Ablenkungen am Steuer sind nach wie vor eine häufige Unfallursache.
Ob Sie telefonieren oder eine SMS schreiben, Ihren MP 3 – Player oder das Navi bedienen, essen, trinken oder sich schminken, es gibt vielfältige Ablenkungsmöglichkeiten am Steuer. Die Folgen sind im Falle eines Verkehrsunfalls oft gravierend.
Ihre Polizei rät Ihnen deshalb
- Nehmen Sie beide Hände während der Fahrt ans Lenkrad
- Vermeiden Sie unnötige Ablenkung
- Richten Sie Ihre Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr
Verhaltenstipps
Aber auch schon vor der Fahrt sollten sie folgendes beachten:
- Am besten, Sie schalten Ihr Handy aus oder stellen es auf Flugmodus um
- Wenn Sie technische Geräte während der Fahrt benutzen wollen (z.B. MP 3 Player), schließen Sie diese vorher an
- Geben Sie Ihren Zielort vorher ins Navi ein
- Belegen Sie Ihre Lieblingsradiosender mit einer Kurzwahltaste
Während der Fahrt denken Sie bitte an folgendes:
- Telefonieren sie nur mit einer Freisprecheinrichtung
- Führen Sie auch mit Freisprecheinrichtung keine intensiven/emotionalen Gespräche
- Beeinträchtigen Sie Ihr Gehör nicht durch überlaute Musik
- Essen sie nicht während der Fahrt (planen Sie bei längeren Fahrten ausreichend Verpflegungspausen ein)
- Rauchen lenkt ab
- Fahren Sie bei unbedingter Navigationseingabe oder zum Schreiben einer SMS an den rechten Fahrbahnrand
Reaktionszeit wie bei Alkohol
Verschiedene Studien zeigen, dass sich die Fahrleistung und vor allem die Reaktionszeit, z.B. bei der verbotswidrigen Benutzung eines Handys, während der Fahrt drastisch verschlechtert. Sie ist in etwa mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille gleichzusetzen.
Bremsweg verlängert sich
Ein durchschnittlicher Autofahrer hat eine Reaktionszeit von einer Sekunde. Bei gefahrenen 50 km/h legt man so 14 Meter zurück. Schaut man also nur mal eben auf´s Handy, fährt man 14 Meter blind.
Oder anders gesagt:
Ein telefonierender Autofahrer hat durchschnittlich eine doppelte Reaktionszeit. Der Bremsweg verlängert sich um 14 Meter. Diese 14 Meter können über Leben oder Tod entscheiden.
Darüber hinaus ist man nicht nur körperlich, sondern aufgrund des Inhalts des Gesprächs oft auch gedanklich abgelenkt.
Was ist verboten?
Unter einer verbotswidrigen „Benutzung“ i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO ist jede bestimmungsgemäße Handhabung zu verstehen, bei der das Handy – ggf. auch nur kurzfristig – in die Hand genommen und bedient wird (selbst das Ablesen der Uhr, wenn dazu Handlungen am Handy wie Aufklappen, Tastendruck o.ä. notwendig sind). Nicht hierzu zählen jedoch die bloße Aufnahme des Gerätes, um es im Fahrzeug z.B. von einer Ablage in eine andere zu legen oder das rein passive Ablesen der Uhrzeit.
Das Verbot der Handynutzung gilt auch für Radfahrer.
Zum Thema Ablenkung gibt es nur wenige Verbote bzw. Vorgaben.
Gesetzlich normiert ist aber die verbotswidrige Handybenutzung bzw. die Beeinträchtigung des Gehörs durch z.B. überlaute Musik. Es gibt darüber hinaus jedoch eine Vielzahl weiterer Ablenkungsmöglichkeiten. Hier kann die Polizei nur an jeden Autofahrer und jede Autofahrerin appellieren, sich nicht selbst abzulenken bzw. ablenken zu lassen.
Es sollten Handlungen unterbleiben, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschweren, so z.B. der Snack in der Hand oder der Lieferordner auf dem Schoß.
Auch Fußgänger lassen sich immer wieder durch Telefonieren beim Gehen oder SMS schreiben ablenken. Zwar ist dies nicht verboten, jedoch haben auch Fußgänger besondere Sorgfaltspflichten beim Überqueren der Fahrbahn.