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Drucksache - DS/1965/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird dazu aufgefordert, sich bei den Berliner Bäderbetrieben und den zuständigen Senatsstellen für Folgendes einzusetzen:
Inhaber*innen von Jahreskarten, welche durch die Pandemie nicht in Gänze nutzbar waren, sollen anstelle einer Gutschrift eine Auszahlung der gutgeschriebenen Summe auch vor dem 1.1.2022 erhalten können ohne den Anspruch auf unzumutbare, persönliche Lebensumstände belegen zu müssen.
Begründung: Im Moment sind alle Bäder geschlossen, es ist fraglich wann und zu welchen Eintrittskriterien wieder eröffnet wird. Es gibt derzeit keine Möglichkeiten, eine Gutschrift einzulösen. Wenn wie im letzten Jahr ermäßigte Eintritte bzw preisgünstigere Alternativen wie Sammelkarten erneut nicht angeboten werden, wird mit einer Gutschrift nicht der Vorteil einer Jahreskarte abgebildet, nämlich bezahlbares Schwimmen zu jedem Zeitpunkt und für jedes Bad. Deswegen muss es möglich sein, auf Wunsch eine Sofortauszahlung der Gutschrift zu erhalten. Niemand sollte sich dafür den Bäderbetrieben gegenüber nackt machen und auf deren guten Willen hoffen müssen. Es ist zynisch, wie ein landeseigener Betrieb mit seinen Stammkund*innen umgeht.
BVV 24.02.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird dazu aufgefordert, sich bei den Berliner Bäderbetrieben und den zuständigen Senatsstellen für Folgendes einzusetzen:
Inhaber*innen von Jahreskarten, welche durch die Pandemie nicht in Gänze nutzbar waren, sollen anstelle einer Gutschrift eine Auszahlung der gutgeschriebenen Summe auch vor dem 1.1.2022 erhalten können ohne den Anspruch auf unzumutbare, persönliche Lebensumstände belegen zu müssen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.03.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Schule und Sport
SchulSport 19.05.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.05.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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