Den im allgemeinen Sprachgebrauch als Zebrastreifen bekannten Fußgängerüberweg gibt es seit den 1950er Jahren. Neben den geringeren Baukosten gegenüber einer Ampel bietet er für Fußgänger nicht nur eine sichere, sondern auch eine flexible Möglichkeit, die Straße zu überqueren.
Fahrzeugführer und Fußgänger können auf die jeweilige Verkehrssituation reagieren und sind nicht dem festgelegten Zeitablauf einer Ampel unterworfen. Das zeitraubende Warten auf „Grün“ besteht hier für keinen der Verkehrsteilnehmer.
Die Nutzung dieser Vorteile verlangt jedoch von allen Verkehrsteilnehmern, Verantwortungsbewusstsein, besondere Rücksichtnahme und hohe Aufmerksamkeit.
Fahrzeugführer müssen sich mit der gebotenen Vorsicht dem Überweg annähern, können jedoch im Gegensatz zur Ampel ohne Halt weiterfahren, wenn keine Fußgänger den Überweg benutzen wollen. Weder das Parken noch das Halten auf oder bis zu 5 Meter vor einem Zebrastreifen ist erlaubt! Und das zu Recht, denn durch parkende Autos am Fahrbahnrand vor solchen Übergängen wird die Sicht auf die Fußgänger, welche den Schutz des Zebrastreifens genießen wollen, stark beeinträchtigt! Dies kann zu Unfällen mit schwerwiegenden Folgen führen!
Fußgänger sind als Benutzer eines Fußgängerüberwegs unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt, müssen aber ihrerseits mit ihrem Verhalten deutlich erkennbar signalisieren, dass sie den Zebrastreifen passieren wollen. Wollen Radfahrer den Schutz des Fußgängerüberwegs in Anspruch nehmen, dann müssen sie absteigen, ihr Fahrrad schieben und werden damit ebenfalls zum Fußgänger.
Aber dem Autofahrer muss auch die Chance gegeben werden, anzuhalten! Ein vorpreschender Hund, ein dem Ball hinterher rennendes oder Roller fahrendes Kind, ein skatender Teenager können durch ihre Geschwindigkeit zu einem unerwarteten Überraschungseffekt führen, die dem Autofahrer kaum die Möglichkeit lässt, das Vorhaben rechtzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.