichen der Geschlossenheit und Einheit. Die vielen Menschen verlangen der Bundeshauptstadt und nicht zuletzt Ihrer Polizei – uns – jedoch einiges ab. Es gilt auch hier, gemeinsam mit den vielen anderen Akteurinnen und Akteuren, die Rechte möglichst aller in Einklang zu bringen. Die Deutsche Einheit soll gemeinsam und friedlich begangen werden.

In Kooperation für die Stadt

Bei der Vielzahl an Feiernden lassen sich Beeinträchtigungen nicht gänzlich verhindern, aber auf das erforderliche Mindestmaß reduzieren. In Kooperation mit dem Veranstalter, der Stadt bzw. dem Bezirk und anderen Sicherheitsbehörden trägt die Polizei Berlin, tragen wir hierfür Sorge. Klassisch fallen unter die abgestimmten Maßnahmen Absperrungen, Umleitungen, Zugangskontrollen und der Schutz des Festgeländes. Uns liegen darüber hinaus aber natürlich auch noch weitere präventive und informatorische Aspekte am Herzen.

Von Fahrrädern und Einschränkungen…

Im Zeitraum vom 1. Oktober 2018, 8 Uhr, bis 3. Oktober 2018, 24 Uhr, wird es nicht gestattet sein, im abgebildeten Bereich Fahrräder abzustellen oder gar anzuschließen. Wir bitten um Verständnis, dass aufgefundene Fahrräder kostenpflichtig entfernt und sichergestellt werden. Wir informieren hierüber selbstverständlich auch noch einmal mit einem Aushang im „gesperrten Bereich“. Bitte entfernen Sie gegebenenfalls ihr Fahrrad bereits im Vorfeld und vermeiden Sie so unnötigen Aufwand für die Polizei Berlin, vor allem aber für Sie.

…bis Multikopter und Verbote

Was täte man nicht alles für eine schöne Luftaufnahme vom Reichstag oder dem Brandenburger Tor, während in der Nähe Abertausende gemeinsam den Tag der Deutschen Einheit zelebrieren? Nichts leichter als das? Schnell die Kamera am Multikopter (sogenannte Drohne) befestigt und ab in die Luft damit. Irrtum: Berlin-Mitte, Teile angrenzender Bezirke und damit das Festgelände liegen in einem Flugbeschränkungsgebiet, dem Bereich mit der Bezeichnung ED-R 146. In diesem Gebiet ist der Betrieb von unbemannten Fluggeräten grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen sind Straftaten nach dem Luftverkehrsgesetz und mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bewehrt. Im Vordergrund steht aber auch hier die Gefahrenabwehr. Ein Multikopter über einer großen Menschenmenge stellt eine Gefahrenquelle dar. Ein unbedachtes Lenkmanöver, Interferenzen, Störquellen könnten zum Absturz führen, Menschen hierdurch verletzt werden – für uns, die Polizei Berlin, ist das nicht hinnehmbar. Deshalb werden wir auch hier bereits im Voraus tätig, stellen Drohnen sicher oder wehren in der Luft befindliche im Bedarfsfall sogar ab.

Drohnenverbot im Regierungsviertel

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Alles um die Tasche: Abstellen, Kontrollen und Diebe

Wir möchten Ihnen störungsfreies und ausgelassenes Feiern ermöglichen. Auch wenn wir alles daran setzen, können Sie dies unterstützen. Bringen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände mit. Wozu auch? Sie wollen feiern und der Sicherheitsdienst oder wir werden diese ohnehin im Zuge der Zugangskontrollen abnehmen.

Achten Sie bitte auf Ihre mitgeführten Taschen, Rücksäcke oder ähnliches. Großveranstaltungen, Gedränge, aber auch der mit Feierlichkeiten gelegentlich einhergehende Alkoholisierungsrad schaffen Tatgelegenheiten für Taschendiebe. Die Feier soll für Sie nicht damit enden, dass Sie eine Anzeige erstatten müssen. Achten Sie bitte auf Ihre mitgeführten Gegenstände. Hängen Sie die Tasche o. ä. nicht unachtsam über die Schulter. Stellen Sie diese nicht unbeaufsichtigt ab. Nicht nur, dass eine unachtsam abgestellte Tasche entwendet werden könnte, sie könnte auch umfassende polizeiliche Maßnahmen (Sperrungen usw.) nach sich ziehen.

Wir wünschen Ihnen ein unbeschwertes und wunderschönes Fest. Seien Sie sich gewiss, dass wir „Da für Dich“ sind.

  • Anrainerinformation

    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • Abstellverbot von Fahrrädern im Veranstaltungsbereich

    PDF-Dokument (410.5 kB)

  • Veranstaltungsordnung Bürgerfest

    PDF-Dokument (481.7 kB)