Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)

Junge läuft über Zebrastreifen

Den im allgemeinen Sprachgebrauch als Zebrastreifen bekannten Fußgängerüberweg gibt es seit den 1950er Jahren. Neben den geringeren Baukosten gegenüber einer Ampel bietet er für Fußgänger nicht nur eine sichere, sondern auch eine flexible Möglichkeit, die Straße zu überqueren.

Fahrzeugführer und Fußgänger können auf die jeweilige Verkehrssituation reagieren und sind nicht dem festgelegten Zeitablauf einer Ampel unterworfen. Das zeitraubende Warten auf „Grün“ besteht hier für keinen der Verkehrsteilnehmer.

Die Nutzung dieser Vorteile verlangt jedoch von allen Verkehrsteilnehmern, Verantwortungsbewusstsein, besondere Rücksichtnahme und hohe Aufmerksamkeit.
Fahrzeugführer müssen sich mit der gebotenen Vorsicht dem Überweg annähern, können jedoch im Gegensatz zur Ampel ohne Halt weiterfahren, wenn keine Fußgänger den Überweg benutzen wollen. Weder das Parken noch das Halten auf oder bis zu 5 Meter vor einem Zebrastreifen ist erlaubt! Und das zu Recht, denn durch parkende Autos am Fahrbahnrand vor solchen Übergängen wird die Sicht auf die Fußgänger, welche den Schutz des Zebrastreifens genießen wollen, stark beeinträchtigt! Dies kann zu Unfällen mit schwerwiegenden Folgen führen!

Fußgänger sind als Benutzer eines Fußgängerüberwegs unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt, müssen aber ihrerseits mit ihrem Verhalten deutlich erkennbar signalisieren, dass sie den Zebrastreifen passieren wollen. Wollen Radfahrer den Schutz des Fußgängerüberwegs in Anspruch nehmen, dann müssen sie absteigen, ihr Fahrrad schieben und werden damit ebenfalls zum Fußgänger.

Aber dem Autofahrer muss auch die Chance gegeben werden, anzuhalten! Ein vorpreschender Hund, ein dem Ball hinterher rennendes oder Roller fahrendes Kind, ein skatender Teenager können durch ihre Geschwindigkeit zu einem unerwarteten Überraschungseffekt führen, die dem Autofahrer kaum die Möglichkeit lässt, das Vorhaben rechtzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.

Fußgängerüberweg

Fußgängerüberweg

Grob verkehrswidriges und rücksichtloses Verhalten durch Fahrzeugführer am Zebrastreifen mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist kein Kavaliersdelikt! Besonders gefährlich und unfallträchtig ist das Überholen von anderen Fahrzeugen unmittelbar vor oder gar auf dem Überweg. Dies gilt als eine der Todsünden im Straßenverkehr und stellt eine Straftat dar, die gerichtlich verfolgt werden kann!

Die Polizei Berlin legt sowohl im Rahmen der Unfallprävention als auch bei der Verkehrsüberwachung ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit von Fußgängerüberwegen.

Unfälle können aber vor allem durch umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln aller Verkehrsteilnehmer vermieden werden.

Haben Sie sich vielleicht manchmal gefragt, warum Zebrastreifen nicht öfter auf den Straßen zu finden sind?

Dafür gibt es vielfältige Gründe:

  • Bei zu geringem Fußgängeraufkommen sind sie nicht erforderlich!
  • Bei einem zu hohen durchschnittlichen Verkehrsaufkommen sind sie unter Umständen gefährlich!
  • Sie dürfen nicht über die Gleise der Straßenbahn führen!
  • Unübersichtliche Stellen (Kurven, Bepflanzungen oder sichtbehindernde Gebäude) machen das Anbringen unmöglich!
  • Sie werden nicht angelegt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu hoch ist!
  • Sie sind ungeeignet, wenn mehr als ein Fahrstreifen pro Fahrrichtung oder insgesamt eine zu große Fahrbahnbreite überwunden werden müsste!

Wo Fußgängerüberwege gebaut werden können, entscheiden die Straßenverkehrsbehörden in Abstimmung mit der Polizei und den Tiefbauämtern der Bezirke.